Es gibt vom Congstar Support weder eine Rechtsberatung wie die AGB auszulegen sind....
Die kann es von Congstar auch nicht geben, da die Auslegung letztendlich Sache eines Gerichtes wäre.
Viele AGB sind ungültig und ein Fall für die Mülltonne. Urteile dazu findet man zur Genüge.
AGB dienen hauptsächlich der Absicherung des Dienstleisters gegen den Kunden.
Der Kunde soll nicht Ansprüche geltend machen können, die ihm der Dienstleister nicht zugestehen will.
Beliebtes Beispiel: Gewerbliche Nutzung laut AGB ausgeschlossen.
Trotzdem kann ein Tarif natürlich auch gewerblich genutzt werden. Völlig problemlos.
Aber....... sobald der Geschäftsmann Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Anbieter geltend machen will, weil sein Telefonanschluss 2 Wochen gestört war und er für Aufträge seiner Kunden nicht erreichbar war, beißt er auf Granit, da laut AGB keine Geschäftskunden bedient werden.
Oder die E-Rechnungspflicht. Wenn ein Geschäftskunde nur einen laut AGB Privatkundentarif hat, kann er keine E-Rechnung vom Anbieter verlangen, wenn das Finanzamt ab 2027 eine solche anfordert.
Die AGB sind aus Sicht von Privatkundenrechten meist von den Kunden überbewertet. Oft haben die AGB keinerlei Auswirkungen auf die Kunden.
Sehr viel höher anzusehen sind geltende Gesetze wie das BGB, TKG, ....
Soweit meine persönliche Meinung zu diesem Thema AGB.