Wie kommst Du darauf, dass das nur einmal im Jahr geht?
Ja auch da ist dies 1x im Jahr kostenlos.
Es gibt zwar keine Begrenzung bei kostenfreien Anfragen, aber bei wiederholten oder „exzessiven“ Anfragen darf der Anbieter ein entsprechendes Entgelt verlangen
Es hat sich gewissermaßen eingebürgert, dass man auf jeden Fall mindestens einmal jährlich den kostenfreien Anspruch durchsetzen kann. Manche Quellen nennen auch „einmal pro Quartal“ als angemessen.
Insgesamt ist es am sinnvollsten wenigstens einmal im Jahr Einsicht zu nehmen, oder bei begründeten Sachlagen (wie Ablehnungen) das Auskunftsbegehren geltend zu machen.
Oder wenn bekannt ist, dass sich Daten geändert haben (Heirat, Umzug, neue Verträge / Kredite usw usw) ist eine Auskunftsanfrage sinnvoll.