Das der Web Zugang geschlossen wird und die App der alleinige Zugang wird, wurde ja schon fast ein Jahr lang auf der Zugangsseite kommuniziert ob das als Infomationspflicht verstanden werden kann.
Würde ich verneinen. In den AGB ist ja klar geregelt, dass Kunden per Textform informiert werden müssen.
Gerichtlich ist bisher nicht festgestellt, ob Hinweise auf Websites als Textform gelten.
Nichtsdestotrotz: Congstar hat auf der Website nur verwiesen, dass das KC abgestellt werden soll. Hier wurde aber definitiv nicht darüber informiert, dass es zu einer AGB Änderung kommen wird.
Auch wenn sich congstar in 9.2 die Möglichkeiten zur „Zwangsanpassung“ recht offen hält, bleibt der Punkt 9.3 weiterhin gültig.
Interessant wäre zu wissen, welche Antwort man erhält, wenn man proforma den neuen AGB widerspricht.