Hallo heikom
ich habe den Fall an meine Kolleg*innen weiter gereicht, die werden deine Bestellung prüfen. Du wirst über das Ergebnis per E-Mail informiert 🙂
Gruß Steffi
Danke Steffi
Konkreter Vorschlag an Congstar: Jäger legen ihren gültigen Jagdschein (der gilt i.d.R. immer drei Jahre) vor und dürfen dann bis zu dessen Ablauf mehr als drei Karten aktivieren. Mit Ablauf des Jagdscheines erlischt Karte 4 aufwärts. Damit sollte Schindludertum ausreichend vorgebeugt sein. Denn die üblichen Schindludertreiber erhalten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit angesichts der aktuellen Personen-Tiefenprüfung (§§5-6b WaffG i.V.m. §17 BJagdG) durch alle möglichen Behörden keinen Jagdschein.
Legt der Jäger seinen verlängerten Jagdschein vor, verlängert sich auch wieder die Möglichkeit mehr als drei Karten zu haben.
Damit hätte ich absolut kein Schmerz.