Hab mir deinen anderen Beitrag mal durchgelasen und bin geschockt. Warum hast du denn nicht einfach die 15 € überwiesen als die gesagt wurde, dass die Rückbuchung nicht möglich ist.
Hallo ![]()
warum sollte er das?
Das eine Verrechnung nicht möglich ist wurde dir auch schon mehrfach gesagt.
Das mag sein. Ich halte das aber für eine gewagte Aussage. Wenn congstar einen Fehler macht, haben die den gefälligst auch wieder auszubügeln. Stell Dir vor, congstar bucht Dir unbeechtigterweise 1000€ ab. Auf Deine Nachfrage bekommst Du eine Entschuldigung und "Leider können wir Ihnen den abgebuchten Betrag nicht erstatten." Was würdest Du dazu sagen?
Tut mir sehr leid aber dass Fass mit dem Inkasso hast du meiner Meinung nach selber provoziert.
Dem Inkasso und ggf. folgenden (gerichtlichen) Mahnbescheid würde ich ganz gelassen entgegen sehen. Es handelt sich IMO um eine eindeutig unberechtigte, bestrittene Forderung.
Du kannst dich natürlich an die Medien wenden aber das würde ich mir gut überlegen.
Sowas halte ich auch für Quatsch. Ich würde mich auf die Gerichtsverhandlung freuen.
Sowie ich das sehe lässt sich der Fall wie folgt zusammenfassen:
- Guthabenaufladung wurde doppelt vorgenommen
- du hat gebeten die Doppelte Aufladung zurückzubuchen
- dir wurde mitgeteilt, dass dies nicht möglich ist
- du hast die 15 € zurückbuchen lassen
... weil diese unberechtigterweise abgebucht wurden. Du kannst jede unberechtigte Abbuchung innerhalb einer gewissen Frist zurückbuchen lassen.
Spätestens bei der letzten Mahnung hätte ich doch das Geld überwiesen
Warum? Ich nicht.
Wenn ich du wäre würde ich schnellstmöglich die Forderungen erfüllen, Inkasso kann sehr schnell sehr teuer werden, dass wär es mir nicht wert
Ich nicht. Wenn es sich so verhält wie hier beschrieben, besteht absolut kein Risiko, weil es sich um eine unberechtigte Forderung handelt. Dem gerichtlichen Mahnbescheid mit evtl. folgender Gerichtsverhandlung würde ich völlig gelassen entgegen sehen.
Gruß Ingo