Maximilianoe
unregistrierter Benutzer (Gast)
tl;dr Congstar verrechnet Startguthaben erst im zweiten Monat, dank Kündigung wurde es aber nie verrechnet und so wurden mir unberechtigt 44,12€ abgebucht
Lange Version:
Ich habe im Juli 2015 bei Amazon zwei Smart S Postpaid bestellt bei einer Aktion mit (von der Auftragsbestätigung):
" Ihr Vorteil: Kein Anschlusspreis und 25€ Startguthaben (amazon Vorteil): 50,00 EUR".
Da überraschenderweiße beide Tarife doch kein LTE mehr bieten und die beiden Tarife für mich und meine Mutter geplant waren, habe ich direkt fristgerecht gekündigt.
In der Annahme, dass ich also laut Angabe von Auftragsbestätigung & Amazon Beschreibung immerhin noch 25€ Startguthaben besitze, habe ich für beide Verträge durch Zusatzdienste 22,06€ verbraucht (inkl. anteilige Monatsgebühr). Doch mein Startguthaben wurde mir im ersten Monat nicht verrechnet (das stand nirgendwo so auf den Vertragsunterlagen oder Auftragsbestätigung), lediglich die 25€ Anschlusspreis wurden mir ordnungsgemäß erstattet "Rabatt auf Vertrag", weshalb
mir insgesamt 44,12€ von meinem Konto abgebucht wurden (statt 0,00€).
Als ich dann bei Congstar angerufen habe (und mit Fr. *zensiert* verbunden wurde), hat mir diese nach Rücksprache mitgeteilt, dass das Startguthaben erst im zweiten Monat verrechnet wird und mir dann das restliche Guthaben auf mein Bankkonto ausgezahlt wird.
Einige Tage später habe ich nochmals angerufen, um mir den Sachverhalt nochmal bestätigen zu lassen.
Dort teilte mir eine andere Mitarbeiterin plötzlich mit, dass Startguthaben, dass nun im zweiten Monat verrechnet wurde, nicht auf mein Bankkonto ausgezahlt werden kann.
Das kann ich verstehen, doch das ändert nichts an der Tatsache, dass nirgendwo in meinen Vertragsunterlagen stand, dass mein Startguthaben erst im zweiten Monat verrechnet wird, auch nicht in der Auftragsbestätigung. Es war lediglich von "Kein Anschlusspreis und 25€ Startguthaben" die Rede, weshalb die ursprünglichen 22,06€ Rechnungen von Juli 2015 mit dem Startguthaben verrechnet hätten werden MÜSSEN. Somit hätte sich für mich jeweils ein Congstar Restguthaben von 2,94€ im ersten Monat ergeben, sodass niemals Geld von meinem Bankkonto weggehen hätte dürfen.
Ich habe nun noch desöfteren, auch schriftlich den Congstar Kundendienst kontaktiert und immer nur wieder dieselbe Antwort erhalten.
Die letzte Antwort war "wir haben Ihr Anliegen geprüft und können Ihnen mitteilen, dass es sich
bei dem Startguthaben um ein geschenktes Guthaben gehandelt hat. Diese
Guthaben sind nicht auszahlbar. Die Gutschriften werden immer mit den
ersten beiden Rechnungen spätestens verrechnet.
Wir bitten um Ihr Verständnis."
Diese Antworten gehen völlig am Thema vorbei. Ich will nicht mein Startguthaben ausgezahlt bekommen, sondern ich möchte, dass die fehlerhafte erste Rechnung korrigiert wird und ich deswegen eine Auszahlung erhalte.
Da ich seit mittlerweile 4 Monaten mit Congstar keine Einigung erreichen konnte, bin ich heute zu meiner Bank gegangen und habe eine Lastschriftrückbuchung beantragt.
Selbstverständlich wird sich Congstar hier wieder querstellen, daher wollte ich jeden Leser nur vor Congstars Startguthabenverrechnung warnen.
Guthaben, das erst mit der zweiten statt ersten Rechnung verrechnet wird, ist kein Startguthaben.