Beiträge von harob

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    Rückfrage generell: Falls irgendwo was schief gelaufen ist - kann man es einfach ein zweites Mal probieren? Gerne überprüfe ich nach Eingang des Gerätes bei mir ob doch noch irgendein Schutz aktiv ist - trotz Factory Reset.


    Aber ergibt natürlich nur sinn, wenn der Bonus noch möglich ist.

    Ich möchte behaupten, da du im gültigen Zeitraum die Aktion gestartet hast, hast du weiterhin Anspruch. Es handelt sich ja sogesehen um eine Reklamation deinerseits.

    Und da der Support jetzt auch mit involviert ist, sollte das dann flutschen

    Dann mal hinne machen

    Hier wird ein FUNKTIONIERENDES Internet gebraucht

    Und es ist kurz vorM Wochenende.

    Achte auf deine Tonlage... Fehler können passieren.

    So siehts aus. Der Ton macht die Musik.

    Der Support sitzt sicherlich nicht da und dreht Däumchen.

    Ich hab jetzt rein aus Jux mal die AGB durchgesehen. congstar verspricht eine durchschnittliche Verfügbarkeit von 97% im Jahresdurchschnitt. Das entspricht gerundet 11 Tagen im Jahr, an denen es laut Leistungsbeschreibung ausfallen darf. Ungeachtet davon werden ausgefallene Tage in der Regel durch entsprechende Gutschriften ausgeglichen, oder es wird - wenn auch ein Mobilfunkvertrag vorhanden ist - entsprechendes Datenvolumen auf den Handyvertrag zusätzlich gebucht, sodass man sich behelfsweise einen Hotspot via Handy machen kann, dass man zumindest zuhause bedingt mit WLAN versorgt ist.

    Bei einem Anbieterwechsel kann sich immer irgendwo was verschlucken. In der Regel läuft das ohne Probleme durch. Aber Fehler passieren. Auch Portierungen können mal schief laufen.

    Dein Fall liegt auf jeden Fall in der Fachabteilung und im Normalfall sollte der Support den Anschluss auch zeitnah entstört bekommen.

    Ich hab mich mal ein bisschen durch das TKG gewühlt - Anmerkung am Rand: Ich bin kein Jurist/Anwalt und gebe nur meine persönliche Meinung wider.

    Generell ist man ja in Deutschland gewohnt, dass alles feinsäuberlich und jeder Fall fein säuberlich formuliert ist.

    Beim einfach bzw. ersten lesen des betreffenden Gesetzestextes sollte man sich über die dortige Formulierung freuen:

    "Anbieter erteilen Endnutzern Infürmationen über [...] den [...] besten Tarif [...]."

    Einzig und allein das Datenvolumen wird konkret benannt. Das war es dann schon.

    Aber seitens Gesetzgeber gibt es keine klare Definition wie geprüft werden muss. Was sind die Parameter? Was ist die Messlatte? Wo ist die Grenze und ab wann ist man im Grenzbereich oder drüber?

    Fehlanzeige!

    Der Gesetzestext ist dermaßen Schwammig geschrieben, dass man sich diesen auch sparen könnte.

    Beispiel:

    "Sie (die Anbieter) berücksichtigen [...] den Umfang der [...] vereinbarten Dienste, insbesondere [...] Datenvolumen."

    Wie definiert man Umfang? Reist man die Grenze, wenn jeden Monat das Volumen zu 100% und mehr verbraucht wird und (teure) Datenpässe nachkauft?

    Reist man die Grenze, wenn man einen 100GB Tarif hat, aber im Monat nur 500MB braucht?

    Ist ein 100GB Tarif für 10,- im Monat "besser" als ein ein 5GB Tarif für 12,-? (Nur, um mal Extrembeispiele zu nennen...).


    Meiner Meinung nach fehlen da seitens des Gesetzgebers ganz klare Vorgaben, welche Parameter wie zu bewerten sind. Es heißt, dass der vereinbarte Diensteumfang geprüft werden soll.


    Ramous - ich verstehe deinen Gedankengang. congstar hat dir per Mail (verpflichtend) gesagt, dass du im "perfekten Tarif" bist. Aber ohne konkrete Messparameter können sich die Anbieter da durch die sehr deutlichen Gesetzeslücken durchmogeln.

    Mir selbst wurde bis heute auch noch kein "besserer Tarif" angeboten - sei es bei der Telekom, congstar, oder auch anderen Anbietern.

    Ich will mit meinerm Beispiel oben congstar jetzt auch nicht direkt an den Pranger stellen. Ich will auch nicht sagen, dass es legitim ist, dieses Vorgehen so weiterzutreiben. Oder nur, weil es alle Anbieter so machen, dass es dann ein Freifahrtschein ist.


    Da bleibt - meine Meinung und auch keine Rechtsberatung an dieser Stelle! - nur der Gang zur BNetzA oder den Verbraucherschutz. Jetzt nicht aber in deinem Einzelfall, sondern als generelles. Sodass sich der Verbraucherschutz für klare Grenzen und Gesetze einsetzt. Für klare Parameter, die geprüft werden. Für Pflichtinformationen, die aufzeigen müssen, dass du in den letzten Monaten jeden Monat 10GB zur Verfügung hattest und im Schnitt 9,8GB gebraucht hast. Dass du ein Minutenpaket oder eine Flatrate hast und im Schnitt pro Monat 250 Minuten telefonierst.

    Sodass man als Endverbraucher in einer jährlichen Mail übersichtlich dargestellt bekommt, wo man in seinem Vertrag steht und wie man diesen auslastet.

    Aber hier muss man congstar auch gewissermasen in Schutz nehmen. congstar schickt die Pflichtinformation raus. Damit ist die Pflicht erstmal erfüllt.

    Kleiner Tipp für die Suchmaschine der eigenen Wahl. Es gibt von Ende 2023 ein Interview des Syndikusanwalts Felix Flosbach. Hier ein kurzer Zitatausschnitt: "Anbieter (..) beziehen nicht den konkreten Verbrauch (..) mit ein."

    Genug geschrieben, bevor ich hier noch eine philosophische Arbeit tippe...

    Das Kontaktformular fordert von mir einen Legitimations PIN der per handy kommen soll und der Chat läd nicht

    der Legi-Pin kommt nicht per SMS. Dieser wurde von dir mal in der Vergangenheit vergeben.

    Wenn dir der Legi-Pin nicht bekannt ist, kannst du einfach einen erfundenen im Kontaktformular eintragen. Als Legi-Nachweis muss dem Kontaktformular (nicht hier im Forum!) eine Ausweiskopie mitgesandt werden. Dann kann dir der Support weiterhelfen.

    ich komme physisch an die Sim im Handy nicht ran

    welches Handy nutzt du denn?

    Hättest du die Möglichkeit die SIM mal bei einem Nachbarn einzulegen, oder wenn ein Freund zu besuch ist?


    Gibt es in deiner Gemeinde eine ähnliche Straße, dass es vielleicht zu einer Verwechslung und somit einen Datenschiefstand bei congstar kam? Klassische Beispiele sind die Frühlingstraße und Frühlingsstraße zum Beispiel…

    Sobald der Support morgen hier wieder aktiv ist, wird da nochmal nachgesehen, ob die Adresse richtig hinterlegt wurde, oder ob dem Team vielleicht ein Fehler unterlaufen ist.

    wie heißt das Routermodell genau, das du in Verwendung hast?

    Wenn Congstar einen Fehler macht sollten sie den betroffenen Kunden auch den Vorteil gewähren. Es wären sicherlich nicht viele Kunden die dieses Angebot heute Nachmittag bekommen haben. Bisher kenne ich Congstar als Faires Unternehmen und ich habe es deshalb schon an drei Kunden weiter empfohlen.

    Ich bin mir sicher, dass congstar eine kulante Lösung findet und den Kunden, die im Zeitraum als das Angebot aktiv war, bestellt haben, dieses auch bekommen.

    Aber zur Wahrheit gehört auch, dass man mit der Bestellung nur eine Anfrage stellt, welche durch die automatische Eingangs-Mail seitens congstar noch nicht zu einem Vertrag wird. Hier kann sich congstar auf Irrtum berufen und den Vertrag ablehnen. Der Vertrag kommt erst mit der finalen Auftragsbestätigung zustande.

    Fehler passieren. Wer fehlerfrei ist, mag den ersten Stein werfen ;)

    Eine Umschreibung auf ein bereits bestehendes Kundenkonto ist jedoch nur bei unseren Verträgen möglich, handelt es sich um Prepaid Karten, dann leider nicht.

    Hi Stephanie ich mag mich irren, aber es gibt doch folgende Möglichkeit(?):

    Adelbert hat ein Kundenkonto mit zwei Prepaids und einem Postpaid. Einen Prepaid mag er an seinen Sohn Bedelbert abgeben. Das geht nicht.

    Wenn Adelbert aber den einen Prepaid in einen Postpaid wandelt, dann kann er den einen Predpaid an Bedelbert abgeben. Nach der Abgabe kann er den Postpaid wieder zu einen Prepaid (aus dem aktuellen Angebot) machen und dann kann dieser verbliebene Prepaid theoretisch an Cedelbert übertragen werden?

    Kurzum: Es konnten in der Vergangenheit doch immer nur alle Prepaids eines KKs an ein anderes KK übergeben werden?

    Liebes Congstar-Team,

    im Januar habt Ihr meine Rufnummer zur Portierung freigegeben. Allerdings hat es mit dem neuen Anbieter noch nicht geklappt. Ist meine Rufnummer noch freigegeben, oder muss das erneuert werden? Vielen Dank für die Antwort.

    Viele Grüße, Andreas

    Sobald du die Info über das Opt-In erhalten hast, ist das Opt-In für 30 Tage gültig. Wenn das im Januar war, wird das Opt-In aller wahrscheinlichkeit nach schon abgelaufen sein.

    Rufnummernmitnahme

    Du machst in diesem Fall keine Rufnummernmitnahme. Die RNM findet nur dann statt, wenn du den Anbieter wechselst.

    Bei einem Tarifwechsel ändert sich, außer am Tarif, nichts. Die Vertragspartner bleiben gleich, genauso wie die Rufnummer.

    Wenn du dich aktuell noch in der Mindestvertragslaufzeit befindest und die Bindungsfrist läuft zum 01.04. aus, kannst du an diesem Tag problemlos in jeden anderen Tarif wechseln. Der Wechsel findest dann am Folgetag statt.

    Melde dich einfach, wenn es soweit ist, dass du wechseln magst. Vorab kann auch der Support den Wechsel nicht vorterminieren. Es ist dann wichtig, dass du hier noch mitteilst in welchen Tarif du wechseln magst und, dass du deine Legi-Daten vollständig im Profil hinterlegst.

    Den EVN findest du in der App. Der wird allerdings nur bei kostenpflichtigen Gesprächen generiert und angezeigt. Kostenfreie Gespräche, welche durch die Flat pauschal abgegolten sind, finde keine Erwähnung im EVN.

    Den EVN findest du bspw in der App unter dem Reiter Vertrag das Menü „Verbindungsdaten anzeigen“

    Moin moin,

    der 50er wird derzeit nicht mehr vertrieben. Das siehst du auch auf der Übersichtsseite der DSL-Tarife: https://www.congstar.de/internet/dsl-tarife-im-vergleich/ Dort werden nur die zwei Tarife (100 und 250) beworben; auch ohne vorher einen Verfügbarkeitscheck gemacht zu haben.

    In der aktuel gültigen Preisliste sind auch nur die zwei Tarife (100 und 250) gelistet: https://www.congstar.de/fileadmin/file…uhause_flex.pdf