Beiträge von Zyrous

    Wieso eigentlich Chat, wenn du meine Daten einsehen kannst, könntest du doch auch korrigierend eingreifen :D
    Bis ich denen das erklärt habe ........................


    Du kannst ja Kim mal ganz höflich fragen, ob sie so nett ist und in deinen Daten einen Eintrag hinterlegt, was genau gemacht werden soll. ;)
    Das hat dann Vorteil das Du im Chat nur noch "Kim hat einen Eintrag gesetzt, was zu machen ist" schreiben musst.

    Hi!

    Stimme meinen beiden Vorrednern absolut zu. Das Datenvolumen zu überwachen und sinnvoll einzusetzen sollte einzig und alleine in der Verantwortung des Kunden liegen. Neben dem Datenschutz wären es zudem zweifelhafte Ausgaben...

    Grüße.

    Weil es sich dabei um eine vertrauliche Mail handelt. Du hast dir die Frage quasi selbst beantwortet. Zudem geht es bei dem ganzen um Datenschutz und der wird bei Congstar sehr groß geschrieben. Die Fachabteilung(en) kommunizieren immer via E-Mail, oder Telefon, nicht aber über das Forum.

    Ach das wollte ich noch erwähnen, denn "congstar" hatte mir auch auf meiner letzten Rechnung 2 MMS berechnet die ich NIE versendet hab!
    Ich werde da jetzt auch mal die nächsten Rechnungen beobachten, und sollte sich da nix bessern oder die mir eben Leistungen berechnen die ich NIE genutzt habe, dann werde ich wohl eh irgendwann oder in absehbarer Zeit weg sein .... !!!!


    Das hat Kim dir doch bereits erklärt und auch Butler Parker in einem anderen Thread...

    LTE gab es bei Prepaid nie, also keine Sorge. Wollte da auch nur nachfragen, da einige schon Prepaid und Postpaid vertauscht haben.

    Wenn nötig kannst du dein Guthaben auch jetzt aufladen. Sollte es beim Tarifwechsel trotzdem zu Problemen kommen, dann müsstest du dich via Kontaktformular melden und das Problem wird behoben. :)

    Was die Abbuchung anbelangt habe ich nur eine ungefähre Vermutung:
    Die Kosten werden anteilig berechnet. Ein Teil für den Smart S und die anderen später für den "Prepaid wie ich will".

    Ich habe mir mal das Urteil bis Seite 8 gelesen...

    • Kind 16 Jahre alt.
    • Kind 11 Jahre alt.

    Jegliche Messenger Apps, welche eine zwangsweise automatische Vernetzung erfordern müssen von den Geräten entfernt bleiben. Die Aufgabe, die Smartphones der Kinder regelmäßig in Augenschein zu nehmen ist zeitlich begrenzt.
    Die Tabelle gilt für beide Sätze:

    • Kind bis zum 08.2018 (1 Tag vor dem 18 Geburtstag).
    • Kind bis zum 10.2021 (1 Tag vor dem 16 Geburtstag).

    Die ältere Tochter fiel im Alter von 3 Jahren durch eine Entwicklungsstörung mit besonderen Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung und in der Motorik auf. Erst mit 8 Jahren besuchte sie die Vorklasse einer Grundschule. Die jüngere Tochter weist eine normale Entwicklung auf. Beide Elternteile haben einen neuen Lebenspartner. Der Vater plant in diesen Sommerferien einen Umzug zu seine neuen Freundin, 12 Kilometer entfernt vom aktuellen Wohnort.

    Am 13.05.2016 erstattete die ältere Tochter gemeinsam mit ihrer Mutter und dem neuen Lebensgefährten eine Anzeige bei der Polizei, wegen der sexuellen Belästigung. Die Schule und das Jugendamt wurden informiert.

    Gegenüber dem Jugendamt erklärte die Klassenlehrerin, dass sich die ältere Tochter vom Freund des Vaters massiv sexuell belästigt fühlte, durch WhatsApp. Auch habe der Schulfreund von beiden Kindern Fotos angefertigt. Die ältere Tochter gab zudem an, der Vater habe eine Blockade des Schulfreundes durch WhatsApp untersagt. Dies teilte sie ihrer Lehrerin mit. Ein Gespräch mit dem Jugendamt fand am 19.05.2016 statt. Den Kontakt zum Schulfreund brach der Vater sofort ab.

    Der Kindesvater wusste von dieser prekären Angelegenheit erst durch das Jugendamt erfahren habe. Seine Ausführung hat ihm das Jugendamt auch vollständig geglaubt. Er wunderte sich zwar über Kommunikation, jedoch gab seine ältere Tochter immer nur "lapidare Dinge" an, also kein Grund zur Sorge. Die Kindesmutter wusste hingegen seit 06.2015 von den prekären Inhalten und empfahl der Tochter eine Sperre über WhatsApp. Dies wurde auch umgesetzt, aber September / Oktober 2015 gab es erneuten Kontakt. Dies bemerkte die Mutter und empfahl eine erneute Löschung / Kontaktsperre. So gab die ältere Tochter an, der Vater wünsche dies nicht.

    Wie der Schulfreund an den Kontakt der älteren Tochter gelangen konnte, vermochte sie niemand zu erklären.
    Die Kindesmutter sah den Vorfall als Fehlverhalten des Kindesvater und stellte am 17.05.2016 einen Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Am 21.05.2016 zog sie den Antrag wieder zurück.
    Vom Kindesvater würde durchgehend beantragt alle Anträge zurückzuweisen.

    Die jüngere Tochter bekam die Vorfälle von ihrer Schwester erzählt, auch konnte sie sie sehen. Der Freund des Vaters fragte darin ***perverser Inhalt*** Außerdem habe er Nacktfotos der älteren Schwester haben wollen. Auch sollten an Fragen an die jüngere Schwester gestellt werden. Der Vater sollte nicht informiert werden.

    Bei der beiden Mädchen tauchte der Schulfreund überraschend als Kontakt auf. er wurde aber nicht direkt angeschrieben. Auf Empfehlung ihrer Schwester hat sie den Kontakt vor Weihnachten blockiert.

    Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft erklärte die Staatsanwältin dem Familiengericht, dem Vater seien keine Vorwürfe zu machen seien, wenn man mal davon absieht, dass er das Handy seiner Tochter hätte besser kontrollieren müssen.

    Der Zeitraum der sexuellen Belästigung ging etwa 12 Monate. Nach Ansicht des Gerichts wurde das Wohlbefinden der älteren Tochter negativ beeinträchtigt. Sie habe das geschehene nicht verarbeitet, so das Gericht. Ebenfalls zeigte sich auch die jüngere Schwester verschämt und negativ beeinträchtigt.

    Zwar gaben beide Elternteile bei Gericht an solche Vorfälle künftig unbedingt vermeiden zu wollen, allerdings musste das Gericht auch festellen, dass sie über keinerlei technisches Wissen verfügen. Trotz des Kontaktverbots im realen Umfeld besteht die Möglichkeit erneuten Kontaktaufnahme im digitalen Umfeld, wenn es die Gelegenheit dazu gibt, so das Gericht. Es besteht nach Ansicht des Gerichts Wiederholungsgefahr.

    Hi!

    Hast wohl noch nicht ganz ausgeschlafen, oder? :P

    "und genau das habe ich schon getan. Mit Congstar nur Edge und mit Telekom LTE und dass alles im Gebäude." ist da wohl dein Text.

    Das LTE von der Telekom in Gebäuden nicht so besonders ist, werden die meisten wissen. ich selbst habe es in einigen Gebäuden, allerdings ist dann auch die LTE Zelle recht nah.

    Grüße.

    Hey Masterman, dich gibt es auch noch. :)

    Hier mal ein Kommentar, auf Heise, dem ich mich größtenteils anschließe: http://www.heise.de/forum/heise-on…-29044142/show/

    Wer gerne viel liest: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/defaul…l#docid:7616531

    Zwar Argumentiert das Gericht mit ".. zum Schutz der Privatsphäre", aber was soll denn der Vater machen? Soll das mehr Privatsphäre sein?

    Die Töchter sind hier leider die eigentlich leidtragenden, auf der ganzer Linie...

    Es geht bei LTE nicht zwingend um die Geschwindigkeit. Es geht um die Nutzung des mobilen Internets.

    Schon nicht schlecht, auf Onlinekosten wurde letztens einer gefragt, ob er Weib und Kind auch nur mit Wasser und trocken Brot versorgen würde, nur damit er bestes LTE hat. Verneint hat er es nicht. Wird aber nur Spaß gewesen sein. :)

    Melli wohnt sicher in ner Großstadt, da kann man ggf. auf LTE verzichten, solang noch genug 3G Versorgung da ist.

    Aufgrund von wiederholtem Sexting wurde nun ein Vater vom Amtsgericht Bad Hersfeld per Urteil gezwungen Whatsapp und co von den Smartphones der minderjährigen Töchter zu entfernen.

    Des weiteren muss der Vater jeden Monat ein Gespräch über die Nutzung von Handys mit seinen Töchtern führen und alle 3 Monate die Geräte der Kinder kontrollieren. Dem Gericht muss das nachgewiesen werden. Das Gericht kam zu der Auffassung, Wahtsapp und co seien eine "Gefahr für die Privatsphäre und die Entwicklung".

    Im Mai kam es zum wiederholtem male durch einen alten Schulfreund des geschiedenen Vaters zur sexuellen Belästigung, wodurch Strafanzeige erstattet wurde, durch die ältere Tochter. Das andauernde Sexting habe die Kinder arg beeinträchtigt, so das Gericht.

    Quelle: Heise.de

    Hi!

    Insgesamt kann man Congstar, in Schulnoten, eine gute 2 geben. Könnte man auch NFC nutzen und LTE (offiziell), dann gäbe es von mir die 1.

    Vom Prinzip her hast Du schon die ganzen Pluspunkte, wie Optionen und Tarife flexibel verwalten zu können aufgezählt.

    Wenn Du meinst, dir gefällt Prepaid besser ... ich selbst empfehle den Leuten immer, wenn hier wer fragt immer Postpaid, eben weil es komfortabler ist.

    Die 100 Minuten Option hab ich in meinem Altvertrag ebenfalls, nutze ich aber nur selten. Meistens telefoniere ich über Festnetz, oder wenn es möglich ist via Whatsapp, schließlich kann man das ja nun auch ohne VPN. Die 100 Minuten Option war mal im Angebot und bevor der 9-CT Tarif abgeschafft wurde, hab ich die Option eben genommen.

    Grüße.

    PS: Von mir ein ganz liebes hallo an die neue Moderatorin. :thumbup:
    Ich bedanke mich ganz herzlich und dezent in Grün! ;) Kim