Verzögerung der Handytausch-Option

  • Deaudito

    Hallo.


    Es geht um die Handytausch-Option. Ich frage mich schon seit ein paar Tagen, ob der Handytausch wirklich nach exakt einem Jahr erfolgen muss (klar, man kann ihn auch ausschlagen). Gibt es vielleicht die Möglichkeit, den Tausch um ein paar Monate sagen wir, ich "müsste" mein Handy heute in einem Jahr tauschen, also im April 2017. Nun möchte ich allerdings bis Oktober/November 2017 warten, denn dann kommt das Handy meines Lieblingsherstellers heraus.


    Ist es also möglich, den Tausch um ca. 5-6 Monate zu verzögern?


    Die Alternative wäre, die zwei Jahre mit meinem aktuellen Handy auslaufen zu lassen, die Option und ggf. den Vertrag zu kündigen bzw. nicht in Anspruch zu nehmen, um dann nach diesen zwei Jahren eine gewisse Zeit ohne die Option und den Vertrag auszukommen (eben die 5-6 Monate), damit ich, wenn das Handy draußen und verfügbar ist, wiederum die Option und den Vertrag wählen kann.

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  • Gerrit N.

    Hallo Deaudito,


    bei Buchung der Handytausch Option ist dir als Kunde selbst die Wahl überlassen, ob und wann du dein Endgerät zum Tausch bei congstar einschickst. ^^


    Die Begrenzung liegt hier zwischen der Benachrichtigung über den dann möglichen Tausch per Email, die 12 Monate und 1 Tag nach Buchung erfolgt, und dem letzten Tag innerhalb der 24 Monatsraten. In diesem Zeitraum, also zwischen Benachrichtigung und tatsächlich erfolgtem Tausch, würde dann die normalen Monatsrate für das bestellte Endgerät weiter berechnet, ohne die zusätzliche Gebühr der Handytausch Option.


    Da Versanddienstleister allerdings auch nur Menschen sind und es leider immer auch zu technischen Fehlern kommen kann, würden wir jedoch empfehlen, den Tausch nicht allzu weit nach hinten zu schieben - nicht, dass der Tauschzeitraum doch noch überschritten wird! Dann wäre nämlich leider kein Tausch mehr möglich.



    Viele Grüße,


    Gerrit

  • Deaudito

    Okay, also wenn ich das richtig verstanden habe, ist das Verschieben, also nach erst 18 Monaten statt 12 Monate erfolgt erst der Tausch, möglich. Das heißt, ich bekomme nach den 12 Monaten eine E-Mail, oder einen Anruf, so wurde es mir auch im Shop kommuniziert, mit der Nachricht, dass ich sozusagen reif für den Tausch bin. Jedoch ist es mir überlassen, wann ich diesen antrete. So käme bspw. hypothetisch am 1.5.2017 die E-Mail von Congstar, dass ich theoretisch mein Handy tauschen könnte.


    Nun will ich allerdings warten, bis ein Handy rauskommt, das zu mir passt, bspw. am 1.9.2017. Ich sehe, dass es bei Congstar verfügbar ist und möchte den Tausch, 4 Monate nach dem Beginn der Möglichkeit, den Tausch zu vollziehen, vornehmen.


    Ab diesem Zeitpunkt beginnen wieder die zwei Jahre, die ich das Handy abbezahle, wenn ich die Option nicht mehr will, richtig?

    Hallo Deaudito,


    genau richtig, die Rate für das neue Handy beginnt erst, wenn du das Handy auch bestellt hast.


    Gruß,
    Bea

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  • Deaudito

    Und wie verhält es sich mit der verzögerten Inanspruchnahme, also mit ca. 6 Monaten "Verspätung"?

  • Hilfreichste Antwort
  • Hallo Deaudito,


    deine Handytauschoption ist nach 12 Monaten automatisch beendet, dass heißt, dass du ab da Tauschen kannst und auch für diese Option nicht weiterzahlen musst.
    In den 6 Monaten zahlst du dann deine erste monatliche Rate ganz normal weiter, diese wird dir dann auch nicht erstattet.
    In diesem Beispiel kannst du dir aber gut überlegen wann für dich der Punkt erreicht ist, die Option noch zu nutzen oder einfach eine neue Rate zubestellen.
    Sollte dein Wunschhandy zb erst nach 11 Monaten (also 23. Rate) rauskommen, lohnt es sich für dich nicht wirklich die Handytausch Option noch zu nutzen.
    In diesem Fall würde ich die letzte Rate noch bezahlen, dann musst du das Handy nicht zurückschicken und kannst es z.B. weiterverkaufen.


    Gruß,
    Bea

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  • Deaudito

    Okay, zum Verständnis fasse ich noch einmal zusammen: Nach den 12 Monaten, sofern ich den Tausch noch nicht in Anspruch genommen habe, bezahle ich die 5 € monatlich nicht mehr. Sie zahle sie erst wieder, wenn ich mein aktuelles Handy gegen ein neues tausche. Jedoch bezahle ich weiter die Rate für das Handy, die konstant bleibt (bspw. 30 €), auch nach den 12 Monaten.



    "diese wird dir dann auch nicht erstattet." - Ist damit gemeint, dass die 30 €, die ich auch nach den 12 Monaten bezahlen muss, nicht erstattet werden? Aber das würde sie doch sowieso nicht. Lediglich würde bei erfolgreichen Tausch die Raten für das erste Handy aufgehoben, dass heißt, ich würde theoretisch die 30 € für das Handy nicht mehr bezahlen. Da ich allerdings gegen ein Handy getauscht habe, dass ähnlich teuer ist, bezahle ich jedoch wieder 30 € (oder mehr oder weniger) plus die 5 € für die Tausch-Option.


    Es ist also so, dass ich von 18 Monaten nur für 12 Monate die 5 € für die Tausch-Option bezahle; ergo 6 Monate keine 5 € bezahle.


    Um zu einem Fazit zu kommen, kann ich also sagen, dass es egal ist, wann ich im Intervall 12-24 Monate den Tausch vornehme und das bis zum Tausch keine Kosten bezüglich der Handytausch-Option anfallen (ausgenommen die Rate für das Handy). Man also nur das 1. Jahr bezahlt.

  • Hallo Deaudito,


    ja, das hast du korrekt zusammen gefasst. Die Kosten für die Handytauschoption bezahlst du in jedem Fall nur die ersten 12 Monate, egal wann du den Handytausch in Anspruch nimmst. Die monatliche Rate bezahlst du bis zu dem Zeitpunkt des Handytauschs.


    Viele Grüße,
    Harry