Ärger mit Drittanbieter- in die ABO-Falle getappt

  • britti

    Hallo alle miteinander,
    mein Mann ist in eine Abo-Falle getappt u. seine Telefonrechnung ist nun um schlappe 20,00 EUR höher als sonst.
    Angeblich hat er eine App abonniert. Der auf der Rechnung ausgewiesene Drittanbieter meint aber, er wäre nur ein Zahlungsdienstleister, d.h. er treibt das Geld über die Handy-Rechnung ein.
    Wir haben diverse E-Mails u. Briefe per Einschreiben versandt an den Drittanbieter bzw. Congstar, das Abo, was wir nicht abgeschlossen haben, wurde vorsorglich gekündigt per Post u. Einschreiben, aber es tut sich nicht wirklich was. Außer dass ein Unternehmen die Schuld auf das andere schiebt.
    Kann jemand helfen????? Wie kommen wir aus dem Schlamassel wieder raus???? :cursing: :?: :?:
    LG

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    Drittanbieter Namen und Kennung entfernt. Bitte meldet euch in unserem kostenfreien Support Chat, wenn Ihr ähnliche Probleme habt und die Kontaktdaten eines Drittanbieters benötigt.

  • Gerrit N.

  • Hilfreichste Antwort
  • Hallo britti und herzlich willkommen im congstar Forum! ^^


    Da sich die Anfrage ja eigentlich um den Anschluss deines Mannes dreht, ist es uns leider nicht möglich, eine Einsicht in dessen Kunden- oder Nutzungsdaten vorzunehmen. Hier im Forum erfolgt dies über die hinterlegte E-Mail-Adresse eines Users, insofern die E-Mail-Adresse mit der aus dem meincongstar-Bereich übereinstimmt. Zur Sachanfrage selbst kann ich daher keine Detailfragen beantworten.


    Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass wir als Provider lediglich die "Plattform" stellen, über welche Drittanbieter Ihre Abbuchungen vornehmen. Wir vertrauen dabei grundsätzlich erst mal auf die Gesetzestreue und Fairness der jeweiligen Drittanbieter, wozu diese ja auch verpflichtet sind. Solltest du Grund zu der Annahme haben, dass hier Missbrauch oder gar Betrug durchgeführt würde, melde dich bitte umgehend bei der Polizei.


    Da die Drittanbieter jedoch, wie zum Beispiel bei der Bezahlung einer App im Play Store, ja von euch die Bestätigung bekommen haben müssen, einen entsprechend hohen Betrag von eurer Rufnummer abzubuchen, wird in aller Regel das Geld direkt bei dem jeweiligen Drittanbieter zu finden sein. Der Provider und der Entwickler der Plattform verdienen über Gebühren einen Teil mit, jedoch muss die Rückforderung beim Drittanbieter selbst gestellt werden, ebenso wie die Kündigung eines ABOs. Ein Zeitschriftenabo kann man ja auch nicht bei der deutschen Post kündigen, auch wenn über diese jedes mal die Zustellung erfolgt. Die Kündigung muss an entsprechender Stelle bei der Zeitung eingehen.


    Um zukünftige ABO-Fallen oder Abbuchungen zu verhindern, bieten wir allen KundInnen die kostenlose Drittanbietersperre an, die z.B. über einen kurzen Kontakt im Service Chat eingerichtet werden kann. Dadurch werden jedoch nur zukünftige ABOs verhindert, noch bestehende ABOs könnten jedoch auch weiter Guthaben abbuchen. Daher müssen Drittanbieterabos immer beim jeweiligen Drittanbieter aufgekündigt werden. Wir können das leider nicht für euch übernehmen. :S



    Viele Grüße,


    Gerrit

  • britti

    hallo Gerrit,
    danke für die Nachricht. In vielen Dingen stimmen wir dem Gesagten zu. Eines stimmt jedoch nicht: Wir haben keine Genehmigung zum ABO gegeben. Dazu gehört doch wohl solche Formulierung wie z.B. "zahlungspflichtig bestellen" oder ähnliche Formulierung. Das ist definitiv nicht geschehen.
    Dass ich ein Abo nicht beim Provider kündigen kann sondern nur beim Anbieter ist uns klar! Dazu muss man jedoch den Anbieter erstmal kennen. Auf der Rechnung wird ja nur ein Bezahldienst angegeben.
    Fazit - keinen Schritt weiter

  • Masterman

    Fazit - keinen Schritt weiter


    Warum das denn?


    Und selbst wenn nicht, sollte dir der Bezahldienst doch dann Auskunft geben für welchen Anbieter genau die das Geld einfordern.


    Das mit dem Button "zahlungspflichtig bestellen" etc. soll entdlich mal geahndet werden! X(
    Es gibt noch genug Scharlatane, die einen Vertragsabschluss durch antippen eines Banners rechtfertigen. Hier muss der Gesetztgeber mal härter durchgreifen.

    Hi!


    Masterman hat es schon korrekt angedeutet, was die Kreativität der Anbieter bzgl. eines Abschlusses anbelangt.


    Hat dein mann schon mal diese Cookie Hinweise auf einigen Internetseiten gesehen, unten am Bildschirmrand, welche man mit "ok" bestätigen kann? Hat dein Mann sie auch schon auf einem Mobilgerät gesehen und mit "ok" bestätigt? Wenn ja, dann könnte dein Mann schon so mal ganz einfach ein Abo abgeschlossen haben. Man muss nur vor diesem "ok" Button ein unsichtbares Fenster setzen und dann hat man das Abo abgeschlossen. Man selbst denkt hingegen "der Tastendruck wurde nicht angenommen" und hat am Ende 2 x auf "ok" gedrückt, wobei ja der erste die Abofalle war.


    In den allermeisten fällen drücken die Leute auf einen Banner / einen Button und schon sind sie drin, mal vom Cookie Hinweis völlig unabhängig, da dies nur ein Beispiel war, und wissen natürlich Tage / Wochen später nichts mehr davon. Gemeldet wird sich dann beim Telekommunikationsanbieter, in Eurem Fall Congstar.


    Wie auch Gerrit schon schrieb, werden diese Dienste von Drittanbietern zugelassen, weil man nicht von bösartigen Absichten ausgeht.


    Da dein Mann offensichtlich aus dieser Abofalle nicht mehr heraus kommt, wäre hier die bereits angesprochene Drittanbietersperre sinnvoll.


    Grüße.

    Hallo britti,


    lies doch bitte mal die folgende, fachkundige Einschätzung: Link entfernt
    Ratschläge aus diesem Forum bitte entsprechend skeptisch betrachten, das sind alles Laien.


    Zitat

    Ein Zeitschriftenabo kann man ja auch nicht bei der deutschen Post kündigen, auch wenn über diese jedes mal die Zustellung erfolgt. Die Kündigung muss an entsprechender Stelle bei der Zeitung eingehen.

    Wenn der Postbote mir per Nachnahme ein Abo andrehen will, dann kann ja er mal schauen wie er an sein Geld kommt. :rolleyes:

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    Hallo zusammen. Ich musste den Link entfernen, da wir über das öffentlichte Forum keine Rechtsberatung bieten können. Zudem ist das Verlinken auf geschäftliche Angebote Dritter nicht gestattet. Ich bitte um Verständnis. Gruß, Eric

  • britti

    Hallo, danke für die Hinweise. Vor allem der Link zu dem RA war hilfreich, einiges wusste ich schon, anderes noch nicht.
    Mein Mann hat jetzt erstmal der Lastschrift von Congstar widersprochen. Nun wollten wir congstar die vertraglich vereinbarten 7,99 EUR überweisen, nur leider findet sich nirgends eine Bankverbindung :-(.
    Schreiben an den Bezahldienst ist heute zum 2. Mal rausgegangen, das erste kam zurück - angeblich nicht zustellbar an die Adresse, die im Internet zu finden ist.
    Über den Anbieter konnte ich noch immer nichts herausfinden. Mal schauen, wie Congstar sich weiter hantiert.......
    Das mit den "unsichtbaren Fenstern" ist einfach nur miese Abzocke und muss verboten werden.
    LG

  • britti

    Hallo Mastermann,


    Zitat: "Und selbst wenn nicht, sollte dir der Bezahldienst doch dann Auskunft geben für welchen Anbieter genau die das Geld einfordern."



    genau daran hapert es !!!! Auf diese Antwort warte ich seit Tagen.



    Zitat:


    "Sehr geehrter Herr ....,


    Herzlichen Dank für Ihre Anfrage.


    Auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen möchten wir Ihnen gerne wie folgt Auskunft erteilen und Ihnen kurz die Rolle von Name entfernt näherbringen:


    Name entfernt ist ein technischer Zahlungsabwickler von Bezahldiensten über die Mobilfunkrechnung (vgl. mit Kreditkarten) und betreibt
    einen Mobile Payment und Messaging Hub, der als ‚Knotenpunkt‘ Anbindungen zu Mobilfunkbetreibern bündelt. Name entfernt hat Anbindungsverträge mit Netzbetreibern abgeschlossen und stellt diese Infrastruktur Unternehmen (Diensteanbietern) zum Versand von SMS sowie zur Abrechnung digitaler Inhalte zur Verfügung. Name entfernt ist daher kein Anbieter von digitalen Inhalten oder Produkten. Unser Service wird europaweit von digitalen Diensteanbietern lediglich zur Abrechnung genutzt, diese tragen jedoch selbst die alleinige Verantwortung für Produktvermarktung, Internetverkäufe und ob ein Bezahlvorgang abgewickelt wird.


    Bitte beachten Sie, dass die Prüfung ihres Anliegens mit dem zuständigen Diensteanbieter im Gange ist.
    Daher bitten wir Sie um ein wenig Geduld.


    Mit mobilen Grüßen


    Ihr Customer Service Agent


    Mobile Payment Service Center"

  • Prinzessin Peach

    Na immerhin sagen Sie dir, dass sich der Fall in der Bearbeitung befindet. Ich würde vorschlagen, du wartest noch ein paar Tage und schreibst den dann gegebenenfalls noch mal ne Mail und setzt eine Frist.
    Ich drück euch die Daumen, dass Ihr da schnell und sauber wieder rauskommt :)

    Zitat

    Hallo zusammen. Ich musste den Link entfernen, da wir über das öffentlichte Forum keine Rechtsberatung bieten können. Zudem ist das Verlinken auf geschäftliche Angebote Dritter nicht gestattet. Ich bitte um Verständnis. Gruß, Eric

    Lieber Eric,
    ihr "beratet" doch selbst (wenn auch nicht richtig), siehe Beitrag von Gerrit. Warum sollte dann ein professioneller Beitrag dazu "schlimmer" sein? ?( Nur weil er nicht zum Geschäftsmodell passt? Naja, die Fragestellerin hats ja gelesen…