Hallo,
ich habe ein iPhone BEI EUCH, also CONGSTAR gekauft. Das hat leider ein defekt und wurde zur Reparatur an einen Dienstleister von euch eingesendet. Daraufhin hat mir die Telekom mitgeteilt, das die 1 jährige Garantie von Apple abgelaufen wäre und ich die Reparatur bezahlen müsse. Da Congstar mein VERKÄUFER ist, habe ich euch angerufen. Da wurde ich natürlich abgewiesen, ich solle das schriftlich machen. Nun hat mir heute Congstar schon wieder den gleichen Unsinn per Email erzählt das die 1 jährige Apple Garantie abgelaufen wäre.
Nun bin ich über den Blödsinn sauer, denn ihr wisst genau, das nicht Apple für gesetzliche Gewähr zuständig ist, sondern DER VERKÄUFER, das seit IHR und da gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. §438 BGB
Muss ich erst einen Anwalt beauftragen?
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