Beiträge von schlingo

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    Werden die 100 Euro Startguthaben mit dem Preis für das Starterpaket verrechnet?

    Hallo Matthias und willkommen im Forum :)

    Stattdessen zahlst du einmalig 100 € und erhältst dafür 100 € Startguthaben.

    Also nein.

    zahle ich wirklich nur einmalig 100 Euro für ein Jahr oder fallen noch weitere Kosten/Gebühren an?

    Ja und nein, solange Du nicht mehr als die 140GB verbrauchst.

    Du brauchst mehr Datenvolumen? Dann buche einfach einen Datenpass deiner Wahl dazu. Damit erhältst du zwischen 2 und 50 GB zusätzlich als reinen Datentarif auf deine Karte – gültig bis zum Ende des Abrechnungszeitraums.

    Dafür fallen dann natürlich (weitere) Kosten an.

    Ist der Wechsel aus meinem Postpaid-Tarif möglich ohne meine Nummer zu verlieren?

    Selbstverständlich. Das ist ein ganz normaler Tarifwechsel.

    Bekomme ich auch als Bestandskunde die 140GB und GB+

    Ja. Falls nicht, musst Du Dich auf einem Supportkanal Deiner Wahl melden, dann werden Dir die 140GB nachgebucht.

    Was bedeutet flexible Aufteilung? Kann ich mir selber ein monatliches Limit setzen oder verbrauche ich einfach die 140GB und muss dann bei bedarf nachkaufen?

    Letzteres. Du erhältst 140GB für ein Jahr und kannst (musst) Dir das nach Bedarf aufteilen. Siehe oben.

    Gruß Ingo

    ich hab am 01.01.2025 die Congstar-Karte direkt auf dieser Webseite bestellt

    Hallo :)

    ok, dann hättest Du aber auch gleich den Prepaid wie ich will bestellen können.

    Aktiviert werden sollte und wurde sie mit der neuen Rufnummer heute, also 10.01.2025

    Das dachte ich mir schon. Deswegen ist heute noch kein Tarifwechsel möglich.

    Es kann natürlich sein dass die Aktivierung noch irgendwie läuft obwohl schon alles funktioniert und deswegen kein Tarifwechsel derzeit möglich ist.

    Die Aktivierung ist wohl erfolgt, aber es laufen an diesem Tag eben noch Prozesse im Hintergrund, die einige Funktionen einschränken. Dazu gehört auch ein Tarifwechsel.

    Meine Sorge ist es unabhängig davon, dass ich von meinem gegenwärtigen Tarif nicht in den "Prepaid wie ich will"-Tarif wechseln kann,

    Diese Sorge ist unbegründet. Prepaid-Tarife haben keine Laufzeit und können grundsätzlich jederzeit gewechselt werden. Beachte dazu aber den Hinweis von MCP62 .

    Ich hätte nach den Ablauf der ersten 4 Wochen lieber die 1GB-Flat ohne SMS-/Telefon-Flat für 2 Euro.

    Das sollte kein Problem sein. Gehe dazu am besten wie von MCP62 beschrieben vor.

    Diese Congstar-Karte soll nur für den Notfall sein, falls ich mit meiner Hauptkarte eines anderen Anbieters kein Netz hab.

    Beachte aber, dass Du mindestens alle 15 Monate aufladen musst, sonst wird die Karte deaktiviert.

    Kann ich von der derzeitigen "Prepaid Allnet XS mit LTE 25" kurz vor Ablauf der 4 Wochen in den "Prepaid wie ich will 1GB ohne SMS/Festnetzflat" Tarif wechseln?

    Ja, siehe die Antwort von MCP62 .

    Gruß Ingo

    Anders war die Prepaid-Karte nicht zu bestellen

    Hallo und willkommen im Forum :)

    Du hattest die Karte nicht bei congstar direkt, sondern im Handel erworben?

    sagt der mir "Du kannst aktuell leider keinen Tarifwechsel durchführen"

    Wann hast Du die Karte erworben? Wann ist diese aktiviert worden? (Mindestens) am ersten Tag laufen im Hintergrund noch Prozesse, weshalb manche Funktionen nicht verfügbar sind. Ein Tarifwechsel gehört ganz sicher dazu.

    Den von Ihnen erwähnte Tarif "Prepaid wie ich will" für 2 Euro/4Wochen ohne Telefon/SMS-Flat hab ich auf der Congstar-Angebotsseite für Neukunden nicht gefunden.

    https://www.congstar.de/prepaid/tarife/prepaid-wie-ich-will/

    der Tarifwechsel "im Voraus" anscheinend nicht möglich ist

    Korrekt.

    Ist der dann beim Tarifwechsel auswählbar?

    Da es bei Prepaid keine MVLZ gibt, sollte das möglich sein.

    was würde passieren wenn ich kein Geld mehr drauf hätte, also auch nicht für die 2-Euro-Datenflat 1 GB? In welchen Tarif falle ich dann?

    Der Tarif ändert sich nicht, aber Du hast dann keine aktive Datenoption und kannst nicht surfen, außer datapass.de aufrufen, um z.B. Optionen oder Pässe zu buchen. Ansonsten siehe die Antwort von MCP62 .

    Gruß Ingo

    Klappt der Login über den Kundencenter

    Hallo Patrick :)

    nein, denn auch dafür wird der Code per SMS benötigt, den der Kunde wegen des gesperrten Endgerätes nicht erhalten kann. Die sogenannte 2FA ist nicht so wirklich durchdacht. Dieses Problem gab es ja schon mehrfach und wird es auch verstärkt geben.

    eine Möglichkeit. Gib die PIN dreimal falsch ein, dann benötigst du den PUK, den sende ich dir per Mail

    Das halte ich nicht für eine vernünftige und kundenfreundliche Lösung für das allgemeine Problem.

    Gruß Ingo

    Kann die getätigte Zahlung vom 30.12.24. trotz allem zugeordnet werden?

    Hallo und willkommen im Forum :)

    ja, die Angabe der Kundennummer reicht. Insofern sollte es egal sein, an welche Bankverbindung von congstar Du überwiesen hast. Der Support ist hier morgen wieder aktiv. Ich kann und möchte dem nicht vorgreifen. Wenn Deine Überweisung erfolgreich Deinem Kundenkonto zugeordnet werden konnte, wird die Gebühr für die Rücksalatschrift in der Regel aus Kulanz ausgebucht. Stelle sicher, dass Du Deine Kundendaten inklusive Legi-PIN vollständig in Deinem Forenaccount eingetragen hast. Dann sieht sich der Support das morgen an und meldet sich hier dazu.

    Gruß Ingo

    Besteht die Möglichkeit das die Kündigung noch mal zurück genommen wird?

    Hallo :)

    ergänzend zu harob

    Tatiana
    17. Dezember 2024 um 18:09

    Gruß Ingo

    Hast du Login speichern aktiviert?

    Hallo :)

    klar ;)

    Kommt dann immer noch kein 2FA?

    Doch selbstverständlich, und zwar, wie ich schon schrieb, völlig sinnfrei als SMS auf dasselbe Endgerät. Aber wie Du kann ich auch da nur meine Nummern auswählen, aber keine E-Mail.

    Ich nutze folgende Seite über Safari https://www.congstar.de/meincongstar/ mit iOS 18.2

    Ja, das ist das KC, das im Sommer abgeschaltet wird. Ich nutze das auf meinem Desktop. Darf ich fragen, warum Du auf dem Mobilgerät nicht die App nutzt?

    Gruß Ingo

    Kann es vielleicht damit zusammenhängen das ich mich mit meiner Kundennummer anmelde?

    Hallo :)

    nein, ich melde mich auch mit der Kundennummer an. Mein Kundenkonto ist allerdings deutlich älter als Deines. Ich bin schon seit vielen Jahren bei congstar. Nutzt Du übrigens wirklich https://www.congstar.de/meincongstar/, also das KC im Browser? Dann dürfte iOS oder Android und auch die App Version eigentlich keine Rolle spielen. Oder nutzt Du die App? Dann sind wir hier im falschen Bereich und sollten das Thema verschieben.

    Bei mir kommt mit der Kundennummer die Authentifizierung per SMS an meine Rufnummern in iOS. Ich kann nur zwischen den Rufnummern wechseln. Email steht nicht zur Auswahl.

    Hier dito. Ich nutze (bisher) ausschließlich das KC. Mobil auf iOS 18.2 mit der App Version 4.9.2 brauchte ich bisher noch keinen Code.

    Gruß Ingo

    Dein Einlogproblem ist jetzt die neu eingeführte 2FA mittels SMS. Diese gibt es erst wenige Tage und somit ist mir hier der Workaround noch nicht bekannt.

    Hallo :)

    darauf bin ich sehr gespannt.

    Eine "LegiPIN" sagt mir gar nix.

    Ergänzend zu harob siehe dazu

    Christian
    26. April 2022 um 14:33

    Hilft Dir aber momentan nichts.

    Ich bekomme immer nur eine Mail mit dem Code an die hinterlegte Mail Adresse. Ist das normal?

    Siehe Bestätigungscodes zu Deiner Sicherheit, wobei mir hier (im KC) nur meine im Kundenkonto enthaltenen Nummern angeboten werden, nicht jedoch die Option per E-Mail. Bitte weitere Fragen und Diskussion dazu aber in einem eigenen Thema.

    Gruß Ingo

    Entweder hast du die alte Fassung des TKG - oder ich …..

    Hallo :)

    Deutschland

    Telekommunikationsgesetz

    Artikel 1 des Gesetzes vom 23.06.2021 (BGBl. I S. 1858), in Kraft getreten am 01.12.2021


    zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.05.2024 (BGBl. I S. 149) m.W.v. 14.05.2024

    Scheint ziemlich aktuell zu sein. Dejure.org ist auch die seriöse Seite für Gesetzestexte. Auch https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/ des BMJ ist übrigens auf demselben Stand.

    Gruß Ingo

    Par. 46 Abs 4 TKG gilt natürlich auch für Blau.

    Hallo :)

    hat aber nichts mit einer Portierung zu tun.

    (1) 1Werden der Bundesnetzagentur Tatsachen bekannt oder bekannt gemacht, die die Annahme rechtfertigen, dass Entgelte für Zugangsleistungen von Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht nicht den Anforderungen des § 37 genügen, leitet die Bundesnetzagentur unverzüglich eine Überprüfung der Entgelte ein; im Falle des § 38 Absatz 3 Satz 2 findet § 37 entsprechend Anwendung. 2Die Bundesnetzagentur teilt die Einleitung der Überprüfung dem betroffenen Unternehmen schriftlich oder elektronisch mit.

    (2) Die Bundesnetzagentur entscheidet innerhalb von zwei Monaten nach Einleitung der Überprüfung nach Absatz 1.

    (3) Stellt die Bundesnetzagentur in der Entscheidung nach Absatz 2 fest, dass Entgelte für Zugangsleistungen nicht den Anforderungen des § 37 genügen, untersagt sie das nach diesem Gesetz verbotene Verhalten und erklärt die beanstandeten Entgelte ab dem Zeitpunkt der Feststellung für unwirksam.

    (4) 1Legt das betroffene Unternehmen innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt der Feststellung nach Absatz 3 Vorschläge zur Änderung der Entgelte vor, prüft die Bundesnetzagentur binnen eines Monats ab der Vorlage der Vorschläge, ob diese die festgestellten Verstöße gegen die Anforderungen des § 37 abstellen. 2Mit der Feststellung, dass vorgelegte geänderte Entgelte den Anforderungen des § 37 genügen, werden diese Entgelte unverzüglich wirksam.

    Da geht es um etwas völlig anderes als eine Portierung, nämlich um missbräuchliche Entgelte für Zugangsleistungen. Die Portierung ist in §59 geregelt.

    Gruß Ingo