Hallo und Herzlich Willkommen papillonjuno,
eine "Weiterversorgung" muss bis zur Schaltung beim neuen Anbieter durch den alten Anbieter erfolgen, wie MCP62 aber richtig erwähnt hat, kündigt man nicht selbst sondern lässt dies den neuen Anbieter machen.
Wenn du den Wechsel deines Telekommunikationsanbieters rechtzeitig eingeleitet hast, darf dein bisheriger Anbieter seine Leistung nicht einfach einstellen – auch nicht, wenn das Vertragsende erreicht ist. Er muss dich so lange weiterversorgen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter abgeschlossen ist.
Am Tag der Umschaltung deines Anschlusses darf deine Versorgung unterbrochen sein.
Dein neuer Anbieter kann auch eine längere Unterbrechung der Versorgung mit dir vereinbaren.
Im Fall einer ungewollten Versorgungsunterbrechung von mehr als einem Tag wende dich schnellstmöglich an deinen neuen Anbieter. In diesem Fall kannst du eine Weiterversorgung verlangen, die der neue Anbieter mit dem bisherigen Anbieter abstimmt.
Muss dein bisheriger Anbieter dich weiterversorgen, hat er einen Anspruch auf Entgeltzahlung.
Das gilt ab Beendigung des ursprünglichen Vertrags bis zur Umschaltung zum neuen Anbieter.
Die Höhe der Zahlung richtet sich nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen, allerdings reduziert sich der Preis um die Hälfte.
Das gilt nicht, wenn das Unternehmen nachweist, dass du das Scheitern des Anbieterwechsels zu verantworten hast.
Die Abrechnung muss tagesgenau erfolgen.
Dein neuer Anbieter hat erst dann einen Anspruch auf Bezahlung, wenn der Wechsel zu diesem erfolgreich abgeschlossen ist.
Diese Regelungen gelten nur, wenn sich der Ort deines Anschlusses nicht ändert.
Wechselst du den Anschlussort, handelt es sich um einen Umzug, für den die Regelungen zur Weiterversorgung nicht gelten.
Bei einem Umzug kann es daher zu einer längeren Versorgungsunterbrechung kommen.
VG