Handy nicht ausgeliefert - Geld schon bezahlt congstar meldet sich nicht.

  • kee8O

    Doch! :rolleyes:


    Du hast ja nun weiter oben schon gemeint, daß mit Übergabe an den Transportdienstleister Congstar seine Pflicht erfüllt hat. Daß das ganz offensichtlich nicht zutreffend ist, sollte eine kurze Recherche zum Thema zeigen.

  • kerzenhalter

    [Edit: Der Friedlichkeit halber editiert. Kim S.]


    Ich darf und will hier keine Rechtsberatung durchführen. Ich kann dem OP nur empfehlen, sich rechtskundig beraten zu lassen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kim S. ()

    Theoretisch hat thunder es schon in #13 beschrieben.


    Grundsätzlich hat Congstar ab der Übergabe des Paketes gar keine Kontrolle mehr über der Versandt zum Kunden. Selbst wenn man es auf Congstar schieben will, am Ende hat trotzdem DHL die Schuld für den Verlust des Paketes.


    Aber auch Raventon schließt in #18 einen Fehler / Diebstahl [...] durch DHL nicht generell aus. Man lese unter "Edit".


    Was ich lediglich verstehen kann ist das Frust über den Kundendienst, seitens Congstar. Ein Anwalt wäre nach wie vor empfehlenswert.


    [Auch hier: Edit zwecks Friedlichkeit. Kim S.]

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kim S. ()

  • thunder

    Seit wann schliesst ein Congstarwaren-Besteller einen Vertrag mit DHL? Habe ich da was verpasst? Congstar liefert die Ware und hat dafür zu sorgen, dass der Kunde die Ware erhält.

    Was genau ist denn ein Ablagevertrag bitte sonst? Als ein Vertrag zwischen Besteller (jeglicher Ware) und Zusteller (hier eben DHL) ?
    Und wie genau soll die Gefahrenübergabe an den Besteller, die darin klar vereinbart wird, und auf die jegliche Anbieter, bei denen der Besteller im Anschluß bestellt, keinerlei Einfluß hat, dann das Problem des Anbieters sein?

  • kerzenhalter

    Was genau ist denn ein Ablagevertrag bitte sonst? Als ein Vertrag zwischen Besteller (jeglicher Ware) und Zusteller (hier eben DHL) ?

    Lt. OP gibt es kein "Ablagevertrag" sprich Abstellerlaubnis!

  • Kim S.

    Hey kerzenhalter,


    das ist nicht ganz richtig. In dem Haus gibt es eben einen Abstellvertrag, nur eben nicht mit unserem Kunden sondern mit einem anderen Bewohner der Adresse.
    Darum geht es ja eben. Die DHL hat sich eben nicht an die übliche Form der Auslieferung, die bei Produkten von uns üblich ist, gehalten, sondern hat einfach das Paket abgestellt, weil für die Adresse ein Ablagevertrag vorliegt. Offenbar wurde nicht geprüft, dass es sich um einen anderen Empfänger handelt. Oder der Ablagevertrag schließt alle Bewohner ein. Wir können das nicht nachprüfen, da uns (aus offensichtlichen Gründen) dieser Vertrag zwischen der DHL und dem Bewohner der Adresse nicht vorliegt.


    Gruß
    Kim S. :)

  • kerzenhalter

    Hallo Kim,
    das ist aber nicht das Problem des Bestellers sondern euer Congstar-Problem. Ihr habt nicht geliefert, wie immer das auch zustande gekommen ist. Das ist nur aus der Welt zu bekommen indem ihr nachliefert (Ersatzlieferung) oder das Geld erstattet. Alles andere habt ihr mit DHL auszuhandeln.


    Gruß
    :P

  • Kim S.

    Hallo kerzenhalter,


    es gilt auch weiterhin das, was ich gestern sagte: Das ist ein komplexeres juristisches Problem, das wir hier nicht im Forum erläutern können und wollen.
    So einfach ist das nämlich nicht, da wir offiziell eben doch geliefert haben, inklusive offizieller Bestätigung der DHL über die Lieferung ;)


    Aber wie gesagt: Das ist etwas, das wir hier nicht ausdiskutieren können.



    Gruß
    Kim S. :)

  • Panopticon

    Ich kann mir irgendwie beim besten Willen nicht vorstellen, dass congstar hier nachliefern muss, wenn sie es lt. Sendungsverfolgung verschickt haben. Das würde ja bedeuten, dass ich einfach einen Garagenvertrag mit DHL abschliessen muss, für eine Bestellung einmal bezahle, und mir dann alles, was ich bestelle beliebig oft zuschicken lassen könnte vom Verkäufer. Und das, obwohl die Bestellung lt. DHL zugestellt wurde.

  • kerzenhalter

    Ich kann mir irgendwie beim besten Willen nicht vorstellen, dass congstar hier nachliefern muss, wenn sie es lt. Sendungsverfolgung verschickt haben. Das würde ja bedeuten, dass ich einfach einen Garagenvertrag mit DHL abschliessen muss, für eine Bestellung einmal bezahle, und mir dann alles, was ich bestelle beliebig oft zuschicken lassen könnte vom Verkäufer. Und das, obwohl die Bestellung lt. DHL zugestellt wurde.

    Nochmal - letztmalig, dann für mich EOD - der OP hat keinen Garagenvertrag abgeschlossen!

  • Panopticon

    Das ist mir klar. Inwiefern Garagenverträge nur für eine Person oder für einen gesamten Haushalt gelten weiß ich nicht. Aber der Ansprechpartner ist dann doch nicht congstar, sondern DHL.

  • kee8O

    da wir offiziell eben doch geliefert haben, inklusive offizieller Bestätigung der DHL über die Lieferung ;)


    Zweimal? Das Paket hat sich also während des Transports vermehrt?

  • Panopticon


    Was genau hast Du denn nicht verstanden?

    Ach stimmt. Du hast 2-3 Links geposted, die deine Vermutungen stützen. Damit ist das Thema natürlich abgeschlossen.
    Schon überlegt eine Anwaltskanzlei zu gründen? Jura Studium kannst du dir sparen, du hast ja Google.

  • kee8O

    Inwiefern Garagenverträge nur für eine Person oder für einen gesamten Haushalt gelten weiß ich nicht.


    Die Erkenntnis, daß Du das nicht weißt, hilft dem OP aber nicht. Ebenso wenig wie die Menge der Dinge, die Du Dir beim besten Willen nicht vorstellen kannst.