b255ea006
unregistrierter Benutzer (Gast)
Sollte der dauerhafte Rabatt auf die Grundgebühr des Congstar X Tarifs als partnertkate größer sein als 11 € Monat? 2
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Ja! (0) 0%
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Ja! Mindestens das 2,5 Fache! (1) 50%
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Nein! (1) 50%
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Nein! Ein Rabatt macht keinen Sinn, auch nicht als Partnerkarte! (0) 0%
Hallo,
ich bin seit vielen Jahren zuverlässig und zahlender Kunde mit tendenziell steigernder Unzufriedenheit bei Congstar mit u.a. dem Internet und Festnetz (congstar komplett 2 VDSL flex) für 34,99 € pro Monat und noch bis vor kurzem einer Fair Flat mit 2 GB Datenvolumen. Das Datenvolumen wurde mir zu wenig, hauptsächlich beruflich bedingt, bis auf unabsehbare Zeit, kann aber schon morgen wieder ganz anders sein und ich wieder voll ausgelastet. Doch noch habe ich chillig viel Leerlauf und Langeweile totzuschlagen, am besten mit *Links entfernt* von bekannten Anbietern.
Ich bin mit der Fair Flat nicht wirklich zufrieden, besonders nicht mit der größten Daten-Option des Fair-Flat Tarifs, wo dann schon bereits bei fast erreichtem Datenvolumen, also 20 GB von 25 GB Datenvolumen voll gedrosselt wird. Eigentlich ein Witz! Man kommt sich ungehört vor.
Nun bin ich zu dem eigentlich attraktivem Angebot des Congstar X Tarifs mit Dauerhaft 11 EUR Grundpreisrabatt/Monat gewechselt, aber mit noch zusätzlich des Festnetz und Internet am bein sind mir die Kosten ins unermessliche gewachsen und es steht mir zu Hals, die Kosten sind erdrückend. Als Umfangreicher Congstar Vertragskunde mit vielen Flex Verträgen wünscht man sich mehr vertrauen und einen größeren oder sonder Rabatt, dauerhaft, z.B. bei bestehen von Festnetz und Internet parallel zu dem Mobilfunk Angebot. mindestens 15 € auf das Internet und Festnetz VDSL und 10-15 € zusätzlich zu den 11 € dauerhaft/ Monat auf die Grundgebühr.
Wird man gehört? Nein. Besten dank auch congstar. Congstar ist halt doch Telekom.
Im voraus schon vielen Dank an euch.
PS: Als Internet und Festnetz und Mobilfunkkunde mit Flex Tarif Ausführung wünscht man sich eine besondere und überwältigende Würdigung bei überschreiten der magischen Grenze von 24 Monate Mindestvertragslaufzeit, bekannt aus üblichen Tarifvarianten bekannter Anbieter, bei gleichzeitigem fortbestehendem Vertragsverhältnis mit z.B. Festnetz mit Internet und Mobilfunk, z.B. ein kostenloses Geschwindigkeits-Upgrade oder Rabatt, dauerhaft, auf die Grundgebühr.