Was für ein Service

  • Kaaasy

    Ich habe vor 2 Wochen einen Neuvertrag mit Endgerät abgeschlossen.

    Mein Bestellstatus verzögerte sich ständig bis mein Endgerät im Lager nichtmehr verfügbar war.

    Scheint wohl ein Problem mehrerer Kunden zu sein.

    Auf Nachfrage konnte nicht mal ein Mitarbeiter unter meiner Vertragsnummer die ich Per Mail bekommen habe etwas herausfinden.

    Wofür werden die Nummern vergeben?

    Ob ich mein Handy noch bekomme weiß ich nicht, ne Simkarte gab's bisher auch keine.

    Tja wirklich schade.

    Ich werde wohl noch von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen müssen. Ob ich dann wenigstens meine Zuzahlung zum Handy schnell zurück bekomme die natürlich 2 Tage später schon vom Konto abgebucht wurde mag ich zu bezweifeln. :/

  • Hilfreichste Antwort
  • Hi,


    also falls die Moderatoren hier nichts machen können, und sie kümmern sich hier um wirklich viel, dann würde ich den Vertrag erst mal nicht widerrufen...


    Du hast unter Umständen bereits Rechte aus dem Vertrag:


    Wenn bereits abgebucht wurde oder Du auf eine Zahlungsaufforderung überwiesen hast (etc.) ist mutmaßlich bereits ein Vertrag zustande gekommen; auch wenn es in den AGB etwas anders drin steht.

    Daher solltest Du, wenn es ein super Angebot war, erst mal auf Erfüllung Deines Vertrages bestehen und das Handy unter Fristsetzung fordern; vielleicht fragst Du vorher aber erst nach einer vergünstigten Alternative oder wie es weitergehen soll.


    Was aber vielleicht auch nicht ganz unwichtig ist - hast Du einen Antrag auf Portierung gestellt? Nach dem neuen Recht gilt eine kürzere Frist innerhalb der die Nummer eines gekündigten übernommen werden kann...

    Hallo @Kaaasy !


    Hinterlege gerne mal deinen vollen Namen und die entsprechende Rufnummer im Profil, ich schau mir das gerne an.


    Grüße Conny

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  • @ Kaaasy


    Da ich u.a. (bereits verrentet) eine kaufmännische Fachausbildung habe, welche das Vertragsrecht allgemein mit einschließt (aus der Sicht von Unternehmen) , ein-zwei Anmerkungen:


    Man schließt ja keinen Vertrag ab, um diesen zu kündigen, sondern hat ein Interesse an einer Leistung, Ware oder beides (wie in Ihnem Fall das Telefongerät und ein entsprechender Tarif mit einer SIM-Karte).


    Wie in jedem Vertrag, kann es zu Störungen des Vertrages kommen, in Ihrem Fall wäre hier wohl der "Lieferverzug" anzuwenden. Bei "Lieferverzug" können Sie nicht einfach aus dem Vertrag aussteigen, sondern müssen dem Unternehmen eine angemessene Frist zur so genannten "Nachbesserung" geben, damit das Unternehmen die Möglichkeit hat, die Störung zu beheben, denn das Unternehmen führt ja keine Störung herbei, um Sie zu ärgern, sondern ist diesem sicherlich ebenfalls äußerst unangenehm. Diese Möglichkeit sollten Sie einem Unternehmen zugestehen.


    Ihr zweiter Gedankenansatz eines Widerrufsrechts ist gemäß Ihren Angaben, das bereits 2 Wochen verstrichen sind, ebenfalls damit abgelaufen, denn dieses haben Sie nur , ohne Angabe von Gründen sogar, gemäß "Fernabsatzgesetz" von 14 Tagen. In soweit irrt der User @ Paradise_Lost leider in Zitat: "(...) Daher solltest Du, wenn es ein super Angebot war, erst mal auf Erfüllung Deines Vertrages bestehen (...)" Zitat Ende, denn ein Vertrag ist bindend, da kann man sich nicht aussuchen ob das denn auch für einen persönlich von Vorteil ist, nur in diesem Fall sich an den Vertrag zu "klammern". "Vertragsrecht ist kein Wunschkonzert", es gilt die gegenseitige Willensbekundung, mit ihr wird ein Vertrag rechtskräftig. In Ihrem Fall wäre theoretisch einzig nur dann die Berechtigung zur Auflösung eines Vertrages, wenn z.B. dem Unternehmen durch "höhere Gewalt" (z.B. Unwetter) das Lager abgebrannt ist, das Gerät nicht mehr lieferbar wäre, weil es schlicht nicht mehr existiert. Das ist ja hier gar nicht gegeben.


    Ich würde daher an Ihrer Stelle "die Milch nicht überkochen lassen" und Sie sehen ja bereits hier im Forum, das sich der Support in Ihrem Fall nach besten Kräften bemüht (zu erkennen am Congstarlogo). Ich bin da recht zuversichtlich, das Sie schon bald Ihr neues Telefon in den Händen halten werden, insoweit der Versand coronabedingt dies nicht erneut hinauszögert. Bereiten Sie zur weiteren Bearbeitung doch alles für den Support soweit schon einmal vor (scannen von Vertragsunterlagen, der bereits gezahlten Zahlungen, Ihre Kundennummer, Vertragsnummer, Mailkorrespondenzen ect.) damit der Supportsachbearbeiter alles vollständig hat, um Ihnen zügig helfen zu können. Wichtig (!) : nichts davon hier im öffentlichen Forum einstellen, nur dem autorisierten Supportsachbearbeiter zusenden z.B. über deren PM-Mail. Und auch nichts an mich schicken, ich bin, wie mein Nickname schon sagt, selber nur ein Kunde/ Endverbraucher. Ich hab damit nichts zu tun!


    Herzliche Grüße

  • Ihr zweiter Gedankenansatz eines Widerrufsrechts ist gemäß Ihren Angaben, das bereits 2 Wochen verstrichen sind, ebenfalls damit abgelaufen, denn dieses haben Sie nur , ohne Angabe von Gründen sogar, gemäß "Fernabsatzgesetz" von 14 Tagen. In soweit irrt der User @ Paradise_Lost leider in Zitat: "(...) Daher solltest Du, wenn es ein super Angebot war, erst mal auf Erfüllung Deines Vertrages bestehen (...)" Zitat Ende, denn ein Vertrag ist bindend, da kann man sich nicht aussuchen ob das denn auch für einen persönlich von Vorteil ist, nur in diesem Fall sich an den Vertrag zu "klammern". "Vertragsrecht ist kein Wunschkonzert", es gilt die gegenseitige Willensbekundung, mit ihr wird ein Vertrag rechtskräftig. In Ihrem Fall wäre theoretisch einzig nur dann die Berechtigung zur Auflösung eines Vertrages, wenn z.B. dem Unternehmen durch "höhere Gewalt" (z.B. Unwetter) das Lager abgebrannt ist, das Gerät nicht mehr lieferbar wäre, weil es schlicht nicht mehr existiert. Das ist ja hier gar nicht gegeben.

    Die Frist für das Widerrufsrecht beginnt bei gebundelten Verträgen mit Lieferung...


    Verbraucherzentrale


    Und für Personen mit kaufmännischer Vorbildung eine Darstellung seitens der IHK Berlin ;)


    IHK Berlin

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Paradise_Lost ()

  • @ Paradise_Lost

    Nein. Gemäß Angaben des TE handelt es sich hier um einen Neuvertrag, sowie seiner Schilderung von Mailkorrespondenzen, das er den Vertrag nicht in einem Shop persönlich (Mensch zu Mensch) sondern via Intenet abgeschlossen hat. Hier greifen dann die Regelungen zum Fernabsatz, siehe dazu insbesondere §§ 312c -312k des BGB. ;)

    Der TE muß nicht die Ware abwarten, sondern die Widerspruchsfrist greift sofort bei Bestätigung des Vertrages (gegenseitige Willensbekundung) Etwas anderes wäre ja auch völlig widersinnig. Die Widerspruchsfrist soll den Endverbraucher davor schützen, durch z.B. mangelhafte oder fehlende Beratung Nachteile zu erlangen.


    Weiteres zu erläutern geht aber hier nun zu weit und stört das Thema. ;)

  • Privatkunde Wie gesagt, nichts für ungut, aber ich glaube eher einer Industrie und Handelskammer (IHK) oder der Verbraucherzentrale, welche - wie sie aus Ihrem früheren Berufsleben sicherlich bestätigen werden - den aktuellen Rechtsstand inkl. Rechtssprechung berücksichtigen ;)


    Nachzulesen §§ 355 ff BGB


    Der TE muss in der Tat nicht die Lieferung erst abwarten; aber die Frist beginnt mit erhalt der Ware...

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Paradise_Lost () aus folgendem Grund:
    Ergänzung

    Hey Paradise_Lost !


    Ein Erfahrungsbericht ist es für und hier im Forum erst dann, wenn das Anliegen gelöst wurde. Das ist es in dem Fall nicht, daher wurde das Thema von uns verschoben :) .


    Grüße Conny

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