Beiträge von steve64

    Hallo steve64 ,

    wir vom Support-Team sind keine Juristen. Daher wird es in diesem Forum grundsätzlich keine rechtliche Stellungnahme oder Beratung geben.

    Ich bitte um Verständnis.

    Gruß Christian

    Gebt ihr das wenigstens an die Rechtsabteilung weiter, oder wird auch Congstar versuchen es auszusitzen und totzuschweigen?

    Jetzt schon jegliche(!) Stellungnahme auszuschließen, sogar im Namen der Rechtsabteilung, wäre schon sehr ... speziell.

    Wenn meine Ausführungen zu widerlegen sind, sollte Congstar das doch aus eigenem Interesse tun. Und ich habe niemanden vom Support aufgefordert hier inhaltlich Stellung zu nehmen. Ihr sollt die Rechtsabteilung kontaktieren und die sollen Ansagen, warum Sie glauben, es ist OK, mich zu einem Google-Account zwingen zu wollen. Ich würde das wirklich gerne wissen.

    Welche konkrete Rechtsnorm meinst Du damit? Wo genau steht das also? Oder ist das nur blödes Geschwätz?

    Wie wäre es mit Verletzung der DSGVO?

    Die Congstar App ist nicht frei verfügbar. Die Installation ist an einen Vertrag mit einer Drittpartei gebunden. Und diese dritte Partei verlangt die "freiwillige" Zustimmung zur werblichen Nutzung personenbezogener Daten.

    Da ich ohne diese Zustimmung nicht mehr an meine Rechnungen herankomme (geschweige denn an die Legitimations-Pin um den Support überhaupt kontaktieren zu können) und auch sonst keinen Zugriff auf meine Vertragsdaten habe, ist diese Zustimmung also nun nicht mehr freiwillig. Congstar nötigt mich dazu. Dies verstößt gegen das Koppelungsverbot der DSGVO.

    Congstar darf nicht voraussetzen oder erzwingen, dass ich so eine "freiwillige" Verpflichtung eingehe, ohne das dies objektiv für die Verwaltung des Mobilfunkvertrags nötig ist. (Als nächstes wird sonst Support über Facebook oder Zahlung über WeChatPay verlangt?)

    Wenn Congstar die App zur Pflicht machen möchte, müssten sie mindestens ihren App-Vertrieb zwingen, die App anonym ohne Account rauszugeben (viel Spaß dabei!), also frei von irgendwelchen sachfremden Verpflichtungen. Die App wäre aber für einen Surfstick-Nutzer ohne Smartphone noch immer unzumutbar und mit einer sachfremden Verpflichtung verbunden, was in diesem Fall sicherlich gegen den Verbraucherschutz verstößt, sollte das jemals Eingang in die AGBs finden (unangemessene Benachteiligung).

    Solange Congstar also zumindest für Smartphone-Nutzer die App nicht frei (z.B. als APK oder IOS Direktdownload) anbietet, verstoßen sie gegen geltendes Recht.

    Es gibt nunmal keine Pflicht zum Besitz eines Google- oder Apple-Accounts um ein Handy betreiben zu können, schonmal gar nicht solange sie mit Zustimmungen zur werblichen Datennutzung verbunden sind. Congstar darf das weder vorausssetzen noch erzwingen.

    Das gilt im übrigen auch für Banken und andere Verblendete, die meinen es gäbe irgendeinen göttliche Pflicht, dass jeder Mensch dieses Planeten einen Google/Apple Account haben müsse. :rolleyes:

    Patrick Eine fachliche Stellungnahme der Rechtsabteilung dazu würde mich sehr interessieren. Bislang ist meine Erfahrung mit anderen App-Erzwingern aber, dass der Support das DSGVO-Problem nicht verstehen "will" und die Geschäftsführung bzw. Rechtsabteilungen dazu einfach schweigen und jegliche Stellungnahme verweigern (vermutlich weil das ein persönliches Risiko bedeuten würde).