Beiträge von schlingo

    Gibt es bei den Glasfaser-Anschlüssen von Congstar eigentlich sowas wie ne Zwangstrennung?

    Hallo und willkommen im Forum :)

    Diese Maßnahme wird in Deutschland von nahezu allen DSL-Anbietern im SOHO-Bereich nur noch bei Analog- und ISDN-Anschlüssen angewandt. Dort erfolgt die Trennung meist alle 24 Stunden. Bei modernen Datenanschlüssen – auch „All-IP-Anschlüsse“ genannt – verzichten viele Provider in der Regel darauf, da hiervon auch die Telefoniedienste des Anschlusses betroffen wären.

    Gilt auch für GF. Congstar realisiert über Telekom. Dort gibt es schon lange keine Zwangstrennung mehr. Wenn die Abbrüche zyklisch auftreten, ist evtl. im Router eine entsprechende Option aktiviert, um die Trennung auf die Nachtstunden zu verlegen.

    Seit wir am 01.08. bei Congstar sind passiert es gefühlt unregelmäßig alle paar Tage mal, dass laut Fritz!Box die Internetverbindung getrennt wird

    Das muss dann andere Gründe haben.

    Gruß Ingo

    Ist ein Wechsel in "Allnet Flat M Flex" mit 125GB Daten unter Beibehaltung des aktuellen Corporate Benefit Rabatt und aktuellen Einstellungen möglich?

    Hallo und willkommen im Forum :)

    grundsätzlich nein, weil CB ein Neukundenangebot ist, das nur auf neue Verträge angewandt werden kann. Zudem fallen Rabatte bei Tarifwechsel grundsätzlich weg. Obwohl rechtlich kein Anspruch darauf besteht, kommt congstar seinen Kunden aber unter folgenden Voraussetzungen aus Kulanz entgegen:

    1. Der aktuelle Vertrag enthält bereits einen aktiven CB-Rabatt (ist bei Dir wohl der Fall).
    2. Du hast einen neuen CB-Code.
    3. Jeder Fall wird individuell geprüft. Mir ist aber bisher aus dem Forum kein Fall bekannt, bei dem die Prüfung unter Vorliegen der Voraussetzungen negativ ausgefallen wäre.

    Trage also Deine Daten, inklusive Legi-PIN und neuem CB-Code vollständig in Dein Forenprofil ein. Dann wird der Support Deinen Fall an die zuständigen Kollegen zur Prüfung weiterleiten.

    Gruß Ingo

    All in all: Alles läuft.

    Hallo :)

    prima, das freut mich :thumbup:

    Ich meine, dass der 1.000er-Vertrag der einzige ist, wo minimal, normalerweise und maximum im Down abweichen.

    Ich kenne jetzt die congstar-Tarife nicht im Detail. Die Werte dürften aber denen der Telekom entsprechen. Das ist eigentlich bei allen Verträgen so üblich. Bei der Telekom kann ich das ganz sicher sagen. Für meinen Tarif siehe oben den Screenshot.

    Wie kommt das? Am Ende kann die Leitung doch locker die 1.000 Mbit/s schaffen oder wo kann es abweichen?

    Theoretisch kann es immer technische Gründe geben. Die Provider sichern sich damit einfach ab. Da GF deutlich stabiler und unempfindlicher gegen Störquellen ist als DSL, erhältst Du aber bei GF im Gegensatz zu DSL in aller Regel etwas mehr als das angegebene Maximum (siehe in meinem Fall oben den Screenshot). Die Gigabit-Tarife sind da wieder ein Sonderfall. Schau Dir dazu auch mal die Produktinformationsblätter an:

    Gruß Ingo

    Laut dem Internet-Monitor könnte ich Down 2,5 Gbit/s und Up 1,3 Gbit/s bekommen.

    Hallo :)

    das ist das technische Maximum bei GPON. Für Tarife über 1 Gbit/s zahlst Du aber deutlich über 100€. Das ist eigentlich nur bei entsprechender kommerzieller Nutzung interessant. Congstar bietet solche (Business) Tarife nicht an. Ich nutze selbst eine FB 5590 an einem 2,5/1,25 Gbit/s Telekom Anschluss. Ich könnte max. 1 Gbit/s buchen (habe aber "nur" 600 Mbit/s).

    Post doch mal das Ergebnis der offiziellen Desktop App | Breitbandmessung. Hier sieht das so aus:

    Gruß Ingo

    Es ist nur eine Idee, steinigt mich nicht, ich finde sie gut 😁

    Hallo :)

    fände ich auch gut und unterstütze die Idee. Die Realisierung stelle ich mir aber schwierig vor. Dazu müsste die Kunden-DB mit der Foren-DB verknüpft werden. Das kann ich mir schwer vorstellen. Aber schau mer mal.

    Gruß Ingo

    Sind jedoch viele Nutzer gleichzeitig an einer Funkzelle angemeldet und die Signalqualität ist eingeschränkt, kann es zu Leistungseinbußen kommen.

    Hallo :)

    Du glaubst wirklich, dass Du damit besseren Empfang hast, wenn das Netz ausgelastet ist? Träum weiter.

    Ich möchte jedoch die Geschwindigkeit erhalten, die auch bei den Discount-Anbietern im Telekom-Netz angeboten wird.

    Wie ich oben schrieb: "Ich hab' den Größten.". Eine höhere Geschwindigkeit oder mehr Volumen ist nur hilfreich, wen Du es auch konkret benötigst. "Mein Nachbar hat einen Ferrari in der Garage stehen. Ich habe zwar keinen Führerschein, möchte aber auch einen."

    Aber wünschen darfst Du Dir natürlich alles.

    Gruß Ingo

    du den Appzwang aber weiterhin als diskriminierend betitelst

    Hallo :)

    das ist nicht der Punkt. Auch wenn ich die Aussage nicht teile und falsch finde, dürfte man das durchaus so bezeichnen. Das wäre soweit freie Meinungsäußerung. Die Behauptung war aber ausdrücklich...

    Rechtlich nennt man dies "diskriminieren".

    Hervorhebung durch mich. Wenn es rechtlich diskriminierend wäre, könnte man dagegen vorgehen.

    Gruß Ingo

    Ich musste die URL aus dem Zitat entfernen, da ich die Meldung "Deine Nachricht enthält die folgenden BBCodes, die du nicht verwenden darfst: url" bekam.

    Hallo :)

    als neuer User darfst Du zum Schutz vor Spammern noch keine Links verwenden. Das geht erst ab einer gewissen Anzahl von Beiträgen.

    Gruß Ingo

    hast du mal geprüft, ob es für dein iPad ein Update gibt? Denn die aktuelle iOS-Version ist: iPadOS 26.5.2

    Hallo Stephanie :)

    evtl. ist das Gerät (Gen 2?) zu alt für iOS 26. Mein altes iPhone bekam auch kein iOS 26 mehr. Für iOS/iPadOS 17 gibt es aber (wie auch für iOS 18) wohl noch Sicherheitsupdates. Version 17.7.11 ist jedenfalls vom 11.05.26.

    Gruß Ingo

    Ich stelle mir die Frage, ob meine Smartwatch, die E-Sim unterstützt, nicht auch mit einer Multicard von Congstar funktionieren sollte.

    Hallo und willkommen im Forum :)

    es kann gut sein, dass es funktioniert, wird aber von congstar offiziell nicht unterstützt, d.h. supportet.

    Gruß Ingo

    Wenn das Jahr um ist, wird dann das nicht verbrauchte Volumen in das Folgejahr übertragen, oder verfällt das ungenutzte Volumen ersatzlos und man hat dann das „normale Jahresvolumen“, das man auch vorher hatte?

    Hallo Sören :)

    letzteres, wie in allen Fällen verfällt das Volumen zum Ende des Abrechnungszeitraums.

    Gruß Ingo