Ich hoffe es war eine Entschuldigung mit dem Eingeständnis, dass keine derartige Kontaktierung hätte erfolgen dürfen?
Beiträge von steve64
-
-
50 Euro für 4 Wochen und 36GB in den USA.
Whow, wenn es das schon letzten Sommer gegeben hätte, hätte ich nicht extra eine US-SIM kaufen müssen.
Schön, dass das jetzt geht.
-
Guter Punkt mit den weiteren Kontaktmöglichkeiten, allerdings ging es ja zunächst um das andernorts aufgebrachte Argument, mit der Hotline sei die App ersetzbar.
Obwohl: Der Chat und das Forum dürften ja wohl auch keine Zukunft haben, wenn das Kundencenter mal abgeschaltet wird. Die Argumente wären ja sehr ähnlich und die anderen Marken habe. so etwas auch nicht (mehr).
Andererseits: Es gibt ja einen Grund, warum man mal web-basierten Selbst-Service eingeführt hat. Andere Service-Kanäle sind teilweise sehr teuer im Unterhalt. Da wird die Kosteneffizienz eher schwieriger als leichter, wenn sie die Konversionsquote zur App nicht auf nahe 100% bringen.
Barclays hat das dann so gelöst, dass inzwischen die Hotline nur noch über die App angerufen werden kann. Nun ist dafür das Kontaktformular überlastet und einfache Anfragen dauern schon Wochen. Guter Kundendienst ist schon schwer genug, wenn man keine App-Fixierung hat...
Daneben unterstützen Smartphones auch Bedienungshilfen für Eingeschränkte.Du hast dich damit noch nicht wirklich beschäftigt. Das ist für viele vollkommen unzureichend.
-
*seufz*
Dann lieber zu einem ernsthaften Thema, weil es anderswo angesprochen wurde:
Nein, auch die Hotline ist kein adäquater Ersatz für die Website. Nicht jeder kann diese überhaupt nutzen.
Man muss das Problem auch mal von der Barrierefreiheit aus betrachten.
Eine Website ist (gut gemacht) maximal behindertengerecht. Auch Sehbehinderte, Hörbehinderte, Körperbehinderte und anderes Eingeschränkte können über etablierte Wege recht gut damit klarkommen.
Das trifft auf eine App oder eine Hotline aber nicht zu. Diese verursachen erhebliche Probleme für diese Gruppen.
Es wäre sehr ironisch, wenn Congstar sich so .... menschenfreundlich präsentiert und dann bei diesem Aspekt jämmerlich versagt.
-
Kannst du diese Behauptungen irgendwie belegen, oder geht es dir wirklich nur darum, andere zu verunglimpfen?
Unabhängig von irgendwelchen Prozentzahlen gibt es Menschen, für die ein freier Zugang via Website aus verschiedenen Gründen wichtig ist.
Und dann gibt es auch noch objektive Gründe dafür. Gesetzesnormen, Barrierefreiheit, und bestimmt noch mehr.
Du solltest dringend überdenken, was du hier so schreibst.
-
Ich finde auch nichts verwerfliches daran, dass die App in den beiden Stores ist. Zur Freiheit gehört halt, dass die Leute das selbst entscheiden können, wenn sie das nutzen möchten, auch wenn es Nachteile und Probleme mit sich bringt.
Zur Freiheit gehört aber halt auch, dass man zu gewissen Dingen nicht gezwungen werden kann, wenn sie nicht objektiv erforderlich sind.
Wenn es ein web-basiertes Kundencenter gibt, ist die Freiheit offensichtlich gegeben, weil ich frei entscheiden kann, über welchen der vielen Provider und Browser ich zugreife. Ich müsste tatsächlich nicht mal ein Smartphone haben.
Neuerdings gibt es auch bezahlte Facebook-Accounts. Das wurde wegen des von mir angeführten Koppelungsverbots in der DSGVO eingeführt. Ein Vertrag darf demnach nicht davon abhängig sein, dass man unfreiwillig eine Zustimmung zur Datensammlung und Analyse erteilt, wenn diese nicht objektiv erforderlich ist. Das "erforderlich" ist dabei eng zu interpretieren. Und es ist auch irrelevant, ob man die Zustimmung bei Dritten erteilen soll.
Ich sage ja gar nicht, dass das Congstar absichtlich macht, aber ohne Kundencenter wäre mein Vertrag mit ihnen daran gebunden, dass ich bei Google diese Zustimmung erteile. Genau das verbietet aber das Koppelungsverbot ausdrücklich. Auch wer unabsichtlich oder indirekt dahingehend die Freiwilligkeit unterminieren würde, verstößt gegen genau diese Vorgabe.
Man kann es auch selbst nachlesen:
ZitatDas Koppelungsverbot ist in Art. 7 Abs. 4 DSGVO geregelt und besagt:
«Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung freiwillig erteilt wurde, muss dem Umstand in grösstmöglichem Umfang Rechnung getragen werden, ob unter anderem die Erfüllung eines Vertrags, einschliesslich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten abhängig ist, die für die Erfüllung des Vertrags nicht erforderlich sind.»
Google handelt da bereits in einem Graubereich. Denn die Zustimmung zur Datensammlung und Analyse ist streng genommen nur für werbefinanzierte Apps notwendig. Nicht für bezahlte Apps und schon mal gar nicht für werbefreie Apps von Banken, Telcos, Ladeanbietern, etc. Diese anderen Apps müsste Google auch ohne die Zustimmung hergeben. Tun sie aber nicht. Was dann aber zu Congstars Problem wird, weswegen man sich das vorher gut überlegen sollte.
-
Ich habe eben einen netten Anruf aus Leitungsebene des Congstar-Supports bekommen.
Nach kurzer Erklärung konnte nachvollzogen werden, dass es problematisch wäre, wenn man Kunden ohne Google-Account dazu zwingen würde, einen unfreiwillig zu eröffnen. Zur weiteren rechtlichen Bewertung kann der Support zunächst keine Aussage treffen, aber es wurde zugesichert, es an die Geschäftsleitung weiterzugeben mit der Bitte um Prüfung (auch juristisch).
Eine schnelle Klärung erwarte ich zwar nicht, aber ich hoffe, dass eine etwaige Schließung des Kundencenters zumindest so lange vom Tisch ist.
-
Ja, aber was hat das mit dem Thema zu tun? Wo schalte ich in der Congstar App das Datensammeln der Google-Bibliotheken des Handys ab? Kann ich bei Congstar den AGBs von Google widersprechen?
Ich fürchte, es ist nicht klar geworden, worum es geht.
Google verlangt, dass man zustimmt, dass im Hintergrund die Google Bibliotheken (Playstore, Services, etc.) Daten sammeln dürfen und dass Google die verwerten darf (das ist auch nicht ganz abschaltbar). Auch stimmt man zu, dass in werbefinanzierten Apps Google Werbung ausspielen darf, die auf den gesammelten Daten basieren. Das ist Pflicht um als Nutzer in den Appstore reinkommen zu dürfen. Das ist neben ein paar Provisionen Googles Geschäftsmodell. (Und der rechtliche Grund, warum sie für alle Apps im Store selbst der Anbieter sind.)
Das hat mit Congstar und deren werbefreien App erstmal nichts zu tun. Sogar soweit, das Congstar nicht für mich entscheiden darf, ob ich dem zustimmen möchte oder nicht. Auch nicht indirekt, indem man einen anderen Vertrag daran koppelt.
Es geht um den Download der App, nicht deren Betrieb.
PS. Herausgeber gibt es übrigens nur bei Zeitungen, Verlagen und Wertpapieren. Google ist zwar im wörtlichen Sinne der, der die App an Nutzer rausgibt, aber halt doch nur der Anbieter, wenn man genau sein will. Congstar ist dann der Entwickler der App, obwohl das sicherlich von einem Subunternehmer durchgeführt wurde.
-
Google ist nicht der Herausgeber der App. War nie der Fall. Und Subunternehmer ist Google auch nicht.
Doch, Google ist der Anbieter der App. Man kann jetzt anfangen ganz kleinlich die juristischen Definition rauszusuchen, warum Anbieter und Herausgeber nicht das selbe sein soll. Das überlasse ich gerne anderen, wenn sie nichts besseres zu tun haben.
Und natürlich wurde Google von Congstar beauftragt, die App anzubieten und zu verbreiten. Selbstverständlich gibt es da einen Vertrag und selbstverständlich ist hierbei Google der Dienstleister für Congstar. Das kann man dann Subunternehmer nennen - man kann aber auch hier wieder versuchen kleinlich zu diskutieren.
Am Ergebnis für die DSGVO ändert das aber ja nichts.
Und für mich ändert das als Nutzer schonmal gar nichts. Congstar verweist mich auf deren App und sagt, ich soll sie bei Google herunterladen. Und Google sagt: Die App gebe ich nur her, wenn ich dich "freiwillig" ausspionieren darf. Wenn ich dann freiwillig nein sage und daraufhin Google den Download verweigert, sagt Congstar dann: Da haben wir gar nichts mit zu tun? Das wird dann schnell kafkaesk.
-
letzteres. Du hast offenbar kein Problem damit, G00gle und dessen Dienste zu nutzen (und vermutlich auch die Dienste von Meta), wirfst congstar aber einen Verstoß gegen die DSGVO vor. Gegen welche Vorschrift verstößt congstar denn Deiner Meinung nach konkret? Welche Daten speichert congstar illegalerweise? Du möchtest Dir von einem Fachexperten die DSGVO erklären lassen
Also mit Schubladen sollte man vorsichtig sein. Ich nutze keinen Google Account, kein Whatsapp, kein Facebook, verweigere konsequent jede Zwangsapp auf meinem gehärteten Android-System. Was soll diese Unterstellung also?
Congstar verstößt gegen das Koppelungsverbot der DSGVO, wenn sie die Nuztung ihres Produktes (und dazu gehört die Pflege der Vertragsdaten, sowie der Abruf der Rechnungen gemäß AGB), davon abhängig machen, ob man eine Zustimmung zur werblichen Nutzung personenbeszogener Daten erteilt. Dabei ist es unerheblich, ob bei ihnen direkt oder bei deren Subunternehmer Google, der der Herausgeber ihrer App ist. Die DSGVO geht mitnichten nur um "illegale Datenspeicherung", da gibt es so viel mehr zu beachten und einzuhalten.
Wenn dir das zu hoch ist, dann solltest Du dir mal die DSGVO "von einem Fachexperten" erklären lassen, anstatt andere abfällig zu behandeln.
Oder mal anders: Warum glaubst Du denn, warum Congstar hier rechtmäßig handelt? Warum ist es legal, wenn sie einen Google-Account voraussetzen und dies weder in ihrer Werbung noch in den AGBs erwähnen? Na, komm, das kann so schwer doch nicht sein?
Im übrigen verstößt Google nicht gegen die DSGVO, weil sie mich nicht zu einem Account bei ihnen nötigen oder zwingen. Warum sollte ich also gegen die vorgehen? Was würdest du dir davon versprechen? Warum sollte jemand so etwas Dummes tun?
Wobei: Man könnte über den neuen Digital Markets-Act als Gatekeeper erfordern, dass Google und Apple werbefreie Apps auch ohne Account herausgeben müsste, weil dazu das Werbeeinverständnis nicht notwendig ist. Das ist aber eine ganz andere Geschichte und hat mit dem Vorgehen von Congstar erstmal nichts zu tun. Congstar könnte das aber ja von Google/Apple verlangen, um ihr Geschäftsmodell zu legalisieren. Viel Spaß dabei.
Im übrigen frage ich mich die ganze Zeit: Warum Threema? Es gibt doch Whatsapp vom Marktführer. Vollkommen datenschutzkonform und vollkommen unproblematisch. Es wäre doch unsinnig gegen Windmühlen zu kämpfen und ernsthaft alternative Messenger zu bewerben, oder?
Ich habe schhon verstanden, dass diese Formulierung hier zum Dissen benutzt wird. Ein netter Weg, unverdächtig die Netiquette zu verletzen.
Halte mich auf dem laufenden, wenn du erwachsen wirst. Das interessiert mich brennend.
-
Eine kleine Ergänzung dazu:
Es gibt auch andere Situationen, in denen man die Rechnungen für die Steuer braucht. Wenn man z.B. eine nebenberufliche Weiterbildung macht, für die ein Internetzugang erforderlich ist, dann kann man normalerweise hierfür einen Teil der monatlichen Internetkosten als Werbungskosten ansetzen. Hierfür wird auch ein Nachweis gebraucht.
Es gibt vielleicht auch noch andere Fälle, z.B. könnte es auch möglich sein, dass man für Homeoffice einen Teil ansetzen kann (seit einigen Jahren kann man ja für die Homeoffice-Pauschale angeben, wie viele Tage man im Homeoffice gearbeitet hat, und damit könnte man ggf. die Internetkosten entsprechend anteilig ansetzen).
Noch eine kleine Ergänzung: Von Finanzämtern werden grundsätzlich 20% aller Telekommunikationskosten (incl. DSL/Mobil-Provider und Fritzbox/Handy plus Zubehör) als beruflich veranlasst akzeptiert. Das kommt dann zu den Werbungskosten dazu und wird einem von jedem besseren Steuerprogramm von alleine so angeboten. Ich mach das schon seit über 2 Jahrzehnten bei verschiedenen Finanzämtern (genauso wie 50% aller IT-Ausgaben als fachliche Weiterbildung). Wurde noch nie angemäkelt, auch bei Widerspruchsverfahren nicht.
-
ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll.
Ich weiß nicht, wie ich das jetzt verstehen soll. Lachen oder weinen bezüglich Congstar oder mich?
Ja, es klingt merkwürdig, dass ein Forumsbesucher etwas anprangert, wo ein Konzern wie die Telekom anscheinend kein Problem sieht, oder sich wirklich die Frage wegen des Koppelungsverbots nie gestellt haben soll.
Andererseits weiß ich selbst, was in großen Firmen abgeht, und wie wenig sich da Manager für Realitäten interessieren, wenn sie eine große Vision haben.
Aber ja, vielleicht finde ich mal die Zeit und finde heraus, wie der Landesdatenschutzbeauftrage von NRW so drauf ist. Der Bundesdatenschutzbeauftragte jedenfalls teilt wohl meine Interpretation der DSGVO:
ZitatBesonderes Augenmerk ist nach der DSGVO auf die Freiwilligkeit einer
Einwilligung zu richten. Davon kann nur dann ausgegangen werden,
wenn eine betroffene Person eine echte und freie Wahl hat, also in
der Lage ist, die Einwilligung zu verweigern oder zurückzuziehen,
ohne Nachteile zu erleiden (siehe EG 42). Dies ist beispielsweise nicht
der Fall, wenn die Erfüllung eines Vertrages von einer Einwilligung
abhängig gemacht wird, obwohl die Einwilligung für die Erfüllung
des Vertrages nicht erforderlich ist (Art. 7 Abs. 4 i. V. m. EG 43 DSGVO,
sogenanntes Koppelungsverbot). Zudem liefert eine Einwilligung keine
gültige Rechtsgrundlage, wenn zwischen der betroffenen Person und
dem Verantwortlichen ein klares Ungleichgewicht besteht und es
deshalb unwahrscheinlich ist, dass die Einwilligung freiwillig gegeben
wurde.
PS. Beschwerde/Anfrage an die Pressestelle ist bereits raus.
-
Dito
Einen Punkt möchte ich hier noch zu bedenken geben, welcher sicherlich nur eine Minderheit betreffen mag, dennoch aber für diese elementar ist: Die Zugänglichkeit über nicht iOS- oder Google Android-Systeme. Dies mag Notebooks oder Hotspot-Router betreffen, aber vor allem Smartphone-Nutzer, welche ein alternatives System (sei es ein Google-/PlayStore-freies Android oder auch etwas völlig anderes) nutzen. (Hier wäre eine dokumentierte API auch eine Alternative, aber diese Lösung schränkt den Nutzerkreis doch sehr ein.
)
Danke!
Das geht sogar noch etwas weiter, da die derzeitige Ausgestaltung sogar Grundsätzlich gegen die DSGVO verstößt.
Die Congstar App ist nämlich nicht frei verfügbar. Die Installation ist an einen Vertrag mit einer Drittpartei gebunden. Und diese dritte Partei verlangt die "freiwillige" Zustimmung zur werblichen Nutzung personenbezogener Daten.
Da ich ohne diese Zustimmung nicht mehr ains Kundencenter komme, welches für den Betrieb aber essentiell ist (ich sage nur Legitimations-PIN und Vertragspflege), ist diese Zustimmung also nun nicht mehr freiwillig. Congstar nötigt mich dazu. Dies verstößt gegen das Koppelungsverbot der DSGVO.
Congstar darf demnach nicht voraussetzen oder erzwingen, dass ich so eine "freiwillige" Verpflichtung eingehe, ohne das dies objektiv für die Verwaltung des Mobilfunkvertrags nötig ist. (Als nächstes wird sonst Support über Facebook oder Zahlung über WeChatPay verlangt?)
Wenn Congstar die App zur Pflicht machen möchte, müssten sie mindestens ihren App-Vertrieb zwingen, die App anonym ohne Account rauszugeben (viel Spaß dabei!), also frei von irgendwelchen sachfremden Verpflichtungen.
Solange Congstar also die App nicht frei (z.B. als APK oder IOS Direktdownload) anbietet, verstoßen sie gegen geltendes Recht.
Es gibt nunmal keine Pflicht zum Besitz eines Google- oder Apple-Accounts um ein Handy oder Surfstick betreiben zu können, schonmal gar nicht solange sie mit Zustimmungen zur werblichen Datennutzung verbunden sind. Congstar darf das für den Abschluss oder Durchführung eines Mobilfunkvertrags weder vorausssetzen noch erzwingen.
-
Hallo steve64 ,
wir vom Support-Team sind keine Juristen. Daher wird es in diesem Forum grundsätzlich keine rechtliche Stellungnahme oder Beratung geben.
Ich bitte um Verständnis.
Gruß Christian
Gebt ihr das wenigstens an die Rechtsabteilung weiter, oder wird auch Congstar versuchen es auszusitzen und totzuschweigen?
Jetzt schon jegliche(!) Stellungnahme auszuschließen, sogar im Namen der Rechtsabteilung, wäre schon sehr ... speziell.
Wenn meine Ausführungen zu widerlegen sind, sollte Congstar das doch aus eigenem Interesse tun. Und ich habe niemanden vom Support aufgefordert hier inhaltlich Stellung zu nehmen. Ihr sollt die Rechtsabteilung kontaktieren und die sollen Ansagen, warum Sie glauben, es ist OK, mich zu einem Google-Account zwingen zu wollen. Ich würde das wirklich gerne wissen.
-
Welche konkrete Rechtsnorm meinst Du damit? Wo genau steht das also? Oder ist das nur blödes Geschwätz?
Wie wäre es mit Verletzung der DSGVO?
Die Congstar App ist nicht frei verfügbar. Die Installation ist an einen Vertrag mit einer Drittpartei gebunden. Und diese dritte Partei verlangt die "freiwillige" Zustimmung zur werblichen Nutzung personenbezogener Daten.
Da ich ohne diese Zustimmung nicht mehr an meine Rechnungen herankomme (geschweige denn an die Legitimations-Pin um den Support überhaupt kontaktieren zu können) und auch sonst keinen Zugriff auf meine Vertragsdaten habe, ist diese Zustimmung also nun nicht mehr freiwillig. Congstar nötigt mich dazu. Dies verstößt gegen das Koppelungsverbot der DSGVO.
Congstar darf nicht voraussetzen oder erzwingen, dass ich so eine "freiwillige" Verpflichtung eingehe, ohne das dies objektiv für die Verwaltung des Mobilfunkvertrags nötig ist. (Als nächstes wird sonst Support über Facebook oder Zahlung über WeChatPay verlangt?)
Wenn Congstar die App zur Pflicht machen möchte, müssten sie mindestens ihren App-Vertrieb zwingen, die App anonym ohne Account rauszugeben (viel Spaß dabei!), also frei von irgendwelchen sachfremden Verpflichtungen. Die App wäre aber für einen Surfstick-Nutzer ohne Smartphone noch immer unzumutbar und mit einer sachfremden Verpflichtung verbunden, was in diesem Fall sicherlich gegen den Verbraucherschutz verstößt, sollte das jemals Eingang in die AGBs finden (unangemessene Benachteiligung).
Solange Congstar also zumindest für Smartphone-Nutzer die App nicht frei (z.B. als APK oder IOS Direktdownload) anbietet, verstoßen sie gegen geltendes Recht.
Es gibt nunmal keine Pflicht zum Besitz eines Google- oder Apple-Accounts um ein Handy betreiben zu können, schonmal gar nicht solange sie mit Zustimmungen zur werblichen Datennutzung verbunden sind. Congstar darf das weder vorausssetzen noch erzwingen.
Das gilt im übrigen auch für Banken und andere Verblendete, die meinen es gäbe irgendeinen göttliche Pflicht, dass jeder Mensch dieses Planeten einen Google/Apple Account haben müsse.
Patrick Eine fachliche Stellungnahme der Rechtsabteilung dazu würde mich sehr interessieren. Bislang ist meine Erfahrung mit anderen App-Erzwingern aber, dass der Support das DSGVO-Problem nicht verstehen "will" und die Geschäftsführung bzw. Rechtsabteilungen dazu einfach schweigen und jegliche Stellungnahme verweigern (vermutlich weil das ein persönliches Risiko bedeuten würde).