Kann man natürlich so und so sehen. [...] Die Verlässlichkeit des Lastschrifteinzugs war eben nicht ganz so gegeben.
Hallo 
gut, dass Du das weißt. Ich lese oben nur die Tatsache, dass die Lastschrift nicht geklappt hat, kenne aber den Grund nicht. Insofern weiß ich offenbar im Gegensatz zu Dir auch nicht, wer daran "Schuld" war. Ich gehe aber davon aus, dass der Prozess bei congstar automatisiert ist und da kein Mitarbeiter auf einen Knopf drückt und dabei einen Fehler gemacht hat. Darüber können wir aber nur spekulieren.
Mit einer "Erinnerungsmail" meine ich natürlich ca 14 Tage vor der Kündigung, gerade weil ich denke das die geschilderte Darstellung der Richtigkeit entspricht.
Die Richtigkeit der Darstellung zweifle ich auch keineswegs an. Und ja, eine Art "letzte Mahnung" vor der Kündigung mit konkretem Datum, ähnlich wie bei Prepaid bei nicht erfolgter Aufladung, wäre sicherlich im Sinn der Kunden wünschenswert. Jedoch...
Ich habe dann eine Mahnung im April erhalten. [...]
Darauf hin habe ich versucht die Mahnung direkt zu überweisen. Ein Systemfehler meinerseits führte leider nicht zu einer Abbuchung. Das ist definitiv mein Fehler und steht auch außer Diskussion.
...sehe ich aufgrund der hier gemachten Angaben immer noch keine "gewisse Mitschuld" bei congstar.
Gruß Ingo