de_ta
unregistrierter Benutzer (Gast)
Hallo,
ich habe bei congstar einen Neuvertrag mit Rufnummernmitnahme abgeschlossen und für diesen am 13.02. eine Bestätigung erhalten. Die Portierung von Telekom zu Congstar solle am 22.02. erfolgen. Diesen Neuvertrag habe ich heute am 14.02. bereits widerrufen, da ich jetzt erfahren habe, dass der LTE Empfang in den Umgebungen, in denen ich mobiles Internet bräuchte, zwar gut, der 3G Empfang aber, obwohl laut Karte abgedeckt, unbrauchbar sei. Schließt der Widerruf nicht auch den Portierungsauftrag mit ein, sodass ich nach stornierter Kündigung des Telekom Vertrags meine Rufnummer mit diesem weiternutzen kann?
Viele Grüße
Mike