Aber wenn man 3 Tage vor Ablauf den Tarifwechsel einstellt erfolgt die Umstellung am Folgetag.
Warum dann 3 Tage vorher, wenn die Umstellung garantiert am Folgetag passiert, sollten maximal 24 Stunden vorher ausreichend sein.
Angenommen:
Tarif gilt bis 5. des Monats
Auftrag zur Umstellung 3. Des Monats 23:59 Uhr
Umstellung: 5. des Monats 23:00-23:59 (etwas Toleranz ist natürlich immer nötig)
Da wäre ich einverstanden. Ist zwar etwas lahmar...... aber für deutsche Verhältnisse noch akzeptabel.
Dann würde sogar nur 1 Tag doppelt bezahlt sein.
Aber das klappt nicht immer!
Auf den Folgetag würde ich mich nicht verlassen.
Was faktisch nur 2 Tage Doppelzahlung bedeutet.
Ja.
Das macht es aber auch nicht wirklich besser. Dann hätte der Kunde rund 7% Verlust/doppelt bezahlt, was auch ein nicht akzeptabler Wert ist, wie ich finde.
So etwas sollte im Jahr des Herrn 2024 nicht mehr passieren dürfen/können.
Ein Vertrag sollte immer bis zum Ende erfüllt werden. Von beiden Seiten.
Wenn der Kunde bei (regulärer, ordentlicher!) Kündigung des Vertrages auch nur einen Cent verliert, dann ist das abrechnungstechnisch ein Skandal.
Es muss möglich sein, gekauftes Volumen (Telefonie/Daten) auch vollständig zu erhalten.
Ein Verlust von 7% (oder auch 2 oder 10 oder x%) ist nicht tolerierbar!
Zu meinem obigen Beispiel:
Tarif gilt bis 5. des Monats
Auftrag zur Umstellung am 4. des Monats 22:59 Uhr
Umstellung: 5. des Monats 23:00-23:59 Uhr (etwas Toleranz ist natürlich immer nötig und verständlich)
6. des Monats gilt der neue Tarif, der alte wurde voll erfüllt
So sollte es sein.
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Mir ist bewußt, dass man den derzeitigen Zustand als Kunde auch ausnutzen kann, um das Gehampel mit den Speedon zu umgehen.
Aus Kundensicht sollte es möglich sein, den Tarif/die Option zu sofort oder eben zum Ende der Vertragslaufzeit umzustellen.
Auf jeden Fall muss der Kunde das bekommen, was er auch bezahlt hat.
Den Fehler im System kann/darf man nicht schönreden. Er muss repariert werden.
Spoiler anzeigen
Ich weiß, dass ich hier dafür bekannt bin, diesen seit vielen Jahren bestehenden Mißstand in Congstars System zu kritisieren.
3 Monate habe ich mich jetzt zurückgehalten. Heute war es mal wieder notwendig, mich zu äußern.
Für die nächsten 3 Monate werde ich mich wieder beim Thema zurückhalten und im Stillen den Kopf schütteln ob des Unvermögens zur Korrektur des Buchungssystems.
Das sind aber halt die Einschränkungen als Prepaidkunde.
Nein!
Das sind Einschränkungen als Congstar-Prepaidkunde!
Das ist kein allgemeingültiges Gesetz, dass man Guthaben bei Vertragsende verliert.