Irreführende Werbung?

  • Brodi

    Wieso darf Congstar noch damit werben, dass man behauptet:


    "Unsere Allnet Flat Plus gibt's jetzt mir 10 GB in bester D-Netz-Qualität!", auf der Homepage vn Congstar zu lesen.


    Die "beste D-Netz-Qualität" bietet nur ein LTE-Empfang und nicht 3G oder gar EDGE. Die Leistungsdiffenrenz zwischen LTE und 3G an einer bestversorgten Stelle in Berlin beträgt im Telekom-Netz am Tage für LTE: 92,75 Mbps Download, 10,14 Mbps Upload. Das Handy mit dem Allnet Flat Plus Tarif hat bei der Messung in der selben Minute, direkt neben dem Ipad mit XXXX 29.01 Mbps Download und 4,88 Mbps Upload. Und ch habe noch ganz andere Differenzen gemessen, die um den Faktor 10 und mehr auseinanderliegen.


    Wie man da von "bester D-Netz-Qualität" überhaupt reden darf, erschließt sich mir nicht.


    Es geht nicht darum, dass man keine LTE-Verträge schließen kann, das weiss ich auch. Aber wieso wirbt man so irreführend?

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Christian () aus folgendem Grund:
    Fremdanbieterangebot entfernt

  • Zur hilfreichsten Antwort springen

    Hallo Brodi,


    herzlich willkommen im congstar Forum.


    Ich habe zunächst einmal deinen Beitrag hierher verschoben und die Fremdanbieterkonditionen entfernt. Bitte poste keine Fremdanbieterangebote.


    Mit der Allnet Flat Plus können Geschwindigkeiten bis zu 21 Mbit/s erreicht werden. Mit Datenturbo sogar bis zu 42 Mbits/s. Dieses sind mögliche Höchstwerte. Da wir kein eigenes Netz betreiben können wir leider nicht garantieren, dass diese auch erreicht werden.


    Dass congstar Tarife kein LTE beeinhalten hast du ja bereits erkannt. Dennoch bieten wir die bestmögliche Geschwindigkeit ohne LTE. Beste D-Netz Qualität eben. Auf die lokale Netzqualität haben wir jedoch aus oben genanntem Grund keinen Einfluss.


    Bei weiteren Fragen oder Anregungen sind wir aber gerne für dich da.


    LG


    Mark

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  • Brodi

    Das Wort "Beste" ist aber eine absolute Behauptung, keine relative. Und Ihre Antwort relativiert Ihre Werbeaussage, die dann einfach in der Form nicht der Wahrheit entspricht. Wenn Congstar das nicht besser kann (oder darf), dann wird die Aussage eben falsch. Und daher ist die meiner Meinung nach zu unterlassen. Soll doch Ihre Werbeabteilung eine wahrheitsgemäße Aussage treffen, dann ist ja alles gut. Aber so könnten Sie sich Ärger einfangen.

  • Ben H.

  • Hilfreichste Antwort
  • Hallo Brodi,


    ich nehme es auf und gebe es weiter, viel mehr können wir an dieser Stelle allerdings nicht tun.


    Viele Grüße,
    Ben

  • Brodi

    Nun habe ich einen meiner Verträge, den ich nicht fristlos kündigen konnte, noch laufen, bezahle ihn aber nicht. In dem ländlichen Gebiet, in dem ich mich am Wochenende aufhalte, gibt es praktisch keinen Empfang mehr. Früher hatte man dort noch 3G, jetzt nur noch schwaches Edge. Und meistens gar nichts mehr.


    Heute wurde gemahnt und mit allen Höllenübeln so gedroht, die man bei Congstar im Angebot hat, bis hin zur Schufa-Auskunft. Na, dann schauen wir doch mal, was jetzt passieren wird, wenn das Mahnverfahren eingeleitet ist.


    Ich habe Congstar mehrere vernünftige Alternativen angeboten, aber es erfolgte keine Reaktion. Sollte Congstar wegen der 10 Euro tatsächlich vor Gericht gehen und dort verlieren, hat Congstar ein wirkliches Problem.


    Natürlich geht es mir nicht um die 10 Euro, auch nicht um die restlichen Monate, nicht einmal um die Rufnummer, die man ja immer portieren kann, egal, wie es um den Vertrag steht (wusste ich bis dahin noch gar nicht). Aber, die AGB zu meinem Vertragsabschluss sehen nun mal ganz anders aus als die heutigen, und daher wird daraus eine spannende Frage, die da lautet: Was darf so ein Provider eigentlich an Leistungen abbauen (lassen) während einer Vertragslaufzeit?


    Ich werde darüber berichten, wie es weitergeht.