Abschaltung meincongstar im Browser

    Hallo Linda,


    ich überlege noch und schaue mir gerade andere Angebote an. Falls ich mich für eine Kündigung entscheide werde ich die Kündigung selbst fertigen. Aber danke für Ihr Angebot.


    MfG

    Lamp12

    Ich bin nicht bereit diese Umstellung mitzumachen.

    Es würde am ehesten Sinn machen, wenn du erst im November wechselst, falls du es willst. Denn bis zum Black Friday kommen bei allen Anbietern die besten Angebote des Jahres.


    Außerdem kann sich bis Sommer noch was tun und jemand besinnt sich dessen noch mal.

    Es ist eben eine Willenserklärung wie z.B. bei einer Optionsbuchung oder Tarifwechsel über das Forum auch. Es war in der Konstellation richtig noch mal danach zu fragen, ob die Kündigung tatsächlich hinterlegt werden soll.

    Es ist eben eine Willenserklärung

    Hallo :)


    und zwar eine, für die keine bestimmte Form vorgeschrieben ist. Im Gegenteil hat der Gesetzgeber mit §312k BGB Unternehmen, die Verträge online anbieten, erst kürzlich verpflichtet, online auch eine einfache Kündigungsmöglichkeit anzubieten. Siehe dazu z.B. Online einfach Verträge kündigen – ab sofort nahezu uneingeschränkt möglich.


    Gruß Ingo

  • und zwar eine, für die keine bestimmte Form vorgeschrieben ist.

    Ja, alles richtig und mir auch bekannt.

    Ich habe in meinem Leben schon viele Verträge geschlossen und auch gekündigt. Im Mobilfunk bestimmt schon mehrere 100.


    Die Form ist nicht vorgeschrieben. Aber eine Kündigung muss an die richtige Adresse gehen.

    Man kann eine Kündigung nicht irgendwohin senden. Okay, man kann - aber dann wird sie oft ignoriert wegen Nichtzuständigkeit.



    Und da war ich mir nicht so sicher, ob dieses Forum hier für Kündigungen akzeptiert wird.

    Wtal17 war die Kündigung ja so wichtig.

    Und so wie die "nicht an eine Form gebundene Kündigung" von Wtal17 formuliert war:

    in Neusprech für die Führungsebene -- ich k ü n d i g e!

    ... hätte das schon eine Kündigung sein können. :D


    Ich hätte vermutet, dass man an eine "Fachabteilung" verweist. Behauptet habe ich das nicht.


    Aber gut zu wissen. Sollte ich mal wieder einen Congstarvertrag im Portfolio haben, werde ich ihn gegebenenfalls bei Bedarf hier kündigen.



    PS: Die ganze Geschichte bestätigt wieder meine jahrzehntelange Erfahrung, dass die Leute, die eine Kündigung "androhen" oder ganz bestimmt kündigen werden, wenn........ auch nach vielen Jahren noch nicht gekündigt haben werden.

    So ist es auch mit der "Drohung" Anwalt.

    Wer einen Anwalt hat, "droht" nicht mit ihm. Er übergibt ihm die Sache und gut.

    So auch bei Kündigungen. Wer kündigen will, kündigt und "droht" nicht.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von keinExtremist ()

  • Offenbar hast du keine Kinder. Sonst wüsstest du den Unterschied zwischen erst drohen und dann tatsächlich machen und einer leeren Drohung.

    Allerdings ist eine Kündigungsdrohung hier im Forum tatsächlich eher sinnfrei, weil kein Bevollmächtigter da ist, der auf die Drohung reagieren könnte. Also sollte man das wenn eher an die Geschäftsleitung tun.

    Wobei die zwecks Gesichtswahrung auch nicht mehr zurück kann.


    Ich werde mir anschauen, was dann im Sommer das Kundencenter ersetzt (Rechnungen, Kündigungen und Legitimations-Pin müssen ja weiterhin per Webseite gehen) und wie der Support dann aufgestellt wird.

    Gerade habe ich im Kundencenter nach Prüfung der Rechnung auf ein Angebot hin den Vertrag höhergestuft. Dass Congstar in Zukunft auf diese Möglichkeit der Kundenansprache und des einfachen Self-Service verzichten möchte ist mir immer noch unbegreiflich.

    Selbst viele, die kein grundsätzliches Problem mit Apps haben werden sie mangels Notwendigkeit nicht installieren und sich erst bei Problemen an den Support wenden.

    Dass Congstar in Zukunft auf diese Möglichkeit der Kundenansprache und des einfachen Self-Service verzichten möchte ist mir immer noch unbegreiflich.

    Selbst viele, die kein grundsätzliches Problem mit Apps haben werden sie mangels Notwendigkeit nicht installieren und sich erst bei Problemen an den Support wenden.

    In der App werden Angebote genauso wie im Web angezeigt.

    Viele nutzen doch auch im Web meincongstar nicht und wenden sich lieber an den Support.

    Die App taucht mittlerweile öfters in den Top 200 Charts im Apple App Store auf. Und auch das ist kostenlose Werbung. Unter Kategorie Dienstprogramme ist sie sogar aktuell auf Platz 15.

  • Ich könnte ja "nur mit der App" leben, wenn man dort verschiedene Konten hinterlegen kann. Kann man aber nicht. Ich "verwalte" die Accounts von fünf Familienmitgliedern (einschl. Schwiegereltern), und jeder hat eine eigene Kundennummer. Im Browser genügt dank Auto-Ausfüllen ein Klick und ich bin drin. Egal bei wem. In der App habe ich nur mich selbst und in der geklonten App meine Frau. Dann ist Schluß mit App.

    Und man hat absolut nicht den Eindruck, daß sich Congstar und die App-Entwickler da nur ansatzweise etwas einfallen lassen wollen.

    Ich könnte ja "nur mit der App" leben, wenn man dort verschiedene Konten hinterlegen kann. Kann man aber nicht. Ich "verwalte" die Accounts von fünf Familienmitgliedern (einschl. Schwiegereltern), und jeder hat eine eigene Kundennummer. Im Browser genügt dank Auto-Ausfüllen ein Klick und ich bin drin. Egal bei wem. In der App habe ich nur mich selbst und in der geklonten App meine Frau. Dann ist Schluß mit App.

    Und man hat absolut nicht den Eindruck, daß sich Congstar und die App-Entwickler da nur ansatzweise etwas einfallen lassen wollen.

    Auto Ausfüllen funktioniert auch mit der App über den Passwortmanager auf dem Smartphone (funktioniert auf jeden Fall auf dem iPhone).

  • In der App werden Angebote genauso wie im Web angezeigt.

    Ja, aber da kann ich die Angebote künftig mangels App nicht sehen. Und ich bin erwartbar nicht der einzige der die App nicht nutzen wird, wenn sie kein Zwang wird. Viele wollen das gar nicht auf dem Handy machen, wollen sich den Speicher sparen, whatever.

    Das monatliche Abrufen der Rechnung ist die ideale Möglichkeit der Kundenansprache. Wenn man die Rechnung auch anderweitig bekommen wird, braucht man 99% der Zeit die App nicht und wird da auch nicht reinschauen. Wer lieber über das Forum, die Hotline oder den Chat Support bekommen möchte, wird die App ebenfalls nicht brauchen und evtl. sein lassen. Wer sich nicht für die Rechnung interessiert, erst recht.

    Man braucht kein Prophet sein um zu verstehen, dass die App unter Umständen noch seltener als die Webseite genutzt werden wird.


    wo steht das?

    Hallo :)


    wo steht, dass Congstar App-only wird und jedem App-Verweigerer kündigen wird?


    ausschließlich die Rechnung muss -aktuell- auf der Website bereitgestellt werden

    WIeso "-aktuell-"? Die AGB lässt sich nicht einseitig ändern, auch wäre es Datenschutzseitig nicht zulässig die Rechnung nur über die App anzuzeigen, solange sie ihr Produkt noch über eine Webseite vertreiben. Ein Versand über eMail ohne Zustimmung ist ebenfalls unzulässig. Daher werden sie wohl an einem Rechnungszugang über die Webseite (und damit faktisch einem Login) festhalten müssen - oder App-only werden und allen App-Verweigeren kündigen. Weißt du da also mehr?


    Der gesetzliche Kündigungsbutton ist übrigens sehr problematisch, weil du da prinzipiell Fremden kündigen kannst - Name und Kundennumer reicht. Also wird das eigentlich überall so gelöst, dass man die Kunden darum bittet sich einzuloggen um sich zu authentifizieren. Muss man tatsächlich nicht anbieten, spart aber erhebliche Kosten und Ärger für jede händische Individalprüfung. Macht Congstar auch jetzt schon.


    Mit dem Legitimationspin ist es ähnlich. Es gibt die Theorie und dann die Praxis. Wenn man die Pin nur einmalig bei Vertragsabschluss festlegen kann und dann ohne App weder einsehen noch ändern kann (auch die SIM-PIN und PUK), dann ist der Supportaufwand klar absehbar. Was macht das einen Spaß, einen Kunden rechtssicher zu legitimieren, der aus seiner App ausgesperrt ist (oder Handy verloren/gesperrt), an seine eMails nicht mehr rankommt und die Legi-Pin gar nicht kennt.

    Das wird dann ganz sicher ein Plätzchen im Login-Bereich finden, wo man dann eh auch seine Rechnungen einsehen kann.


    Ich glaube ja wirklich nicht, dass das Congstar-Management über sämtliche Konsequenzen nachgedacht haben, bevor sie das losgetreten haben. Und ich mag nicht mal ausschließen, dass es irgendwann kurz vor knapp erst knallen wird, wenn die Rechtsabteilung und die Kundenbetreuung rebelliert. Und es dann ein Kundencenter Light geben wird.


    Außer natürlich, es wir gar nichts mehr auf der Webseite geben, außer etwas Werbung und der Link zu den App-Stores und alle Kunden müssen ausschließlich über die App gehen. Aber dass sie allen App-Nichtnutzern kündigen werden, halte ich wirklich für kein realistisches Szenario.

    WIeso "-aktuell-"? Die AGB lässt sich nicht einseitig ändern, auch wäre es Datenschutzseitig nicht zulässig die Rechnung nur über die App anzuzeigen, solange sie ihr Produkt noch über eine Webseite vertreiben. Ein Versand über eMail ohne Zustimmung ist ebenfalls unzulässig. Daher werden sie wohl an einem Rechnungszugang über die Webseite (und damit faktisch einem Login) festhalten müssen - oder App-only werden und allen App-Verweigeren kündigen. Weißt du da also mehr?

    Nein. Ich habe mich einzig auf die aktuellen AGB bezogen, die dir sicherlich auch bekannt sind.

    Dort ist in der aktuellen Fassung festgelegt, dass die Rechnungen im Webportal bereitgestellt werden. Sollte der Webzugang entfallen, wäre dies ein AGB-widriges Verhalten seitens congstar und der Kunde könnte entsprechende Folgen darausziehen.


    Daher gehe ich davon aus, dass wir dann im nächsten Jahr entweder eine AGB-Änderungsmitteilung erhalten werden, oder der Rechnungszugang wird bestehen bleiben.

    Mit dem Legitimationspin ist es ähnlich. Es gibt die Theorie und dann die Praxis. Wenn man die Pin nur einmalig bei Vertragsabschluss festlegen kann und dann ohne App weder einsehen noch ändern kann (auch die SIM-PIN und PUK), dann ist der Supportaufwand klar absehbar.

    Ich kenne es aus dem roten Netz vor einigen Jahren noch so, dass bei Vertragsschluss ein Passwort vergeben wurde und das musste man sich gut merken. Vor Jahren konnte das nicht einfach so geändert werden...




    Auch wenn Penny und Ja!Mobil nur Prepaid anbieten - aber die bekommen es auch irgendwie App-basiert hin. Ob man diesen Weg als Kunde mitgehen möchte, muss jede/r selbst bewerten und entsprechende Konsequenzen darausziehen.

    Ich selbst bin mit der Abschaltung auch überhaupt nicht d'accord.

  • Offenbar hast du keine Kinder. Sonst wüsstest du den Unterschied zwischen erst drohen und dann tatsächlich machen und einer leeren Drohung.

    Man muss keine Kinder haben, um zu wissen, was der Begriff Drohung und auch die entsprechende Tätigkeit bedeuten.

    Beachte dazu die " " in meinem Kommentar.

    Man kann aber kindliches Verhalten zeigen, wenn man durch substanzlose Ankündigung etwas bewirken möchte, obwohl der andere weiß, dass er keinerlei Schaden zu befürchten hat.

    Mit Trotzreaktion kommt man im Geschäftsverkehr normalerweise nicht weit.


    Eines kann ich dir aber sagen: Gegen mich hat noch nie ein Kind eine Drohung ausgesprochen. Weder ein eigenes noch ein fremdes.

  • Hallo :)


    Du hast meine Rückfrage nicht beantwortet.

    Wer hat das wo behauptet?

    Du, durch deine Fragestellung.


    Ansonsten habe ich bereits im anderen Posting alles dazu gesagt.


    Eines kann ich dir aber sagen: Gegen mich hat noch nie ein Kind eine Drohung ausgesprochen. Weder ein eigenes noch ein fremdes.

    Ernsthaft? Bei Kindererziehung denkst du zuerst an Kinder, die ihre Eltern und Fremde bedrohen? =O

    Nein, bitte nicht antworten. Das sollten wir hier wirklich nicht vertiefen. Falsches Forum.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zyrous () aus folgendem Grund:
    Ein Beitrag von steve64 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

    Kurzer Zwischenruf: Ja bitte alle sachlich bleiben. Wir schätzen euer Feedback und geben es immer weiter, wünschen uns hier aber einen konstruktiven Austausch.

    11871-congstarhilfe4-pngIch bin hier - um dir zu helfen!
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    Dort ist in der aktuellen Fassung festgelegt, dass die Rechnungen im Webportal bereitgestellt werden. Sollte der Webzugang entfallen, wäre dies ein AGB-widriges Verhalten seitens congstar und der Kunde könnte entsprechende Folgen darausziehen.

    Hallo :)


    wo ist das Problem? Es gibt keinen gesetzlich verbrieften Anspruch auf ein Kundencenter im Browser. Wir werden mit einem entsprechenden Vorlauf eine schriftliche Mitteilung erhalten, die in etwa wie folgt lauten könnte.

    Zitat von Entwurf

    Im Zuge der Abschaltung des Kundencenters haben wir unsere AGB aktualisiert. Wenn Du der neuen Fassung zustimmst, musst Du nichts tun. Falls Du den neuen AGB nicht zustimmst, kannst Du Deinen Vertrag außerordentlich kündigen.

    Davon abgesehen ist überhaupt noch nicht entschieden, in welcher Forum die Rechnung künftig bereitgestellt wird. Zumindest wurde dazu offiziell noch nichts kommuniziert. Es wurde aber kommuniziert, dass verschiedene Möglichkeiten geprüft werden, z.B. eine DL-Möglichkeit über den Browser, der Versand als E-Mail-Anhang oder eben über die App.

    Du hast meine Rückfrage nicht beantwortet.

    Doch, ich habe beide Teile beantwortet. Lies Beitrag #242 einfach noch mal genau und sinnentnehmend.

    Du, durch deine Fragestellung.

    Wo konkret habe ich das behauptet? congstar kann bestehende Verträge selbstverständlich nicht einfach kündigen.


    Gruß Ingo