Ich habe eben mal selbst spaßeshalber beim o.g. Anbieter einen Artikel mit congstar-Vertrag in den Warenkorb gelegt. Bei der Bestellung muss ein Haken für die Widerrufsbelehrung gesetzt werden. Dort wird einmal eine GmbH in Bochum genannt und weiter unten noch eine GmbH in Münster. Die letztgenannte Adresse wird im Zusammenhang mit "Dienstleistungsvertrag vergünstige Endgeräte" erwähnt. Entsprechend hätte vermutlich dort der Widerruf platziert werden müssen.
Aber in der Widerrufserklärung findet sich auch weiter unten noch der Hinweis, dass der Widerruf gegenüber dem Mobilfunkprovider erklärt werden muss und die GmbH in Bochum muss auch über den Widerruf informiert werden.
Wie das ganze rechtlich nun aussieht kann ich nicht beurteilen. Da ist es dann ratsam die jeweiligen Kundenservices in Anspruch zu nehmen und/oder einen Rechtsbeistand einzuschalten...
Interessant wird auch sein, welche Dokumente / Widerrufserklärungen per Mail an den Kunden geschickt wurden - und von wem diese verschickt wurden.
Ja es werden verschiedene Orte genannt in der Widerrufserklärung. Aber beides Mal die gleiche email Adresse.
Ich vermute aber er hat lokal im Handel den Vertrag abgeschlossen und nicht online wegen der Antwort von im Handel auf 4 Wochen verlängert. Online im Shop steht auch der Text den man akzeptieren muss dass man die 14 tägige Widerrufsfrist von congstar akzeptiert. Das wäre ja dann auch nicht zutreffend.