Ich würde mich mit 1&1 einigen, die Kündigung für gegenstandslos zu betrachten und dann bei congstar bestellen und die Kündigung durch congstar erledigen lassen.
Einigen? Das grenzt an arglistige Täuschung von 1&1.
1. Wenn eine Kündigung bereits eingereicht wurde, dann sollte das nächstmögliche Kündigungsdatum auch transparent genannt werden. Es wurde eine Kündigung zu in einem Jahr genannt!!! Erst, ganz weit unten, im Kleingedrucktem wird das geltende Telekommunikationsgesetz erwähnt mit der Möglichkeit dieses als Alternative anzuwenden.
2. Warum muss sich extra telefonisch nochmal melden müssen um die Kündigung nach Telekommunikationsgesetz zu erhalten, wenn bereits die Kündigung eingegangen ist? Das Telekommunikationsgesetz ist schlicht direkt anzuwenden.