In Frankreich Datenoption "start3Gb" Per Sms Aktiviert, War Nicht Nutzbar, Trotzdem Berechnet

  • METASUBJEKT

    Habe im Urlaub in Frankreich am 02.07.2016 per SMS eine Datenoption "START3GB" für 19,90 € aktiviert. Die Aktivierung wurde mir per SMS
    bestätigt. Am 03.07.2016 wurde mir jedoch per SMS mitgeteilt, daß ich in Ländergruppe 1 keine Datenverbindung habe. Statt dessen verwies man mich auf eine andere SMS Option für das Ausland "EU8T" für 10,00 €


    Diese 10,00 € wurden von meinem Prepaid-Guthaben abgebucht, jedoch auch die 19,90 € für das Datenvolumen, das in Frankreich nicht nutzbar ist. Da Congstar wußte, daß ich mich zum Zeitpunkt der Bestellung in Frankreich aufgehalten hatte, hätte man mich doch sofort informieren können.


    Und wenn in dem Abrechnungssystem dieser Fall nicht repräsentiert ist, wenn das System also nicht weiß, wie es mit solchen Buchungen umgehen soll, dann hätte man zumindest auf meine spätere Reklamation manuell reagieren können und die Kosten zurück buchen.


    Meine Reklamation per Mail wurde 3 Mal nur mit dem Hinweis beantwortet, dass die Datenoption im Ausland nicht gilt. Aber niemand
    ist auf meinen Einwand eingegangen, weshalb man die Option per SMS angenommen und auch abgebucht hat. Denn die Buchungen fanden
    innerhalb Frankreichs statt. Ich hätte erwartet, daß man mir gleich bei der Bestellung mitteilt, daß diese Option im Ausland nicht möglich ist, und daß diese auch nicht kostenpflichtig wird.


    In allen Antwortmails, wurde dieser Einwand übergangen und in der letzten Mail sinngemäß erklärt, daß ich doch nunmehr Ruhe geben solle.


    Das ist eine Frechheit. Es wird kassiert, obwohl CONGSTAR weiß, daß sie nicht liefern können. Und jetzt solle ich den Mund halten !!

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  • Hallo METASUBJEKT und willkommen im Forum :thumbup:


    ich habe mir dein Anliegen mal genauer angesehen und muss leider feststellen, dass die Situation auf Missverständnissen und leider auch einer falschen Buchung von deiner Seite entstanden ist.


    Es stimmt, dass du am 02.07.2016 die Surf Flat Option 3.000 zugebucht hast. Diese gilt aber nur im Inland, wie dir aus der Preisliste bekannt ist. Zudem hast du das durch das Akzeptieren der AGB und der Preisliste auch so bestätigt.


    Aber das wäre nicht schlimm gewesen, wenn du im Ausland die SMS mit "EUT" geantwortet hättest. Dann wäre, wie es in der SMS stand, der Daten-Eurotarif aktiviert worden und du hättest in der Länderzone 1 nur 5 Cent pro MB gezahlt. Das Volumen wäre in diesem Fall von deinem Inlands-Volumen der Surf Flat Option 3.000 benutzt worden.
    Mehr Informationen zum EU-Raoming findest du hier.


    Mit der Antwort "EU8T" hast du einen WeekPass für 10,00€pro Woche mit 200MB pro Woche gebucht. Dieser gilt nur in Länderzone 1 und die Surf Flat Option 3.000 läuft unabhängig davon weiter ;(


    Schau noch einmal in die SMS rein, die du erhalten hast. Dort steht das genau drin, was ich dir gerade erklärt habe.


    Liebe Grüße,
    Fynn

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  • METASUBJEKT

    Ich habe einen Fehler gemacht, indem mir nicht bewußt gewesen ist, daß die Start3GB Option im Ausland nicht bedient wird.
    Ich warte noch immer darauf, daß mir irgend jemand erklärt, warum auch eine fehlerhafte Buchung kostenpflichtig wird, obwohl sie ohnehin
    nicht möglich ist.
    In den AGB steht nicht, "Wenn Sie eine Option bestellen, die nicht bestellbar ist, müssen Sie trotzdem zahlen". Aber das ist genau Ihre Haltung
    in allen meinen Antworten von Ihnen.
    Jedes Versandhaus erstattet mir die abgebuchten Kosten, wenn ein Artikel nicht lieferbar ist. Aber Congstar versteckt sich hinter der
    AGB in dem Sinne, daß ich sie auswendig kennen müßte.
    Ich werde mich damit nicht zufrieden geben.

  • METASUBJEKT

    Den SMS Hinweis auf EUT hatte ich nicht verstanden, weil ich das nicht
    kannte. Was mit EUT8 für 10 € gemeint konnte ich noch verstehen.


    Die START3GB Option wurde aber weder auf die übliche noch auf die EUT
    Version genutzt. Habe ich also Pech gehabt und muß trotzdem zahlen?


    Ist es zuviel erwartet, das mir ein Provider nach meiner Bestellung ganz
    klar Erklärt: Diese Option ist im Ausland nicht nutzbar? Ich bekam statt
    dessen wie üblich eine Bestätigungs-SMS, daß mein Tarif in kürze
    freigeschaltet wird. Und erst am nächsten Tag wurde mir die EUT Variante
    angeboten.
    Halten Sie das für ein kundenfreundliches Verfahren?

  • Hilfreichste Antwort
  • Hallo METASUBJEKT,


    du hast die Surf Flat Option 3000 gebucht. Diese Option gilt für die Nutzung im Inland. Dass diese Option im Ausland nutzbar ist wird von uns auch an keiner Stelle suggeriert. Als du dich wieder in Deutschland befandest hattest du die Möglichkeit diese Option bis zur Kündigung auch normal zu nutzen.


    Zudem hast du kostenpflichtig einen Weekpass gebucht. Diese Option ist für die Nutzung im Ausland vorgesehen und konnte von dir ja auch in Anspruch genommen werden.


    Wenn du im Ausland bist erhälst du auch eine SMS von uns mit den Möglichkeiten, mit welchen Optionen du im Ausland mobiles Internet nutzen kannst. Die 3GB Option wird in dieser SMS nicht gelistet. Zudem kannst du dich auf unserer Roaming Seite über die Preise und buchbaren Optionen informieren. Eine Erstattung der Kosten können wir dir deswegen leider nicht anbieten.


    Viele Grüße,
    Harry

  • METASUBJEKT

    Den WeekPass hatte ich nicht beanstandet.


    Eure Argumentation ist unfair und drückt sich vor der Verantwortung, einen Kunden vor Schaden zu bewahren, obwohl es in Ihren Verantwortungsbereich liegt. Denn Sie haben die technischen Möglichkeiten zu erkennen, daß ich einen Buchungsfehler gemacht habe.


    Wenn ich im Ausland eine Option buche, die dort nicht zulässig ist, dann erwarte ich einen Hinweis, daß diese Option im Ausland nicht nutzbar ist. Statt dessen bekam ich am 02.07.2016 um 13:54 eine SMS:
    "Lieber Kunde, wir haben ihren Auftrag entgegen genommen und werden Sie per SMS informieren, sobald die Option aktiviert ist.
    Ihr Kundenservice."


    Warum erhalte ich keinen Hinweis der Art: "Die von Ihnen veranlasste Option ist im Ausland nicht nutzbar!"
    Congstar konnte schließlich erkennen, daß ich mich im Ausland befunden habe.
    Der spätere Hinweis auf den Weekpass begrüßte mich mit "Willkommen in Frankreich".


    Klar habe ich einen Fehler gemacht. Aber der Fall ist eindeutig:
    Eine angeforderte Leistung war nach ihren Richtlinien nicht lieferbar wurde trotzdem ohne Vorwarnung mit Kosten belegt.
    Und weil es in Ihrem System eine solche Warnung offenbar nicht gibt, drehen und winden sie sich, um mir die Schuld daran zu geben.


    Ihren Hinweis, "..ich hätte das ja nach meinem Urlaub nutzen können, wenn ich wieder in Deutschland bin, finde ich nur noch zynisch.
    Wußten Sie denn bei der Abbuchung der Kosten schon, ob ich vor Ablauf der 30 Tage wieder in Deutschland bin?
    Oder dachten Sie vielmehr, das sei doch mein Problem.


    Mich würde mal interessieren, wie Facebook und Twitter-User das sehen. Das Ergebnis unserer "Unterhaltung" werde ich überall publizieren.
    Vielleicht sind ja die Congstar-Kunden bzw. Interessenten der gleichen Meinung wie Sie, das ich selber Schuld bin, wenn ich in ein offnes Messer laufe. Danke


    PS: zu Ihrer Anmerkung: "Zudem kannst du dich auf unserer Roaming Seite über die Preise und buchbaren Optionen informieren. Eine Erstattung der Kosten können wir dir deswegen leider nicht anbieten."


    Steht da auch drin, das fehlerhafte Buchungen kostenpflichtig sind?

  • Moin METASUBJEKT,


    Zitat

    Wenn ich im Ausland eine Option buche, die dort nicht zulässig ist, dann erwarte ich einen Hinweis, daß diese Option im Ausland nicht nutzbar ist.


    In den AGBs von congstar steht, dass die Optionen immer nur für das Inland gelten. Indem du die Option buchst, bestätigst du automatisch die AGBs. Wenn du am Handy versucht hättest, die Option zu buchen, dann wäre dir direkt angezeigt worden, dass du den Wochenpass buchen kannst. Die Surf Flat Option 3000, die du mit "START3GB" gebucht hast, wäre dann gar nicht als Möglichkeit aufgezeigt worden. Du hast das dann über SMS bestellt und das ist ja eigentlich auch jederzeit möglich. Selbst wenn die Optionen bereits aktiv sind und du im Ausland bist, sind die Optionen ja zu bezahlen. Ich weiß gar nicht, ob es überhaupt möglich ist, dass das Handy erkennt, dass du im Ausland bist und das dann eine Sperre für solche Optionsbuchungen gesetzt wird. Das wäre mal spannend zu wissen! Ich glaube aber nicht, dass congstar dir da mutwillig die Option anhängen wollte. Die SMS, dass "die Option in Kürze aktiviert ist" wird bestimmt automatisch generiert und ist nicht bewusst versendet worden, um dich da in die Irre zu führen. Aber schade ist es trotzdem, dass da dann Kosten entstanden sind, vor allem weil die gebuchte Option ja auch nicht billig ist. :(



    Ich glaube aber, dass es sich hier nicht um eine fehlerhafte Buchung handelt, sondern eine korrekte Buchung, die falsch ausgewählt worden ist. Ich wäre da wahrscheinlich auch sauer und würde auf eine Entschädigung hoffen, aber da wird congstar wahrscheinlich nichts machen können. :|




    Grüße,
    Mrtz0!

  • thunder

    Deine Argumentation hakt natürlich an zig ecken, aber schon der Punkt "Sie hätten erkennen müssen, dass ich im Ausland bin, und mir sagen müssen, dass ich die Option da nicht nutzen kann" ist schon in mehrerlei Hinsicht ohne Gehalt.


    1. Ich lebe an der holländischen Grenze, und bin mal eben für 30 minuten auf der anderen Seite zum einkaufen. Da fällt mir ein, dass ich die Option buchen will. Und dann soll mich Congstar davon abhalten, weil ich mich 500 meter aus meiner Wohnung entfernt habe? Klaaaar.


    2. Die Aussage, dass die Option im Ausland nicht nutzbar ist, ist ja seit diesem Jahr an sich schon falsch. Sie ist nutzbar, mit einem Aufpreis von 5 Cent / MB. Die Buchungsoption hast du ja auch explizit gehabt, aber dich eben für was anderes entschieden.


    Sorry, aber der ganze Vorgang lässt sich schlicht und einfach darauf reduzieren, dass du dich nicht informiert hast, von falschen Annahmen ausgegangen bist und dementsprechend gleich mehrere falsche Entscheidungen getroffen hast.
    Die Schuld trifft hier einzig und alleine Dich, die Art von Bemutterung, die du hier forderst, ist völlig unnötig und zudem absolut realitätsfremd.