Bei der Telekom haben nur Service Ingenieure die Befugnis dazu, und diese führen dies nur in absoluten Ausnahmefällen durch.
Das stimmt so nicht, der 2nd lvl Support kommt da auch dran, wie auch der Außendienst...
Macht der Außendienst, wenn er einen Fehler behoben hat oder der 2nd lvl Support, wenn z.B. ein defekter Router gegen einen neuen getauscht wurde und es nicht automatisch wieder nach oben ging...
Wenn congstar dann alles geprüft hat und auch ASSIA ausgeschlossen werden kann, dann besteht durchaus ein Anspruch auf Entschädigung gemäß TKG.
Anspruch auf Minderung, Downgrade oder außerordentliche Kündigung kann sich der Kunde aussuchen, muss aber dem Anbieter die Möglichkeit geben, den Fehler zu beheben...