Kündigung Prepaid und Inkasso trotz bestehendem Guthaben

  • Kettwiesel

    Um einer Kündigung zum 21.9.2015 trotz bestehendem Guthaben durch Congstar zu entgehen habe ich 15 Euro per Lastschrift von meinem Bankkonto einziehen lassen. Aus mir unerklärlichen Gründen wurden dabei 2x 15 Euro abgebucht.
    Per Mail bat ich um Rückbuchung von 1 x 15 Euro. Das wurde abgelehnt. Also habe ich die Abbuchung widerrufen.
    Danach erhielt ich nacheinander Zahlungsaufforderung und Mahnung über 15 Euro mit zusätzlichen, sich steigernden Gebühren . Ich habe meinen Vertrag gekündigt und um Abrechnung meines Kontos mit Verrechnung von Gutaben und Forderungen und Überwerweisung des Guthabens gebeten. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich geschätzt mindestens 25 Euro Guthaben auf meinem Konto. Die Kündigung wurde mir bestätigt.
    Irgendwann erhielt ich eine erneute Kündignung, da ich die zurückgebuchten 15 Euro immer noch nicht eingezahlt habe. Es folgen weitere Forderungen mit weiteren Gebühren und Aufschlägen.
    Inzwischen habe ich Post von einem Inkassounternehmen mit Forderungen über 42,73 Euro erhalten.
    Alle Antwortmails von mir auf Zahlungserinnerungen, Mahnungen usw. blieben wirkungslos bzw. unbeantwortet, bis auf eine Kündigunsbestätigung.


    Eine Abrechnung meines Prepaidkontos habe ich bis heute nicht erhalten.


    Nun bin ich neugierig ob mein Forumsbeitrag irgend eine Wirkung auf Congstar hat. Falls nicht, werde ich mich an Presse, Funk und Fernsehen wenden müssen.

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  • Kettwiesel

    Nur zur genaueren Zuordnung: meine Mobilnummer war XXXX XXXXX43.


    Mod.Edit von Greta: Bitte keine persönlichen Daten im öffentlichen Forum posten.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Greta H. ()

  • Eric F.

  • Hilfreichste Antwort
  • Hallo Kettwiesel,
    Herzlich Willkommen im congstar Forum :)


    leider kann ich dir an dieser Stelle auch keine andere Auskunft geben, als du sie ja schon von anderer Stelle gehört hast.
    Wir gehen ja bei der Aufladung der Karte über das online Verfahren erst einmal in Vorleistung. Dies wird dann durch die Abbuchung wieder ausgeglichen. Wenn du den Betrag nun zurückbuchen lässt, ensteht so logischerweise eine Forderung von unserer Seite aus. Diese erhöht sich zusätzlich durch die Mahngebühren und wird, wenn der Betrag dann noch immer nicht ausgeglichen wird, an ein Inkassounternehmen übergeben.
    Und wenn es dazu gekommen ist, liegt die Forderung auch nur noch in den Händen des Inkassounternahmens. Dies ist jetzt bei dir leider Fall und wir können dir an dieser Stelle daher keinen anderen Lösungsvorschlag nennen.


    Viele Grüße,
    Eric

  • Kettwiesel

    Bei meiner Kündigung hatte ich mindestens ca. 25 Euro auf meiner Karte. Die Forderung von Congstar belief sich auf 15 Euro plus Gebühren für eine zurückgebuchte Aufladung.
    Hätte ich die 15 Euro erneut eingezahlt, beliefe sich meine Forderung auf mindestes ca. 40 Euro.


    Ich war und bin zu keinem Zeitpunkt bei Congstar in den Miesen gewesen.


    Wieso war und ist Congstar nicht in der Lage einfach mein Guthabe auszuzahlen ohne eine weitere Einzahlung zu fordern, die danach sowieso zurückgezahlt werden müsste, da der Vertrag gekündigt ist.


    Nochmal:
    Congstar fordert von mir Geld obwohl mein Vertrag längst gekündigt ist und ich nicht in den Miesen war oder bin sondern sogar immer noch ein Guthaben habe. Und ich soll mein Guthaben noch erhöhen, das mir dann sowieso zurückgezahlt werden müsste.


    Meiner Meinung nach hat sich diese Angelegenheit noch nie ein Mensch bei Congstar angeschaut, sondern die ganze Prozedur wird von einer unzulänglichen Software gehandelt.

  • Greta H.

    Hallo Kettwiesel,


    ich habe auch nochmal einen Blick auf deine Daten geworfen, und kann dir versichern, dass hier echte Menschen echte Anliegen behandeln und keine Software dahinter steckt.
    Ich versuche es nochmal anderes zu erklären, mit dem Auftrag der Aufladung wird die Erlaubnis erteilt einen bestimmten Betrag vom Bankkonto abzubuchen, der dann in Guthaben umgewandelt wird. Um das möglichst schnell umzusetzten, streckt congstar den Betrag vor, und bekommt mit der Erlaubnis zur Abbuchung per Lastschrift die Erlaubnis den vorgestreckten Betrag sobald wie möglich vom Bankkonto auszugleichen.
    Nun wurde uns der Auftrag gegeben, "lad mein Guthaben auf, du kannst es dir später von der Bank holen" wir haben das Guthaben aufgeladen, haben den Schuldschein eingelöst, aber das Geld wurde wieder eingezogen. Das Guthaben war zu diesem Zeitpunkt aber bereits aufgeladen und nutzbar. Darüber haben wir am 24.09.2016 erstmalig informiert.


    Durch die Begleichung der Forderungen wird der Guthabenstand auch nicht erhöht, sondern der bestehende Guthabenstand wird bezahlt.


    Ich hoffe das bringt ein wenig Klarheit und bitte um Verständnis.


    Viele Grüße,


    Greta

  • Kettwiesel

    Ich bitte um Darlegung der Forderungen und Guthaben um die es hier geht.
    Welches Guthaben ist aktuell auf dem gekündigten Konto?
    Welches Forderungen erhebt Congstar?
    Was macht eine Verrechnung von Guthaben und Forderung bei einem gekündigten, deaktiviertem Konto so schwierig oder unmöglich?
    Wann erfolgt eine Abrechnung?

    Hallo Kettwiesel,


    der Empfehlung von thunderflunder möchte ich mich anschließen.


    Das würde ich nicht hier im Forum erfragen, sondern schriftlich per E-Mail oder Fax. Gibt sonst später im Vollstreckungsverfahren Ärger mit dem Nachweis ......


    Hinzu kommt, dass ich im Forum zum Teil auch keine Auskunft geben darf. Personenbezogene Daten, also konkrete Auskünfte zur Höhe der Forderung oder des Guthabens sind über das Forum nicht möglich. Für deine schriftliche Anfrage empfehle ich unser Kontaktformular.


    Viele Grüße,


    Max S.

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  • Kettwiesel

    Klar kann ich den Datenschutz verstehen. Congstar redet halt nicht mit mir. Ich habe schon mehr als einmal das Kontaktformular benutzt und Emails geschrieben. Es gibt keine Reaktion von Congstar ausser automatische Antwortmails. Inhaltlich hat Congstar zu der Situation bisher keine Reaktion gezeigt und Stellung genommen sondern treibt weiter die15 Euro ein.

  • Greta H.

    Hallo Kettwiesel,


    leider kann ich dir hier im Forum keine ausführlicheren Erläuterungen geben als bereits gemachte.
    Sofern ich den E-Mail Verlauf vollständig aufrufen konnte, sind Antworten seitens congstar rausgegangen.
    Bereits im September letzten Jahres wurde mitgeteilt, dass das Guthaben zur Verfügung steht und systemseitig keine Rückbuchung möglich ist.
    Ich bitte um Verständnis und empfehle zur weiteren Klärung das Kontaktformular.


    Viele Grüße,


    Greta

  • „Alle Antwortmails von mir auf Zahlungserinnerungen, Mahnungen usw. blieben wirkungslos bzw. unbeantwortet, bis auf eine Kündigunsbestätigung.“


    Offenbar nur wenn man wirkungslos bzw. unbeantwortet gleichsetzt mit „ich habe nicht die Antwort bekommen, die ich haben will“. Eric hat die Lage hier in einfachen & verständlichen Worten erklärt – was du freilich ignorierst. Wenn der Mailverkehr ähnlich lief verstehe ich, dass Congstar der Antworten irgendwann überdrüssig wurde.

  • Kettwiesel

    ich wiederhole: auf meine Eingaben und Schreiben erfolgte KEINE Reaktion, nichtmal eine die ich nicht haben will. Es wurde nur das Geldeinteibeverfahren fortgeführt, so als ob ich nichts geschrieben hätte.

  • Lars C.

    Hallo Kettwiesel,


    ich habe noch einmal nach offenen Vorgängen - unter beiden von dir verwendeten E-Mail-Adressen - geschaut und kann dir nur die gleiche Antwort geben, wie es Greta bereits getan hat. Soweit ich sehe, wurden alle deine Anliegen bearbeitet und dir stets geantwortet. Ich kann eine Nachricht finden, auf die du keine Antwort erhalten hast: In dieser hast du erneut um Kündigung gebeten, allerdings war die Kündigung in der zwischenzeit bereites eingestellt worden. Somit war kein Anliegen mehr ersichtlich. Oder hast du uns vielleicht noch von einer weiteren, dritten E-Mail-Adresse aus geschrieben?
    Sollte es weiteren Klärungsbedarf geben, schreib uns gerne noch einmal eine Nachricht über das Kontaktformular. Dort kannst du gerne auch um eine genauere Aufstellung der Kosten und des Guthabens bitten. Hier über das Forum können wir die Angelegenheit leider aus Datenschutzgründen nicht klären, tut mir leid.


    Viele Grüße
    Lars

  • Kettwiesel

    Folgende Anfrage habe ich gerade (25.2.2016 ca. 19:15) per Kontaktformular gestellt:


    Ich bitte um eine Aufstellung des vorhandenen Guthabens und der offenen Forderungen zu der gekündigten, deaktivierten Prepaidkarte bzw. Mobilfunknummer.


    Sofort habe ich eine Eingangsbestätigung erhalten, deren Nummer ich auf Anfarge gerne nennen werde.

  • Lars C.

    Hallo Kettwiesel,


    hast du eine andere als die hier verwendete E-Mail-Adresse im Kontaktformular angegeben? Aktuell kann ich deine Nachricht unter der hier angegebenen Mail-Adresse noch nicht finden.


    Edit: Ich habe deine Nachricht gefunden, da du eine weitere (dritte) E-Mail-Adresse verwendet hast, war das nicht ganz einfach. Deine Nachricht ist bei uns angekommen und die Kollegen werden diese in Kürze bearbeiten. :)


    Viele Grüße
    Lars

  • Kettwiesel

    Ich habe eine Antwort erhalten:


    "wir haben Ihr Anliegen geprüft und teilen Ihnen mit, dass sich auf Ihren Kundenkonto keine offenen Forderungen befinden. Der Guthabenstand Ihrer Karte beträgt 37,87 €.
    Teilen Sie uns bitte Ihre aktuelle Bankverbindung mit, damit wir die Auszahlung für Sie veranlassen dürfen."


    Das Konto habe ich bereits in einer früheren Mail mitgteilt. Ist scheinbar 'verloren' gegangen. Wäre es sehr schwierig die 15 €, die noch eingetrieben werden, von dem Guthaben abzuziehen und mir den Rest auszuzahlen? Möglicherweise erfordert das ein bischen Hand- und Kopfarbeit außerhalb des 'Systems'. Aber ich finde das ist nicht zu viel verlangt.

  • Lars C.

    Hallo Kettwiesel,


    ich habe deine Nachricht gerade noch einmal an die zuständigen Kollegen weitergeleitet, um dies zu prüfen. Ich kann dir hierzu leider keine Auskunft geben und muss dich nun bitten, einmal die Rückmeldung der Kollegen abzuwarten.


    Danke für dein Verständnis,
    Lars.

  • Kettwiesel

    ich schrieb daraufhin an congstar:


    "Den Antrag auf Verrechnung habe ich bereits bei meiner Kündigung gestellt, die Sie mir auch bestätigt haben. Zu diesem Zeitpunkt war eine Verrechnung nach meinem Ermessen noch möglich gewesen, da Sie das Inkassounternehmen noch nicht beauftragt hatten.
    Das Sie die Verrechnung nicht vorgenommen haben, als sie noch möglich war, sollte doch jetzt nicht mein Problem sein, oder?"



    die Antwort von congstar:


    "Sehr geehrte Frau ......, (Anmerkung: ich habe mein Geschlecht zwischenzeitlich nicht geändert.)


    Wir haben Ihr Anliegen bereits umfassend mit dem Ziel geprüft, ein für Sie zufriedenstellendes Ergebnis zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang haben wir Ihre Fragen ausführlich beantwortet und Ihnen die möglichen Lösungen mitgeteilt.
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unsere Möglichkeiten in diesem Fall voll ausgeschöpft haben und keine weiteren Optionen zur Verfügung stehen.


    Wir bitten um Ihr Verständnis.


    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr congstar Team "


    Das ist doch wieder ein Textbaustein als Antwort, oder?
    Ist das nicht vielleicht ein Fall von Überforderung?

    Hallo Kettwiesel,


    die Mail, die du erhalten hast ist in der Tat leider nicht ganz korrekt. Durch den Eingang verschiedener E-Mails wurde der Vorgang leider von unterschiedlichen Kollegen bearbeitet und dabei ist ein Fehler passiert.


    Wir haben deinen Vorgang, wie Lars geschrieben hat, noch einmal zur abschließenden Prüfung an unsere Fachabteilung weitergeleitet, die sich per E-Mail bei dir melden wird.


    Bitte entschuldige die entstandenen Unannehmlichkeiten.


    Viele Grüße,


    Max S.

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  • Kettwiesel

    Bis heute 13.3.2016 keine weitere Reaktion von Congstar................trotz Bemühungen der Forumsbeantworter.