Dieser Prozess ist nicht der optimalste, aber wir im Service sind da um diesen Prozess dennoch angenehm zu gestalten.
Dann sollte aber ein * bei der Option stehen und später.....
....
Bitte melden Sie Sich umgehend im Congstar-Forum an, damit der Service den Prozess wieder ausbügeln kann.
Das ist aber nicht so.
Mich würde schon interessieren, wie viele Kunden so ihren Tarif bei Wechsel doppelt bezahlen, einfach, weil sie es nicht wissen oder auch merken.
Meiner Meinung nach dient hier die Unwissenheit des Kunden der Gewinnmaximierung. Schön und vor allem fair finde ich das auch nicht.
Wie groß wäre der Aufschrei, wenn der Tarif noch auslaufen würde bevor ein Wechsel stattfindet. Optimal wäre....
Wer weiß, ob der Aufschrei wirklich so groß wäre.
Ein paar schreien immer.
Vielmehr würde mich die Menge der Aufschreienden interessieren, wenn die Kunden begreifen, dass sie bei einem (kostenlosen) Tarifwechsel gegebenenfalls doppelt zahlen, wie im obigen Beispiel.
Congstars Trumpf ist es derzeit, dass die Kunden es kaum wissen!
Optimal wäre in meinen Augen eine anteilmäßige Berechnung/Gutschrift. Automatisch versteht sich, ohne dass der Kunde sich erst bittend an den Service wenden muss.
Wenn ich einen Tarif für 28 Tage gebucht habe und nach 21 Tagen wechsele, bekomme ich 7 Tage erstattet oder angerechnet. Dies auszurechnen ist nicht wirklich schwer. Vor allem, wenn man Computer benutzen kann. 
Weil du hier einen ausführlichen Beitrag schreibst, sehe ich dass du gewillt bist, Prozesse zu optimieren.
Das will ich auch. Auch wenn man mir das in diesem Forum nicht zugestehen will.
Eine doppelte Buchung für den gleichen Zeitraum kann man aber nicht schönreden.
Auch nicht, wenn die Doppelbuchung einigen Kunden auf Antrag erstattet wird.
Und da Kunden die Prozesse nicht optimieren können, bleibt ihnen nur der Weg über die Kritik.
In meinen Augen gibt es nur die beiden Möglichkeiten:
1. Tarifwechsel zum Ende des aktuellen Tarifs.
2. Sofortiger Tarifwechsel (meinetwegen auch 3 Tage, wenn Congstar es nicht schneller schafft) mit Erstattung der Überzahlung.
Aber das stillschweigende Einstecken des Geldes geht gar nicht.