Also könnt ihr theoretisch auch nicht einfach einem Kunden die Freischaltung bzgl. diesen Grundes verweigern.
Hallo ![]()
doch. In Deutschland besteht Vertragsfreiheit, d.h. jeder kann selbst entscheiden, ob er das Angebot annimmt oder nicht. Gründe müssen dafür keine angegeben werden. Das gilt übrigens für beide Vertragspartner. Siehe dazu z.B.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lex…rtragsfreiheit/
Ich habe ja schließlich auch Geld dafür bezahlt.
Würdest Du im Fall einer Ablehnung selbstverständlich zurückbekommen. Ich glaube aber nicht, dass es dazu kommt. Warte einfach den Prozess ab - auch wenn's schwerfällt.
Gruß Ingo