Hallo,
mein Prepaid-Vertrag wurde von Congstar zum 17.03.2017 wg. Inaktivität meinerseits gekündigt. Ich möchte auch nicht erneut aufladen.
Da ich noch ein kleines Restguthaben von 6,63 € habe, würde mich interessieren, ob dieses aus meinen früheren Aufladungen stammt oder ob es sich um geschenktes Guthaben handelt. Denn ich weiß, dass geschenktes Guthaben nicht zurück erstattet wird, was ja auch okay ist.
Kann ich das irgendwie feststellen oder kann das jemand aus dem Forum für mich tun?
Vielen Dank im Voraus.
Restguthaben Prepaid
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seepferd -
3. März 2017 um 17:11
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Hallo seepferd,
deine fürs Forenprofil hinterlegte E-Mail-Adresse entspricht leider nicht deiner E-Mail-Adresse im meincongstar Kundencenter.
Wenn du in deinem Forenprofil dieselbe E-Mail-Adresse wie im meincongstar-Bereich angibst, können wir uns deine Daten aufrufen und präziser Auskunft geben (Oben rechts auf deinen Forennamen klicken -> Profil bearbeiten -> Benutzerkonto -> unten die E-Mail-Adresse angleichen.).Deine hier hinterlegte E-Mail-Adresse führt mich nur zu einer bereits 2014 gekündigten Karte, ich glaube die meinst du nicht.
Gruß Bea
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Hallo Bea,
ich habe jetzt meine E-Mail-Adresse aktualisiert.Gruß
Seepferd -
Hallo seepferd,
das Restguthaben ist komplett auszahlbar. Dabei handelt es sich nicht um geschenktes sondern um selbst aufgeladenes Guthaben.
Wenn du die Karte gar nicht mer brauchst, schreib uns am besten eine kurze fomlose Kündigung über das Kontaktformular.
Dann geht es mit der Auszahlung auf jedenfall schneller als wenn sich die Karte erst automatisch inaktiv schaltet und danach erst automatisch gekündigt wird.Gruß,
Bea -
Danke, Bea, für die schnelle und kompetente Unterstützung.
Über das Kontaktformular habe ich jetzt eine Kündigung gesandt.Gruß
Seepferd