congstar Allnet Flat M Flex mit GB+

  • Habe jedenfalls auch schon meine Negativbewertung zu Blau auf Trustpilot von mir gegeben. Denn per sofort eine Übernahme zu veranlassen ist da wohl eine Art von Unmöglichkeit.


    Und ja, habe etwas später nach der Mail dass abgelehnt wurde mich dort ja per Anruf um die Übernahme bzw. das zur Verfügung stellen per sofort gekümmert.

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    Par. 46 Abs 4 TKG gilt natürlich auch für Blau.

    Hallo :)


    hat aber nichts mit einer Portierung zu tun.

    (1) 1Werden der Bundesnetzagentur Tatsachen bekannt oder bekannt gemacht, die die Annahme rechtfertigen, dass Entgelte für Zugangsleistungen von Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht nicht den Anforderungen des § 37 genügen, leitet die Bundesnetzagentur unverzüglich eine Überprüfung der Entgelte ein; im Falle des § 38 Absatz 3 Satz 2 findet § 37 entsprechend Anwendung. 2Die Bundesnetzagentur teilt die Einleitung der Überprüfung dem betroffenen Unternehmen schriftlich oder elektronisch mit.

    (2) Die Bundesnetzagentur entscheidet innerhalb von zwei Monaten nach Einleitung der Überprüfung nach Absatz 1.

    (3) Stellt die Bundesnetzagentur in der Entscheidung nach Absatz 2 fest, dass Entgelte für Zugangsleistungen nicht den Anforderungen des § 37 genügen, untersagt sie das nach diesem Gesetz verbotene Verhalten und erklärt die beanstandeten Entgelte ab dem Zeitpunkt der Feststellung für unwirksam.

    (4) 1Legt das betroffene Unternehmen innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt der Feststellung nach Absatz 3 Vorschläge zur Änderung der Entgelte vor, prüft die Bundesnetzagentur binnen eines Monats ab der Vorlage der Vorschläge, ob diese die festgestellten Verstöße gegen die Anforderungen des § 37 abstellen. 2Mit der Feststellung, dass vorgelegte geänderte Entgelte den Anforderungen des § 37 genügen, werden diese Entgelte unverzüglich wirksam.

    Da geht es um etwas völlig anderes als eine Portierung, nämlich um missbräuchliche Entgelte für Zugangsleistungen. Die Portierung ist in §59 geregelt.


    Gruß Ingo

    Entweder hast du die alte Fassung des TKG - oder ich …..



    Edit


    Steht jetzt auch im 59 TKG. War aber vorher im 46 TKG geregelt.


    Danke für den Hinweis.


    Aber auch diese Regelung gilt für den anderen Anbieter.

    Viele Grüße

    Snoopy72


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    Entweder hast du die alte Fassung des TKG - oder ich …..

    Hallo :)

    Deutschland

    Telekommunikationsgesetz

    Artikel 1 des Gesetzes vom 23.06.2021 (BGBl. I S. 1858), in Kraft getreten am 01.12.2021


    zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.05.2024 (BGBl. I S. 149) m.W.v. 14.05.2024

    Scheint ziemlich aktuell zu sein. Dejure.org ist auch die seriöse Seite für Gesetzestexte. Auch https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/ des BMJ ist übrigens auf demselben Stand.


    Gruß Ingo

    Das schert aber, wie meine eigenen nervtötenden Erfahrungen beweisen, eben die meisten Anbieter (Blau, O2...) nicht die Bohne. Solange sowas nicht empfindlich geahndet wird wird sich da ganz dreist über geltendes Recht hinweggesetzt

    aber was soll hier auf Seiten congstar passieren?

    Wenn Blau die Nummer nicht früher freigibt, kann congstar sie auch nicht früher übernehmen.


    Aber laut Support läuft ja schon eine erneute Anfrage.

    Hallo :)

    Scheint ziemlich aktuell zu sein. Dejure.org ist auch die seriöse Seite für Gesetzestexte. Auch https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/ des BMJ ist übrigens auf demselben Stand.


    Gruß Ingo

    Hi

    Ja. Ich weiß, dass das seriöse Quellen sind. Ich arbeite selbst oft damit.

    Ich hatte gestern spät zunächst den 59 gelesen und da aber erstmal nicht die passende Stelle gefunden. Dann neu Google bemüht und die ‚alte‘ rechtsquelle

    gefunden. Paragraph 59 - wie von dir angegeben - ist korrekt. Mein erster Post osz diesbezüglich altes Recht. Aber im Ergebnis steht die Möglichkeit der Portierung nur so anders.


    Waren die Augen gestern wohl schon zu müde …….



    LG

    Viele Grüße

    Snoopy72


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    Solange sowas nicht empfindlich geahndet wird wird sich da ganz dreist über geltendes Recht hinweggesetzt

    Hallo :)


    wenn Du meinst, der Anbieter verstößt gegen das TKG, müsstest Du Dich natürlich an die BNetzA wenden. Ohne Deine Info wissen die nichts von diesem Vorgang und können nicht tätig werden.


    Gruß Ingo