Richtigstellung: Ich habe mir die Einmalrechnung 8500628363 angesehen. Sie führt als Position "Starterpaket congstar Prepaid Jahres-Paket mit 5G 25" über 100,00 EUR – betrifft also den einmaligen Bereitstellungspreis, nicht den Paketpreis. In der Bestellbestätigung sind das zwei getrennte Positionen: 100 EUR einmaliger Bereitstellungspreis und 100 EUR Grundgebühr pro 12 Monate, wobei die Grundgebühr aus dem Aktions-Startguthaben bezahlt wurde. Es war also keine Doppelabbuchung derselben Leistung. Das nehme ich zurück, Flosse08 hatte es oben richtig eingeschätzt.
Umgekehrt ist die Aussage der Kollegen aber auch nicht richtig: "der 100,00 € Paketpreis für das Prepaid Jahres-Paket wird beim ersten Mal immer vom Konto abgebucht." Vom Konto abgebucht wurde nicht der Paketpreis, sondern der einmalige Bereitstellungspreis – in der Rechnung als "Starterpaket" bezeichnet. Der Paketpreis selbst wurde aus dem Startguthaben bezahlt. So steht es in der Aktivierungs-E-Mail vom 08.07. ("Von deinem Startguthaben inkl. der Vorteile in Höhe von 100,00 EUR wurde der Paketpreis in Höhe von 100,00 EUR für den ersten Abrechnungszeitraum abgebucht"), so zeigt es die App-Kostenübersicht ("Paket-Entgelte (Jahres Allnet Paket): -100,00 €" um 17:20 Uhr), und so steht es in der Preisliste, die für den Paketpreis ausdrücklich Guthaben auf dem Guthabenkonto voraussetzt. Wenn zwei verschiedene Beträge beide "Paketpreis" genannt werden, ist für mich als Kunde nicht nachvollziehbar, was wofür abgebucht wird.
Zur Ankündigung des Einzugs, auf die sich die Kollegen berufen – die Zeitstempel:
- 08.07., 17:13 Uhr: E-Mail "Freischaltung deiner SIM-Karte", darin die Bestätigung, dass der Paketpreis aus dem Startguthaben abgebucht wurde, und unter "Nächste Schritte" die Einladung, Guthaben aufzuladen
- 08.07., 17:41 bis 19:32 Uhr: meine vier Aufladungen über insgesamt 100 EUR
- 09.07., 01:03 Uhr: Rechnungs-E-Mail mit dem Hinweis auf den Einzug am 10.07.
Die Aufladungen waren zu diesem Zeitpunkt also längst veranlasst und das Geld unterwegs – der Einzug von meinem Konto wurde dann am 10.07. gebucht, zusammen mit dem Einzug des Rechnungsbetrags. Die Ankündigung in der Rechnungs-E-Mail kam damit zu spät, um mich noch zu erreichen; zurücknehmen konnte ich die Aufladungen nicht.
Der eigentlich offene Punkt ist aber ein anderer, und den möchte ich klarstellen:
Am 28.07.2026 wurde mir im Chat schriftlich zugesagt, die Rechnungsabteilung zahle die 100 EUR aus, Rückmeldung "innerhalb der nächsten ca. 1-3 Werktage". Diese Frist endete am 31.07.2026. Seitdem sind über fünf Wochen vergangen, ohne dass die Rückzahlung bearbeitet oder überhaupt beantwortet wurde. Meine Frage an das Team: Warum wurde die zugesagte Rückzahlung seit dem 31.07. nicht bearbeitet? Genau daraus ist alles Weitere entstanden – meine Rücklastschrift, die Mahnung und die Rücklastschriftgebühr.
Und damit kein Missverständnis entsteht: Es geht mir nicht darum, die Zahlung zu verweigern. Ich will die vertraglich vereinbarte Summe zahlen – aber genau EINMAL. Derzeit liegen 100 EUR von mir als ungenutztes Guthaben bei congstar, und zusätzlich sollen 100 EUR plus Gebühr aus meinem Konto kommen.
Wie das gelöst wird, ist mir inhaltlich gleichgültig – nur die Reihenfolge ist mir wichtig: erst die Rückzahlung der 100 EUR, danach gern der erneute Einzug des Rechnungsbetrags per Lastschrift. Das Mandat liegt vor, dagegen habe ich nichts.
Der Grund für diese Reihenfolge ist die bisherige Erfahrung: Die Auszahlung wurde mir am 28.07. schriftlich zugesagt und nicht ausgeführt. Am 31.08. wurde sie erneut angeboten ("kann gern ausgezahlt werden") und wieder nicht ausgeführt. Nach zwei nicht eingehaltenen Zusagen kann ich nicht im Vertrauen auf eine dritte Zusage vorleisten. Ist das Geld zurück, steht dem Einzug nichts entgegen.
Patrick: Die Auszahlung habe ich bereits am 28.07. selbst erbeten und den dafür angeforderten Screenshot noch im Chat geschickt – meine Zustimmung liegt also seit fünf Wochen vor und muss nicht erneut erteilt werden. Was fehlt, ist die Ausführung. Bitte eine kurze schriftliche Bestätigung mit Termin für die Auszahlung – und dazu die Zusage, dass die Rücklastschriftgebühr von 4 EUR entfällt, nachdem der Auslöser die unbearbeitete Rückzahlung war. Sobald die 100 EUR auf meinem Konto sind, könnt ihr den Rechnungsbetrag einziehen. Dann ist die Sache für mich erledigt.