Nochmal Apps können Barrierefrei sein und Behörden müssen sogar barrierefreie Apps entwickeln. Siehe https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/…-apps_node.html
Äpfel und Birnen.
Apps können innerhalb der technischen Möglichkeiten eines mobilen Endgeräts barrierefrei (besser: barrierearm) sein. Insbesondere können sie die vorhandenen Hilfsfunktionen des System unterstützen und sich dann barrierefrei nennen.
Das ist aber mit der "Barrierefreiheit" einer Webseite gar nicht zu vergleichen. Die kann man mit Browsern an PCs auf ganz anderen Bildschirmgrößen und mit viel weitergehenden Hilfen darstellen. Man kann sie sogar mit Spezialsoftware scrapen und auf speziellen Geräten nutzen. Das ist um Welten nicht mit den Möglichkeiten einer App zu vergleichen.
Also nahezulegen, die App sei der Webseite hinsichtlich der Barrierefreiheit ebenbürtig und keinem Behinderten entsteht durch die Umstellung ein Nachteil, wäre schon sehr ignorant und bösartig. Aber wir haben uns da sicherlich nur missverstanden und niemand wollte dies so implizieren.
Ich wiederhole also meine Frage, wo genau steht, dass das nicht erlaubt ist?
Artikel 5 DSGVO, Paragraf 1 Absatz f)
E-Mails sind wie Postkarten.
Und du würdest also sensible Daten per Postkarte versenden. Keine weitere Fragen, euer Ehren.