schlingo , harob
Die unter dem Punkte 6.2 von
AGB Prepaid
genannten Merkmale erscheinen mir aber hier doch recht an den Haaren herbeigezogen / aufgebauscht.
Ich denke nicht, dass sich der Dichter bei der Schöpfung dieser AGB dabei so was gedacht hat.
6.2.b) Mit dauerhafter oder zyklischer Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen sind sicher andere Anforderungen gemeint. Mit beispielsweise 9GB Volumen
(FLAT ist ja normalerweise eine Datenverbindung von Congstar nicht wirklich, auch wenn scherzhaft so bezeichnet )
kann man keine Telekommunikationsanlagen dauerhaft sinnvoll verbinden. Bei 16kb/s in der Drossel dreht sich kein Rad.
Damit ist meiner Meinung nach nur eine kommerzielle Nutzung gemeint.
Das, was unsereins so im Internet macht, fällt ganz sicher nicht darunter.
Denken könnte ich mir, dass Außenlager in D-Dorf eine "Standleitung" per Congstar-Prepaid zur Hauptzentrale in N-Stadt aufbaut und dann dauerhaft den Datenfluss über die dort jeweilig vorhanden Computernetzwerke laufen lässt.
6.2f) Normalerweise nutzt ein Privatanwender schon die Verbindung zur direkten Kommunikation zum anderen Teilnehmer.
Ich beispielsweise bin gerade mit meinem Rechner über eine Daten-Verbindung direkt zum anderen Teilnehmer Congstar-Forum-Server verbunden.
"Nur zum Zweck des Verbindungsaufbaus" meint etwas anderes. Ähnlich wie oben.
6.2.h)
Hier geht es um Telefonie. Auch Pieptöne sind Sprache.
Das gab es früher mal. Da konnte man über eine Telefonverbindung (Call-by-Call-Internetzugang) eine 010XXX-Nummer anwählen und war dann drin.
Diese Dienste sind aber schon lange abgeschaltet.
Theoretisch könnte man sich so was aber wieder selber basteln und dann per Telefonflat zwei Computersysteme verbinden.
Ich denke nicht, dass das noch jemand macht. Freaks mal ausgenommen. Aber das würde Congstar verkraften.
PS: Ich habe noch irgendwo einen Akustikkoppler herumliegen.
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Nachtrag:
Normalweise bedeuten AGB eher eine Absicherung gegen Forderungen Dritter oder gegen den Gesetzgeber. Man will auf der sicheren Seite sein.
Wenn man dem Kunden wirklich etwas nicht erlauben will, sperrt man es, macht es dem Kunden unmöglich - und schreibt nicht nur ein (weiches) Verbot in die AGB.