Das halte ich für ein Gerücht.
Schwarz auf Weiß das „Gerücht“ widerlegt:
Es mag sein, dass congstar auch die geschäftliche duldet. Aber laut AGB sind keine geschäftlichen Kunden zulässig.
Wir betreiben da keine Haarspalterei. Du weißt was ich meine und auf was ich raus will.
Die AGB sind Vertragsbestandteil und wird dagegen verstoßen, kann entsprechend gegen Kunden bzw. auch gegen congstar vorgegangen werden.