Beiträge von mixery

    Hallo Julia und willkommen im Forum :)

    trotzdem sollte die Karte eigentlich grundsätzlich funktionieren. Meiner Meinung nach gehören Alarmanlagen aber zu M2M-Anwendungen, die congstar unter Punkt 6g seiner AGB ausschließt. Streng genommen verstößt Du also gegen die AGB, denen Du bei Vertragsabschluss zugestimmt hast. Auf jeden Fall gibt es dafür keinen Support.

    Gruß Ingo

    Welchen technischen Hintergund hat dieses Verbot? Wie wird der Trafik analysiert, das dies gezielt unterbunden wird?

    Meine Herrn, ist das aufregend. Nach dem Telefonat mit AVM bekam ich folgender Hinweis zur Hilfeseite, wo drin steht, das man sich einen fehlerhaften DNS Eintrag ungewollt importieren kann:

    AVM Hilfeseite zu WLAN CAll - avm.de

    Dies wiederum führte mich nach der Portsuche, die für WLAN Call benötigt werden, zu folgender Seite, die sich genau mit WLAN Call befasst und auf den wichtigen Eintrag hinweist. Ganz runter scrollen.

    WLAN Call IPsec und DNS - wlan-blog.com

    Dann die Logfile im DNS Server Studieren und den fehlerhaften Eintrag finden, löschen bzw freigeben.

    Beim Bart des Propheten, WLAN Call funktioniert wieder...

    Hey mixery,

    diene Antwort verstehe ich nicht wirklich. kannst du bitte noch einmal konkretisieren? Hinterlege zudem deine Kundendaten im Forenprofil, damit ich mir mal einen genaueren Überblick über deine Daten verschaffen kann.

    MFG

    Mario J.

    Habe ich doch genau erklärt, was es bedeutet. Zitat: also uneingeschränkten Internetzugang

    Für die Junge Generation 😁, DMZ bedeutet: Alle Schutzfunktionen des Routers sind für das Gerät abgeschaltet und kann ungehindert und unkontrolliert Verbindungen ins Internet aufbauen. Wie in den 90er/2000ern, als man noch Modems, DFU Verbindungen und AOL CDs hatte.

    Und trotzdem funktioniert kein WLAN Call mehr

    Hallo sfar3,

    vielen Dank für deine Rückmeldung! Du musst dich auch nicht entschuldigen, wir sind immer dankbar wenn wir auf mögliche Fehler aufmerksam gemacht werden, damit wir diese beheben können. Also auch in Zukunft gerne melden :)

    Gruß Bea

    Und warum macht ihr das mit der App trotz deaktivierten Spionage-Tracking immer noch??? 4 Jahre später den """""Fehler""""" nicht behoben? Wieso ist der Schalter überhaupt Standard mäßig an und nicht aus?
    Dank Pi-Hole lässt sich alle mitloggen...

    Die Pässe sind kurios. Dort steht bei mir als erster Datenpass:

    @ 10GB Pass (24 Std.)
    4,87€ / einmalig

    Kling für mich wie folgt: Ich habe bis zum nächsten Monat noch 5 Tage zu überbrücken, muss dann dazu 5 mal die 10GB für für 4,87€, also 24,35€ für 5 Tage bezahlen.

    Das ist eine äußerst extreme Preisgestaltung!!!

    Hallo zusammen,

    ich würde euch bitte, auch wenn es vielleicht für den einen oder anderen ein relativ emotionales Thema ist, sachlich bei euren Beiträgen zu bleiben und das ganze nicht noch weiter unnötig anzuheizen.

    @mixery
    Wir sind keine Juristen und dieses Forum ist auch nicht der Ort für eine juristische Beratung oder juristische Fragen.
    Du kannst natürlich gerne noch mal versuchen dich schriftlich an uns zu wenden, aber hier, an dieser Stelle, können wir dir keine andere Antwort geben, als wir es bislang gemacht haben.

    Viele Grüße
    Eric

    Ich würde sagen, Congstar geht noch mal in sich, bekennt sich zur gesetzlichen Verpflichtung und meldet sich BEI MIR. 8)

    Zyrous, wenn 3 imal im guten nicht funktioniert, wieso soll dann 4 mal funktionieren? Ich hab denen schon angerufen, geschrieben per Mail, hier im Forum, was mit dem iPhone ist. Die wollen das halt einfach aussitzen und denken ich nehme das so hin. Im guten wollen die halt nicht. Ok, dann halt nicht. Dafür hab ich Allianz

    "...Da Apple jedoch lediglich 12 Monate Garantie gewährt, können wir Ihnen leider keine kostenlose Reparatur anbieten...."

    So, heute lese ich wieder den gleichen Apple Unsinn, der mich gar nichts angeht, da Apple nicht mein Verkäufer ist, SONDERN CONGSTAR.
    So seit ihr also weiterhin in der gesetzlichen 2 jährigen Pflicht dem Käufer gegenüber!

    Mein iPhone hat wären der Musikdudelei den Hut gehoben. Stille trat ein, ich schaue aufs Display und sehe Grafikfehler. Bedienung des Geräte in Form die App zu beenden oder das Gerät auszuschalten funktionierte nicht. Gerät ging kurze zeit später wohl von alleine aus. Wurde eingeschickt.
    Feststellung, zu hohe Temperatur. In der Hand war keine sonderliche Erwärmung festzustellen.

    So, ich bin vom Fach (Industrie Elektroniker für Geräte und Systeme), und frag mich:
    Wie soll bein Musik hören eine verschuldete Überhitzung zustande kommen? Das iPhone hat Sicherheitsmechanismen durch mehrere Temperatursensoren und entsprechende Software. Diese haben allen Anschein versagt oder nie funktioniert. Oder es trat ein sonstiger elektronischer defekt auf, auf den ich keinen Einfluss nehmen kann.
    Habe ich eine Apple Serviceprüfstand? Nein. Habe ich Apple Servicesoftware? Nein. Habe ich einen Service Apple Onlinezugang? Nein.
    Wie soll ich beim Kauf solche Details und Sicherheitsfunktionen auf Funktion überprüfen können? Nicht mal öffnen ist natürlich Garantie bedingt möglich. Mein iPhone hat auch keinerlei Gebrauchsspuren. Kein Kratzer, nix!

    Aber egal, bin zu alt um mich mit so rumgezicke und Kundenabwürgerei aber Knete einkassieren abzumühen. Ich übergebe das dem Anwalt.

    Hallo,
    ich habe ein iPhone BEI EUCH, also CONGSTAR gekauft. Das hat leider ein defekt und wurde zur Reparatur an einen Dienstleister von euch eingesendet. Daraufhin hat mir die Telekom mitgeteilt, das die 1 jährige Garantie von Apple abgelaufen wäre und ich die Reparatur bezahlen müsse. Da Congstar mein VERKÄUFER ist, habe ich euch angerufen. Da wurde ich natürlich abgewiesen, ich solle das schriftlich machen. Nun hat mir heute Congstar schon wieder den gleichen Unsinn per Email erzählt das die 1 jährige Apple Garantie abgelaufen wäre.

    Nun bin ich über den Blödsinn sauer, denn ihr wisst genau, das nicht Apple für gesetzliche Gewähr zuständig ist, sondern DER VERKÄUFER, das seit IHR und da gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. §438 BGB

    Muss ich erst einen Anwalt beauftragen?