Prepaid Jahrespaket: Guthaben wie verlangt aufgeladen, trotzdem Lastschrift + Mahnung – 204 EUR für einen 100-EUR-Tarif?

  • Hallo zusammen,

    ich möchte hier sachlich schildern, was mir mit dem Prepaid Jahres-Paket 5G 25 passiert ist – auch als Warnung für andere, weil die Ursache in der offiziellen congstar-Kommunikation liegt, die bis heute unverändert online steht.

    Was passiert ist:

    Am 08.07.2026 habe ich das Prepaid Jahres-Paket (100 EUR / 12 Monate) gebucht. Vorher und dabei hat mir congstar mehrfach schriftlich gesagt, ich solle Guthaben aufladen:

    - Werbe-E-Mail vom 08.07.2026: "Bitte beachte: Für den Tarifwechsel benötigst du ausreichend Guthaben (100 €)."
    - congstar.de/prepaid (steht heute noch so da): "Damit du das Jahrespaket aktivieren kannst, solltest du zunächst einmal dein Prepaid-Guthaben aufladen. Für 100 Euro kannst du dann das Jahrespaket mit 5G 25 buchen."
    - E-Mail "Freischaltung deiner SIM-Karte" unter "Nächste Schritte": "Guthaben kannst du bequem online in der App z.B. per Lastschriftverfahren, PayPal und Co. aufladen."

    Also habe ich noch am selben Tag 100 EUR Guthaben aufgeladen (in vier Teilbeträgen, weil die App keine 100-EUR-Einzelaufladung anbietet). Zwei Tage später, am 10.07.2026, hat congstar dann ZUSÄTZLICH 100 EUR per Lastschrift von meinem Girokonto eingezogen. Damit hatte congstar 200 EUR von mir – für einen Tarif, der 100 EUR kostet.

    Was der Support daraus gemacht hat:

    Im Service-Chat am 28.07.2026 hat mir der Mitarbeiter das Prepaid-Prinzip sogar bestätigt ("Bei Prepaid musst du erst dein Guthaben aufladen ... danach bucht sich das Paket über das Guthaben ein") und schriftlich zugesagt, die Rechnungsabteilung werde mir die 100 EUR auszahlen, Rückmeldung "innerhalb der nächsten ca. 1-3 Werktage". Diese Rückmeldung kam nie.

    Nach wochenlangem Warten habe ich die Lastschrift von meiner Bank zurückgeben lassen. Die Reaktion: eine Zahlungserinnerung über 104 EUR (inkl. 4 EUR Rücklastschriftgebühr) und die Androhung von Inkasso und SCHUFA-Meldung.

    Seitdem bekomme ich vom Support Aussagen, die das Gegenteil der ursprünglichen Kommunikation sind:

    - "Bei Bestellung des Prepaid Jahrespakets wird der erste Betrag fürs Jahr immer automatisch abgebucht. Du musst da nichts selbst aufladen." (24.08.)
    - "Deine zusätzliche Aufladung von 100,00 € war also unnötig." (31.08.)
    - Mein Guthaben könne "ausschließlich für die Nutzung von Prepaid-Leistungen" verwendet und nicht mit dem Paketpreis verrechnet werden (25.08.) – obwohl congstar bei der Aktivierung den Paketpreis selbst aus Guthaben abgebucht hat und die Website genau diesen Weg beschreibt.
    - Die am 31.08. angebotene Auszahlung meines Guthabens wird faktisch davon abhängig gemacht, dass ich vorher weitere 104 EUR überweise.
    - Am 01.09. dann: Die Möglichkeiten seien "voll ausgeschöpft" – ohne dass auf einen der Widersprüche eingegangen wurde.

    Unterm Strich: Ich habe 100 EUR aufgeladen, wie von congstar schriftlich verlangt. congstar hält dieses Geld seit fast zwei Monaten fest, verwendet es nicht für den Tarif, zahlt es nicht aus und fordert zusätzlich 104 EUR. Das wären in Summe 204 EUR für einen 100-EUR-Tarif.

    Ich bin ehrlich gesagt sehr frustriert: Ich habe mich exakt an die schriftlichen Anweisungen von congstar gehalten und werde dafür nun mit Mahnverfahren und SCHUFA-Drohung behandelt – während die irreführende Anleitung auf der Website weiterhin online steht und vermutlich täglich neue Kunden in dieselbe Falle laufen. Fünf verschiedene Support-Kontakte in fünf Wochen haben keinen einzigen der Widersprüche aufgelöst.

    Meine Bitte an das Team hier im Forum:
    1. Verrechnet mein Guthaben (100 EUR) mit dem Paketpreis des Jahrespakets
    2. Storniert die Mahnung inkl. Rücklastschriftgebühr
    3. Korrigiert die Anleitung auf congstar.de/prepaid und die E-Mail Kommunikation, damit ihr nicht weitere Kunden täuscht.

    Was kann ich noch tun? Was würdet ihr in meiner Situation tun?

    Danke fürs Lesen - ich hoffe, hier im Forum findet sich jemand, der das lösen kann und darf.

    RaTo

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von RaTo (1. September 2026 um 10:53)

  • Nachtrag zu meinem Beitrag über die Doppelzahlung beim Prepaid Jahrespaket. Die Buchungsdetails meiner Bank zeigen, dass am spätestens 10.07.2026 sowohl meine Aufladungen über insgesamt 100 EUR als auch die zusätzliche Lastschrift über 100 EUR an congstar gingen – dieselbe IBAN, dieselbe Gläubiger-ID, dieselbe Mandatsreferenz. Und genau diese IBAN steht in der Mahnung als Zahlungsziel.

    Das Geld für das 100-EUR-Paket liegt also seit dem 10.07. auf dem richtigen Konto. congstar mahnt trotzdem 104 EUR an und droht mit Inkasso und SCHUFA. Ein Mahnverfahren für einen Betrag zu betreiben, den man schon hat, ist wirklich absurd.

  • RaTo ich denke vom System dürften die 100 € Lastschrift mit dem Betrag für das Jahrespaket verrechnet worden sein. Deine manuelle Aufladung von 100 € dürfte im System als Prepaid Guthaben vorhanden sein. Damit könnte sich z.B. dein Jahrespaket nach einem Jahr wieder neu buchen sofern du das Prepaid Guthaben nicht anderweitig verwenden würdest.

  • Deine manuelle Aufladung von 100 € dürfte im System als Prepaid Guthaben vorhanden sein.

    Oder bei Kündigung würde es ausgezahlt werden. Da der Beitrag über die Bank zurückgebucht wurde, hängt hier im System erstmal ein "Fehlbetrag" fest.

    Wichtig ist erstmal, dass keine parallelen Tickets bei congstar eröffnet werden und du RaTo erstmal hier auf dem Kontaktkanal bleibst und auf eine Rückmeldung vom Support wartest. Weitere parallele Kontaktaufnahmen könnten da eher noch mehr Durcheinander reinbringen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo RaTo

    du hast dich bereits per E-Mail dazu gemeldet. Bevor wir jetzt hier nochmal dazwischenfunken oder ähnliches, meine Frage: Willst du die Thematik weiterhin per E-Mail dort mit den Kollegen klären oder den Kontakt dort ruhen lassen und hier final bis zu einem Ergebnis weiterführen?

    Es geht um Doppel - und Fehlerbearbeitung, aus diesem Grund frage ich.

    Gruß Stephanie

  • Der E-Mail Thread wurde von den Support Kollegen dort beendet:

    “Tut mir leid, unsere Möglichkeiten sind in diesem Fall voll ausgeschöpft und es stehen keine weiteren Optionen zur Verfügung.”


    Die Frage warum erst mehrfach Guthabeneinzahlung kommuniziert wurde und dann wenn das Geld da ist das Lastschriftverfahren als einzige Möglichkeit kommuniziert wird wollte offenbar niemand beantworten.

  • RaTo ich denke vom System dürften die 100 € Lastschrift mit dem Betrag für das Jahrespaket verrechnet worden sein. Deine manuelle Aufladung von 100 € dürfte im System als Prepaid Guthaben vorhanden sein. Damit könnte sich z.B. dein Jahrespaket nach einem Jahr wieder neu buchen sofern du das Prepaid Guthaben nicht anderweitig verwenden würdest.

    Ja, ich sehe 100 EUR Guthaben in der App, leider werden die nicht verwendet, nicht einmal für meinen DSL Vertrag.

  • Ich habe mir nochmal die Vertragsunterlagen angesehen, die congstar mir am 08.07.2026 selbst mit der E-Mail "Freischaltung deiner SIM-Karte" geschickt hat. In der Preisliste zum Jahrespaket steht wörtlich:

    "Das Tarif-Paket congstar Prepaid Jahrespaket inkl. 5G 25 setzt voraus, dass der Kunde zum jeweiligen Abbuchungszeitpunkt des Paketpreises über ein ausreichendes Guthaben auf seinem Guthabenkonto verfügt."

    Und in den AGB unter Ziffer 7.1: "Um entgeltliche Telekommunikationsdienstleistungen nutzen zu können, musst du Guthaben auf deinem Guthabenkonto haben."

    Der Paketpreis wird also laut Vertrag aus dem Guthabenkonto abgebucht, und ich muss dafür Guthaben vorhalten. Ein Einzug des Paketpreises direkt von meiner Bankverbindung ist nirgends vorgesehen. Genau daran habe ich mich gehalten. Der Support hat mir am 24.08. und 31.08. dagegen geschrieben, der Paketpreis werde "immer von der hinterlegten Bankverbindung abgebucht" und meine Aufladung sei "unnötig" gewesen – im Widerspruch zu Werbung, Website und den eigenen Vertragsunterlagen.

    Zur Rücklastschriftgebühr steht in der Preisliste: "Die Rücklastschrift wird nur berechnet, wenn das auslösende Ereignis vom Kunden zu vertreten ist", und der Betrag entfällt, "wenn der Kunde nachweist, dass ein wesentlich geringerer oder überhaupt kein Schaden eingetreten ist". Auslöser war hier, dass meine Reklamation vom 28.07. trotz zugesagter Rückmeldung binnen 1-3 Werktagen nie bearbeitet wurde – und ein Schaden ist congstar nicht entstanden, weil das Geld seit dem 10.07. auf dem congstar-Konto liegt.

    Was mich frustriert: Ich habe mich exakt an die Unterlagen gehalten, die congstar mir selbst geschickt hat. Trotzdem läuft die Frist der Zahlungserinnerung über 104 EUR heute ab, mit angekündigter Leistungssperre, fristloser Kündigung, Inkasso und SCHUFA-Meldung. Eine SCHUFA-Meldung wirkt sich auf Kreditwürdigkeit und Vertragsabschlüsse aus, Inkasso verursacht weitere Kosten – für einen Betrag, den congstar längst hat.

    Stephanie: Ich stelle alle Unterlagen gern bereit. Mir geht es nur um zwei Dinge: das Guthaben anrechnen oder auszahlen und die Mahnung inklusive Gebühr stornieren, bevor Inkasso und SCHUFA laufen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo RaTo ,

    genau, die 100,00€ sind als Guthaben im Kundenkonto. Prepaidguthaben kann nicht für eine DSL-Rechnung genutzt werden. Das Guthaben wird auschließlich für deinen Prepaidtarif genutzt.

    das Guthaben anrechnen oder auszahlen und die Mahnung inklusive Gebühr stornieren, bevor Inkasso und SCHUFA laufen.

    Das Anliegen wegen der Mahnung lasse ich prüfen, wir melden uns hier sobald eine Rückmeldung von den Kollegen vorliegt.

    Danke für deine Geduld.


    Gruß Patrick

    • Offizieller Beitrag

    Hallo RaTo ,

    es liegt bereits eine Rückmeldung vor:

    "...der 100,00 € Paketpreis für das Prepaid Jahres-Paket wird beim ersten Mal immer vom Konto abgebucht.

    So wurde es auch in der Einmalrechnung vom 08.07.2026 angekündigt. Da du der Abbuchung widersprochen hast, besteht bis jetzt noch die angemahnte offene Forderung.

    Wir bitten dich nochmal, die offene Forderung so schnell wie möglich zu begleichen.

    Das Guthaben von 100,00 € auf der Rufnummer kann gern ausgezahlt werden."

    Beste Grüße Patrick

  • Richtigstellung: Ich habe mir die Einmalrechnung 8500628363 angesehen. Sie führt als Position "Starterpaket congstar Prepaid Jahres-Paket mit 5G 25" über 100,00 EUR – betrifft also den einmaligen Bereitstellungspreis, nicht den Paketpreis. In der Bestellbestätigung sind das zwei getrennte Positionen: 100 EUR einmaliger Bereitstellungspreis und 100 EUR Grundgebühr pro 12 Monate, wobei die Grundgebühr aus dem Aktions-Startguthaben bezahlt wurde. Es war also keine Doppelabbuchung derselben Leistung. Das nehme ich zurück, Flosse08 hatte es oben richtig eingeschätzt.

    Umgekehrt ist die Aussage der Kollegen aber auch nicht richtig: "der 100,00 € Paketpreis für das Prepaid Jahres-Paket wird beim ersten Mal immer vom Konto abgebucht." Vom Konto abgebucht wurde nicht der Paketpreis, sondern der einmalige Bereitstellungspreis – in der Rechnung als "Starterpaket" bezeichnet. Der Paketpreis selbst wurde aus dem Startguthaben bezahlt. So steht es in der Aktivierungs-E-Mail vom 08.07. ("Von deinem Startguthaben inkl. der Vorteile in Höhe von 100,00 EUR wurde der Paketpreis in Höhe von 100,00 EUR für den ersten Abrechnungszeitraum abgebucht"), so zeigt es die App-Kostenübersicht ("Paket-Entgelte (Jahres Allnet Paket): -100,00 €" um 17:20 Uhr), und so steht es in der Preisliste, die für den Paketpreis ausdrücklich Guthaben auf dem Guthabenkonto voraussetzt. Wenn zwei verschiedene Beträge beide "Paketpreis" genannt werden, ist für mich als Kunde nicht nachvollziehbar, was wofür abgebucht wird.


    Zur Ankündigung des Einzugs, auf die sich die Kollegen berufen – die Zeitstempel:

    - 08.07., 17:13 Uhr: E-Mail "Freischaltung deiner SIM-Karte", darin die Bestätigung, dass der Paketpreis aus dem Startguthaben abgebucht wurde, und unter "Nächste Schritte" die Einladung, Guthaben aufzuladen

    - 08.07., 17:41 bis 19:32 Uhr: meine vier Aufladungen über insgesamt 100 EUR

    - 09.07., 01:03 Uhr: Rechnungs-E-Mail mit dem Hinweis auf den Einzug am 10.07.

    Die Aufladungen waren zu diesem Zeitpunkt also längst veranlasst und das Geld unterwegs – der Einzug von meinem Konto wurde dann am 10.07. gebucht, zusammen mit dem Einzug des Rechnungsbetrags. Die Ankündigung in der Rechnungs-E-Mail kam damit zu spät, um mich noch zu erreichen; zurücknehmen konnte ich die Aufladungen nicht.

    Der eigentlich offene Punkt ist aber ein anderer, und den möchte ich klarstellen:

    Am 28.07.2026 wurde mir im Chat schriftlich zugesagt, die Rechnungsabteilung zahle die 100 EUR aus, Rückmeldung "innerhalb der nächsten ca. 1-3 Werktage". Diese Frist endete am 31.07.2026. Seitdem sind über fünf Wochen vergangen, ohne dass die Rückzahlung bearbeitet oder überhaupt beantwortet wurde. Meine Frage an das Team: Warum wurde die zugesagte Rückzahlung seit dem 31.07. nicht bearbeitet? Genau daraus ist alles Weitere entstanden – meine Rücklastschrift, die Mahnung und die Rücklastschriftgebühr.

    Und damit kein Missverständnis entsteht: Es geht mir nicht darum, die Zahlung zu verweigern. Ich will die vertraglich vereinbarte Summe zahlen – aber genau EINMAL. Derzeit liegen 100 EUR von mir als ungenutztes Guthaben bei congstar, und zusätzlich sollen 100 EUR plus Gebühr aus meinem Konto kommen.

    Wie das gelöst wird, ist mir inhaltlich gleichgültig – nur die Reihenfolge ist mir wichtig: erst die Rückzahlung der 100 EUR, danach gern der erneute Einzug des Rechnungsbetrags per Lastschrift. Das Mandat liegt vor, dagegen habe ich nichts.

    Der Grund für diese Reihenfolge ist die bisherige Erfahrung: Die Auszahlung wurde mir am 28.07. schriftlich zugesagt und nicht ausgeführt. Am 31.08. wurde sie erneut angeboten ("kann gern ausgezahlt werden") und wieder nicht ausgeführt. Nach zwei nicht eingehaltenen Zusagen kann ich nicht im Vertrauen auf eine dritte Zusage vorleisten. Ist das Geld zurück, steht dem Einzug nichts entgegen.

    Patrick: Die Auszahlung habe ich bereits am 28.07. selbst erbeten und den dafür angeforderten Screenshot noch im Chat geschickt – meine Zustimmung liegt also seit fünf Wochen vor und muss nicht erneut erteilt werden. Was fehlt, ist die Ausführung. Bitte eine kurze schriftliche Bestätigung mit Termin für die Auszahlung – und dazu die Zusage, dass die Rücklastschriftgebühr von 4 EUR entfällt, nachdem der Auslöser die unbearbeitete Rückzahlung war. Sobald die 100 EUR auf meinem Konto sind, könnt ihr den Rechnungsbetrag einziehen. Dann ist die Sache für mich erledigt.

  • Das sind feste Prozesse - Auszahlungen können auch bis zu 14 Tage dauern; je nach Buchungszyklen und Banklaufzeiten.

    Um weiteren Schaden abzuwenden, sollte der Betrag bezahlt werden, da sonst der Vorgang vermutlich nach Standardprozess ans Inkasso abgetreten wird und am Ende behält sich congstar ggf. eine Kündigung vor.

  • Bitte schlagen Sie einen Lösungsvorschlag vor, der keine Zahlung von 200 EUR oder von meiner Seite beeinhaltet.
    Vertraglich vereinbart ist aus meiner Sicht die Einzahlung von 100 EUR. Diese Leistung haben Sie erhalten.
    Momentan wären wir quit wenn da nicht unberechtigte Forderungen von ihrer Seite im Raume stünden.

  • der keine Zahlung von 200 EUR oder von meiner Seite beeinhaltet.

    Es geht doch derzeit um 100 Euro, nicht?


    Vertraglich vereinbart ist aus meiner Sicht die Einzahlung von 100 EUR. Diese Leistung haben Sie erhalten.

    Diese 100,- hast du doch zurückgebucht.


    Momentan wären wir quit wenn da nicht unberechtigte Forderungen von ihrer Seite im Raume stünden.

    Theoretisch ja, praktisch nein. Wenn der Support dir hier (öffentlich) zusichert, dass das laufen wird, dann wird das laufen. Die Lösung vom Support hast du oben bekommen:

    Wir bitten dich nochmal, die offene Forderung so schnell wie möglich zu begleichen.

    Das Guthaben von 100,00 € auf der Rufnummer kann gern ausgezahlt werden."


    insgesamt sind das Zusammehängende Buchungen, die miteinander verknüpft werden müssen.

  • Zur Klarstellung: Es gibt nicht "dieses" und "jenes" Guthaben, sondern nur eine Rechnung. congstar hat aktuell 100 EUR von mir – meine Aufladung. Verlangt werden weitere 100 EUR plus 4 EUR Gebühr. Das wären 200 EUR von meinem Konto. Ich will 100 EUR zahlen. Also: 200 minus 100.

    Diese 100 EUR habe ich genau für diesen Zweck eingezahlt – für diesen Vertrag, weil congstar mich in Werbe-E-Mail, auf der Website und in der Preisliste dazu aufgefordert hat. Sie sollen also für den Vertrag verwendet werden, ob als Anrechnung, Verrechnung oder Auszahlung mit anschließendem erneutem Einzug – das ist mir gleich.

    Ja, die Lastschrift habe ich zurückgebucht – nach fünf Wochen ohne Bearbeitung der zugesagten Rückzahlung. Genau deshalb liegen jetzt exakt 100 EUR von mir bei congstar und nicht 200.

    Ansonsten liegt die Sache nicht mehr bei mir: Das Schreiben meines Anwalts liegt bereits im Posteingang des congstar Kundenservice. Darin wird die Forderung ausdrücklich bestritten, auf § 31 BDSG hingewiesen (bei bestrittener Forderung keine Meldung an die SCHUFA oder andere Auskunfteien), eine etwaige Zahlung erfolgt nur unter Vorbehalt der Rückforderung, und es ist eine Frist zum 23.09.2026 gesetzt. Für eine gütliche Lösung sind wir ausdrücklich offen.

  • Dann ist der Support jetzt ohnehin raus, da sich der Support zu rechtlichen Fragen nicht äußern kann und darf. Alles restliche wird dann über deinen Anwalt laufen.

    Anschließend noch die Bitte das Ärgernis hier zu teilen, sodass andere Kunden wissen, wie der Fall schlussendlich ausging.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo RaTo ,

    es ist mittlerweile eine Menge Schriftverkehr zusammengekommen, der nur noch schwer nachvollziehbar ist. Auch kann und möchte ich Missverständnisse auf beiden Seiten nicht ausschließen. Ich kann dir daher gerne folgendes anbieten:

    Wir zahlen dir das von dir aktiv aufgeladene Prepaid-Guthaben in Höhe von 100,00 € wie bereits angeboten auf deine hinterlegte Bankverbindung aus. Dies kann bis zu 14 Tage dauern, geht aber meistens deutlich schneller.

    Du überweist die offene Forderung in Höhe von 100,00 € an uns. Die 4,00 € Rücklastschriftgebühr buchen wir dir nach Eingang der Hauptforderung aus.

    Das sollte dann eigentlich auch für dich so passen. Gib mir bitte eine kurze Rückmeldung, ob das so für dich OK ist.

    Gruß Christian

  • Christian 2. September 2026 um 16:45

    Hat das Label [BEENDET] entfernt.
  • Hallo Christian,

    ja, damit bin ich einverstanden. Danke, dass Sie den Vorgang zusammengefasst und einen klaren Vorschlag gemacht haben – genau das hat mir in den vergangenen fünf Wochen gefehlt.

    Zur Umsetzung: Sobald die Auszahlung der 100,00 EUR auf meinem Konto eingegangen ist, überweise ich Ihnen dieselben 100,00 EUR wieder zurück – auf dasselbe Konto, von dem sie kommen, für denselben Vertrag, für den ich sie schon im Juli eingezahlt hatte. Dafür nehme ich mir dieselbe Bearbeitungsfrist, die Sie für die Auszahlung ansetzen, also bis zu 14 Tage. In der Praxis wird es bei mir voraussichtlich schneller gehen.

    Zwei Punkte bitte ich noch zu bestätigen:

    1. Dass mit Auszahlung, meiner Überweisung und Ausbuchung der 4,00 EUR der Vorgang vollständig erledigt ist – keine Inkassoübergabe, keine Meldung an die SCHUFA oder andere Auskunfteien, keine weiteren Forderungen aus diesem Vorgang.

    2. Dass das laufende Mahnverfahren bis zum Abschluss ruht.

    Der Vollständigkeit halber: Ich hatte vor Ihrem Angebot eine Kanzlei beauftragt, deren Schreiben bereits beim Kundenservice eingegangen ist. Ich informiere die Kanzlei über diese Einigung, damit dort nichts parallel läuft. Bitte richten Sie etwaige Rückfragen weiterhin an mich hier im Thread.

    Sobald beides erledigt ist, melde ich das Ergebnis hier – wie von harob vorgeschlagen, damit andere Kunden den Ausgang kennen.

    Viele Grüße