Prepaid ist ein Vertrag, der allerdings keine Bonitätsprüfung erfordern sollte. Das ist ja Sinn und Zweck einer Prepaidkarte, dass eben die Bonität egal sein muss, da damit Congstar kein Risiko eingeht. Man kann als Prepaid Nutzer nur das ausgeben, was auch auf dem Guthabenkonto ist. Daher ist die Anfrage bei der Schufa falsch in meinen Augen. Es müsste lediglich eine Identitätsprüfung sein. Mich würde interessieren, ob jemand mit Negativmerkmalen eine Prepaid Karte zum laufen bekommt. Natürlich gilt Vertragsfreiheit, eine Bonitätsprüfung führt das Prinzip der Prepaidkarte ad absurdum
Ich glaube, du wirfst da was durcheinander.
Für den Prepaid-Vertragsschluss wird die Schufa nicht angefragt. DaRa75 hat geschrieben, dass am letzten Wochenende eine Aufladung per Lastschrift vorgenommen wurde. Durch das Auslösen der Lastschrift wurde dann erst die Schufa angefragt. Nur durch den Prepaid-Vertrag selbst erfolgte keine Schufa-Anfrage.
Da die Lastschrift für congstar ein gewisseses Risiko mitbringt, fragt congstar dann bei dieser Zahlweise korrekterweise die Schufa, Crif und andere Auskunfteien an. Zum Teil werden hierbei auch Positivmerkmale ausgetauscht. Die Details finden sich im oben verlinkten Dokument.