Bandbreite direkt nach dem ersten Tag gesunken von 35b auf 17a Profil

  • Eine Profilverschlechterung bei einem SVDSL 250-Anschluss tritt auf, wenn die Verfügbarkeit der vollen Bandbreite von 250 Mbit/s nicht mehr gegeben ist. Dies kann beispielsweise aufgrund technischer Einschränkungen oder verschlechterter Leitungsbedingungen erfolgen. Wenn diese Profilverschlechterung signifikant ist, wird das System das Profil von 35a auf 17a ändern, wobei SVDSL 175 als Rückfalloption genutzt wird.

  • Sicher betrifft es die meisten Anbieter, wenn sie das Netz der Telekom verwenden.

    Was in meinem Fall? Das Mehrfamilienhaus, in dem ich wohne, wurde an das Glasfasernetz eines Mitbewerbers angeschlossen.

    Die Leitung geht in den Keller, dort ist ein Verteiler installiert und von da gehts in meinem Fall via Kupfer die letzten Meter (17a 100 Mbit/s ) in die Wohnung.

    Das ist keine seltene Situation aktuell. Hier könnte Option der Störsicherheit durchaus noch Sinn ergeben, kann die Verkabelung durchaus katastrophal sein in alten Häusern.

    Alle Mitbewerber, im Netz der Telekom.

    Kommt auf den Vertrag bzw. die Technik an. Hast du den Vertrag bei der Telekom oder einen Mitbewerber, dann mit ASSIA. Beim Mitbewerber (vermutlich eigenes Netz, wie Deutsche Glasfaser), dann kein ASSIA.

    Soweit war´s das. Wir sollten beim Thema bzw. der Anfrage des TE bleiben. Alles weitere bedarf eines gesonderten Themas.

  • Abwarten und Tee trinken / auf Techniker warten.

    Und wohl auf Stecker ziehen besser momentan besser verzichten.

    Wäre schön am Ende zu erfahren, ob es an der Leitung lag (wie nicht nur ich vermute) - oder an ner Datenbank.

    Glaskugel ist defekt ;)


    Schönes Wochenende

  • würde ich gem. § 57 Abs. 4 TKG die Zahlung mindern, erfahrungsgemäß bewegt sich dann der Anbieter schnell.

    Damit wäre ich ganz Vorsichtig mit dem eigenmächtigen mindern. Da kann der Anbieter auch ganz schnell kündigen.

    Besser ist, zum Ende der Störung, den "Schadenersatz" zu bekommen.

    Lebe das Leben, wie es dir gefällt.

  • Danke für den Hinweis, ich hatte mich unklar ausgedrückt, ich meinte vielmehr, dem Anbieter da das entsprechende Musterschreiben zuzuschicken, damit sich dieser nunmehr bewegt, falls die vorhergehende Störungsmeldung nicht den gewünschten Erfolg hatte.


  • Der Anbieter bewegt sich doch laut den hiesigen Mitteilungen. Und vorher schriebst du, dass du wenn es zu lange dauert, sozusagen als Druckmittel die Zahlung kürzen würdest.

    Ich bin mir auch nicht sicher, ob da dein genannter § (gelöscht, da gegen die Forenregln) einschlägig ist.

    Müsste man nicht diese App der Netzagentur laden und über einen gewissen Zeitraum die mangelhafte Geschwindigkeiten dokumentieren?

    Eher (§ gestrichen, da gegen die Forenregln) TKG und irgendwo im BGB.

    Bin aber kein Jurist.

    Ich drücke weiter die Daumen, dass das hier schnell zum Laufen gebracht wird.

    Viele Grüße

    Snoopy72

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    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Snoopy72 (9. Juli 2025 um 14:17)

  • Ja, für den versäumten Technikertermin kann man auch eine Pauschale verlangen, diese wird aber einen Anbieter nicht zum Handeln bewegen, weil das schon Schnee von gestern ist.

    Bezüglich Messung kann man es hier auch ohne BNetzA probieren bzw. machen, weil 60 provisioniert sind, können keine mindestens 225 anliegen.

  • Ja, wie ich schon schrieb....... (gestrichen) TKG ;)

    Herausragende 10 Euro oder 20% vom Entgelt für den Vertrag (Monatsgebühr).


    Aber auch "Kleinvieh" macht Mist.


    Am einfachsten wäre es sicherlich, wenn nach Abschluss (wenn alles wieder läuft) ein Guthaben eingebucht werden würde, welches angemessen ist.

    Viele Grüße

    Snoopy72

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    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Snoopy72 (9. Juli 2025 um 14:16) aus folgendem Grund:
    § Nennung wohl gegen die Forenregeln

  • Das ist doch keine juristische Beratung, sondern eine Beratung, wie bewege ich congstar dazu, den Anschluss zum Laufen zu bringen...

    Aber ja, der Anbieter muss, wenn der Anschluss nicht so gut läuft oder der Techniker nicht ankommt, zahlen...

  • Das ist doch keine juristische Beratung, sondern eine Beratung, wie bewege ich congstar dazu, den Anschluss zum Laufen zu bringen...

    Sehe ich anders. Du hast mit der Gesetzesnennung, schon eine juristische Beratung gemacht.

    Aber das geht jetzt in OT und daher beende ich es auch gleich wieder.

    Lebe das Leben, wie es dir gefällt.

  • Hier scheint wieder der typische "Foren-Fall" eingetreten zu sein.

    Hilferuf wegen eines Problems.

    Hauptamtliche und interessierte Kunden versuchen zu helfen.

    Und wenn alles wieder läuft. versandet ein Thread ohne Abschluss.


    Schade....


    Es wäre durchaus interessant gewesen zu erfahren, woran es hier "hakte".

    Das macht doch Foren erst interessant und erleichtert für die Zukunft die Antworten bei gleichbelagerten Fällen.


    Gruß


    (Möglicherweise bin ich auch zu voreilig.... :whistling: )

  • Dafür ist hier der nächste...

    Sebi1980
    13. Juli 2025 um 08:10