congstar Flat Option im Ausland (Alttarif)

  • CongImAusland

    Hallo zusammen,
    ich wollte kurz hier von meiner Erfahrung mit dem Congstar Kundenservice berichten, bzw mir meinen Frust von der Seele schreiben.
    Das ursprüngliche Problem: Mir wurde mitgeteilt, dass die congstar zu congstar Flat auch im EU Ausland funktionieren würde.
    Mal davon abgesehen, dass ich das extra vorher im Kundenchat gefragt habe, sind die Informationen auf der Webseite dazu auch eigentlich ziemlich eindeutig:
    "Innerhalb der EU entfallen ab 15. Juni 2017 die zusätzlichen Roaminggebühren, dann gelten die günstigen congstar Tarife gleichermaßen im Inland wie bei der Mobilfunknutzung in der Ländergruppe 1."
    Gut, ich habe dann auf meiner ersten Monatsrechnung festgestellt, dass dies leider nicht für die congstar zu congstar Flat gilt und mir ca 80 € berechnet wurden.


    Diese wurden zwar mit meinem Werbebonus (haha, wie ich es bereue, Leute für Congstar geworben zu haben, aber bis zu diesem Punkte hatte ich noch nie Probleme mit Congstar) von ebenfalls 80 € verrechnet.


    OK, also auf in den Chat:



    1. Versuch: Chat


    Ich gehe also in den Chat und bekomme dort die Antwort: doch, doch meine Flatrate geht im EU Ausland und ich soll mich schriftlich beschweren. Also auf zu Versuch 2:



    2. Versuch: Email


    Ich schreibe also eine Email. Die Antwort darauf ist:


    "wir haben Ihr Anliegen geprüft und können Ihnen mitteilen, dass Sie einen Alt Tarif haben. Hier gelten die damals abgeschlossenen Tarifkonditionen. Diese können Sie der Preisliste entnehmen. Unsere Preisliste finden Sie unter folgendem Link: https://www.congstar.de/agb/
    Wir freuen uns Ihnen zu helfen."
    OK, da hat mich wohl jemand nicht ganz verstanden, aber in den AGB steht auch nicht viel, außer:
    Bei Aufenthalt innerhalb der Roaming-Länderzone 1 wird für Verbindungen (Mobilfunk und Festnetz), SMS und MMS sowie Datennutzung zu Zielen innerhalb der Länder der Roaming-Länderzone 1 sowie nach Deutschland der Inlandspreis des jeweiligen Tarifs oder der jeweiligen Option berechnet (mit evtl. abweichender Taktung bzw. Blockrundung). [...] Bei Leistungsbudgets, bei denen eine bestimmte Menge (z.B. 100 Inklusiv-Minuten in alle Netze) im monatlichen Grundpreis enthalten ist, wird nach Ausschöpfung des Leistungsbudgets der Inlandspreis berechnet.
    OK, das klingt auch so, als ob die congstar zu congstar fllat funktionieren würde, also noch einmal in den Chat.


    2. Versuch: Chat
    OK, nun wird mir hier mitgeteilt, dass das meine congstar zu congstar flat leider nicht unter die Roaming-Verordnung fällt. Gut. Wo das genau steht konnte er mir nicht sagen, aber ich solle mich einfach schriftlich an den Kundenservice wenden, die würden sich darum schon kümmern.


    3. Versuch: Email
    "Wir haben Ihr Anliegen geprüft und können Ihnen mitteilen, dass die EU-Roaming-Verordnung lediglich für Verbindungen im EU-Ausland, nicht für Verbindungen vom Heimatland ins EU-Ausland greift."
    OK, das scheint ja nicht zu funktionieren, es ging zu keinem Zeitpunkt um diese Richtung. Vielleicht kann ich mich am Telefon verständlich machen:


    4. Versuch: Telefon
    Die sehr nette Frau am Telefon versteht mein Problem, nach kurzer Rücksprache mit einem Kollege teilt sie mir mit, dass die flat leider tatsächlich nicht gilt, aber ich mich an den schriftlichen Kundenservice wenden soll, um mich zu beschweren. Nach Versicherung ihrerseits, dass alle Informationen in meinem Account gespeichert seien und die netten Menschen vom schriftlichen Kundenservice mich nun nicht mehr missverstehen könnten, schreibe ich also nun meine 3. Nachricht an den Kundenservice.


    5. Versuch: Email
    Antwort:
    "wir haben Ihr Anliegen geprüft und können Ihnen mitteilen, dass uns keine Rechnung über 80,00 € vorliegt.
    Bitte beachten Sie, dass eine Reklamation einer Rechnung innerhalb von 8 Wochen erfolgen muss. Bei einer Reklamation nennen Sie uns bitte die Rechnungsnummer."
    Ahh, nun verstehe ich, das Ganze wird immer weiter verzögert, bis diese 8 Wochen herum sind oder ich aufgegeben habe?


    6. Versuch: Telefon
    Nun komme ich leider an einen wirklich unfreundlichen Typen, der mir zu verstehen gibt, dass A) er da mal gar nichts machen kann, B) ich doch gefälligst die AGB lesen solle und C) alle Aussagen von Mitarbeitern völlig unverbindlich seien und ich daher Pech hätte. Ich solle mich an den schriftlichen Kundenservice wenden, er könne da nichts machen. Und nein, er kann mich auch nicht zu jemandem weiter verbinden, der da etwas machen könne.


    7. Versuch: Email
    OK, inzwischen bin ich sicher, dass mir hier ganz sicher nicht geholfen werden kann, aber ich versuche es trotzdem einfach mal, einfach aus Prinzip.
    Mal sehen, wie ich nun diesmal falsch verstanden werde. Vielleicht werde ich ja diesmal auch einfach nur komplett ignoriert? Ich erwarte die Antwort mit Spannung! Etwas schade, dass bei den Emails nie dabei steht, wer diese bearbeitet hat, ich würde gerne diese Mitarbeiter als Mitarbeiter des Monats vorschlagen.


    Fazit: Congstar ist super solange alles funktioniert. Aber man sollte unter keinen Umständen darauf vertrauen was er sagt oder erwarten, dass sie einem helfen.
    Ich vermute die einzigen Möglichkeiten, die mir wirklich bleiben ist, (mit wahrscheinlich sehr geringen Chancen) zu einem Anwalt zu gehen oder mich an ein paar Zeitungen/Online-Portale zu wenden, damit zumindest andere gewarnt sind.

  • Hilfreichste Antwort
  • Hallo CongImAusland und willkommen im Forum


    zunächst habe ich deinen Beitrag in das Forum "postpaid" verschoben, da als Erfahrungsbericht nur Berichte mit Themen gewünscht sind, die gelöst sind. Siehe Zitat:

    Wichtig bei einem Erfahrungsbericht ist, dass das Anliegen bereits gelöst wurde.


    Dann habe ich mir deine Daten aufgerufen und habe die bisherige Kommunikation durchgelesen und ich habe mich bemüht den Umstand genau nachzuvollziehen. Leider sind da einige Unstimmigkeiten zwischen deinen Aussagen und den hier protokollierten Daten.


    So kann ich die Zusage vor deinem Auslandsaufenthalts, dass die congstar Flat Option auch im Ausland greift an keiner Stelle nachlesen.


    Aber ich kann nachvollziehen, dass du verärgert bist, denn dir wurde (zu) häufig geschrieben, dass dieser Posten nicht gefunden wurde, obwohl er in der aktuellen Rechnung gelistet wird. Und es ist auch eindeutig eine Verbindung im Ausland und nicht ins Ausland.


    Die congstar Flat Option gilt aber nur für Verbindungen innerhalb Deutschlands, wie in der angehängten, für deinen Tarif gültigen Preisliste unter Punkt 3.10 (Seite 5) zu erkennen ist:


    Die Option erlaubt und unterstützt unbegrenzte Standard-Sprachverbindungen innerhalb Deutschlands zu allen congstar Mobilfunk-Anschlüssen. Minutengenaue Abrechnung (60/60-Taktung). Voraussetzung für die Buchung der Option ist ein bestehender congstar Mobilfunkvertrag.

    Daher ist die Abweisung der Reklamation leider korrekt.


    Hast du vielleicht einen Nachweis, aus dem hervorgeht, dass man dir eine Gültigkeit der Option auch im Ausland zugesprochen wurde?
    Falls du Diesen hast, schick uns diese bitte per Kontaktformular und schreib danach direkt hier im Forum, dass du uns diesen Nachweis geschickt hast. Dann können wir das zur Klärung direkt weiterleiten und dabei auch deine Äußerungen hier im Forum zusammenfassen, damit es nicht erneut zu einer unnötigen Nachfrage zur betroffenen Rechnung kommt.


    Abschließend kann ich bei deiner Schilderung sehr gut verstehen, warum dich die Sache sehr ausgerecht hat und ich möchte ich stellvertretend für unschöne Kommunikationen mit unseren Service entschuldigen. Aber die von dir akzeptierte und jederzeit einsehbare Preisliste zu deinem Tarif ist leider eindeutig in der Beschreibung zum Nutzungsgebiet der Tarifoption.


    Liebe Grüße,
    Fynn

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    Fazit: Congstar ist super [...] Aber man sollte unter keinen Umständen darauf vertrauen [...] dass sie einem helfen.

    Hey CongImAusland,
    wie ich soeben festgestellt habe, haben sich die Kollegen mit Dir in Verbindung gesetzt und eine für beide Seiten einvernehmliche Lösung gefunden.


    MFG
    Mario J.

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