Beiträge von steve64

    Nochmal Apps können Barrierefrei sein und Behörden müssen sogar barrierefreie Apps entwickeln. Siehe https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/…-apps_node.html

    Äpfel und Birnen.

    Apps können innerhalb der technischen Möglichkeiten eines mobilen Endgeräts barrierefrei (besser: barrierearm) sein. Insbesondere können sie die vorhandenen Hilfsfunktionen des System unterstützen und sich dann barrierefrei nennen.

    Das ist aber mit der "Barrierefreiheit" einer Webseite gar nicht zu vergleichen. Die kann man mit Browsern an PCs auf ganz anderen Bildschirmgrößen und mit viel weitergehenden Hilfen darstellen. Man kann sie sogar mit Spezialsoftware scrapen und auf speziellen Geräten nutzen. Das ist um Welten nicht mit den Möglichkeiten einer App zu vergleichen.

    Also nahezulegen, die App sei der Webseite hinsichtlich der Barrierefreiheit ebenbürtig und keinem Behinderten entsteht durch die Umstellung ein Nachteil, wäre schon sehr ignorant und bösartig. Aber wir haben uns da sicherlich nur missverstanden und niemand wollte dies so implizieren.


    Ich wiederhole also meine Frage, wo genau steht, dass das nicht erlaubt ist?

    Artikel 5 DSGVO, Paragraf 1 Absatz f)


    E-Mails sind wie Postkarten.

    Und du würdest also sensible Daten per Postkarte versenden. Keine weitere Fragen, euer Ehren.

    Wo steht das? Siehe oben. Erzähle das den Anbietern, die das tun. Einige Beispiele wurden oben schon genannt. Ich bekomme Rechnungen von mehreren weiteren Anbietern per E-Mail, und zwar selbstverständlich unverschlüsselt.

    Junge, Junge, du hast Probleme. Wo steht denn, dass man sensible personenbezogene Daten ungeschützt über fremde Systeme leiten darf?

    Ein bischen Skeptizismus ist ja ok, aber als nächstes werde ich hier noch aufgefordert zu beweisen, dass die Erde rund ist?

    Ob Du da irgendwem eine ausdrückliche Genehmigung gegeben hast, kann ich doch nicht sagen. Was für Daten die genau versenden, kann ich doch nicht wissen. Auch ob die Anbieter einfach die Dateschutzvorgaben der Aufsichtsbehörden und der DSK ignorieren, kann ich nicht ausschließen.

    Die Rechtsabteilung von 1&1 sieht es offenbar ebenso wie ich. Aber vielleicht haben die ja auch keine Ahnung?

    Ich wundere mich jedenfalls immer mehr, warum Du hier Werbung für Threema machst.

    PS. Ich habe die eMail bei der Telekom vor fast 20 Jahren für den Rechnungsversand eingerichtet. In meiner Erinnerung ging das damals nur an die t-online Adresse. Daher schrieb ich auch "AFAIK", da die Regelungen seitdem eher strenger wurden.

    Aber wenn Du dich gerade selbst wunderst, wie denn die Telekom sicherstellen soll, dass die e-Mail nicht abgefischt wird, sollte das wirklich Deine Frage beantworten, ob es ok ist, ohne ausdrückliche Genehmigung Telekommunikationsrechnungen per e-Mail zu versenden.

    Aber du nutzt Sehbehinderungen zur Konstruktion irgendwelcher Situationen. Das ist der Punkt, den ich seit vielen Posts bemängele.

    Hier werden Zustände fabuliert, um eigenen Befindlichkeiten übermäßigen Ausdruck zu verleihen.

    [...]
    Meiner Meinung nach, ist Barrierefreiheit nur ein Vorwand.
    [...]

    Eigentlich hat das alles mit dem Thema nichts zu tun

    Soso, ein LeiderDochExtremist erklärt die Welt.

    Ja richtig geraten, ich benötige bis auf eine 2,5 Dioptrien Brille keine Hilfsmittel. Zumindest derzeit

    Aber daher ist das Anliegen der Barierrefreiheit für dich illegitim? Und zu Verbraucherschutz hast du ja schon mehrfach abfällig geäußert.

    Sag, mal was läuft verkehrt bei dir?

    Wenn ich jetzt einen Sehbehinderten beibringe, der die Problematik nochmal aus eigener Perspektive erklärt, wirst du den dann auch wieder als Bot und erfunden abtun, weil ja nicht sein kann, was nicht sein darf?


    woraus schließt Du das? Dein Zitat ist dafür zumindest kein Beleg. Die Rechnung könnte z.B. per E-Mail bereitgestellt werden, wie hier einige (ich übrigens nicht) ja schon gefordert haben.

    Die klassische E-Mail ohne E2E-Verschlüsselung ist ein offenes System, bei dem man den Schutz der Daten nicht sicherstellen kann. Daher ist ein Versand per E-Mail unzulässig, oder nur mit Zustimmung(!) und einigen Vorsichtsmaßnahmen (wie Passwortschutz) möglich.

    Ich gehe davon aus, dass dies als Pflichtlösung daher nicht kommen wird. Ein Login mit Download wäre einfacher und rechtlich sicherer. Zudem müsste man dann die AGBs nicht ändern, was die Einholung von AGB-Zustimmungen und absehbare ungewollte Zwangskündigungen erspart.

    Das Zitat soll zeigen, dass Congstar sich bewusst ist, dass es auch ohne App gehen muss. Die logische und sinnvollste Lösung ist dann aber die Beibehaltung eines (minimalistischen) Kundenportals.

    Ich erhalte von der Telekom monatlich mehrere Rechnungen per Mail mit unverschlüsseltem Anhang.

    Die Telekom macht das AFAIK aber nur an T-Online-Adressen, da diese dann faktisch ein internes System ist über den die Telekom die vollständige Kontrolle hat. (Ich bekomme meine Rechnungen für den DSL-Anschluss auch so.)

    Helge12  Snoopy72

    Wenn man in der eMail auf den Link klickt kommt man auf eine Seite, die unten noch FAQs enthält. Dort steht folgendes:

    Zitat

    Ich habe kein Smartphone, wie erhalte ich zukünftig meine Rechnung?

    Wenn du kein App-kompatibles Smartphone hast, kannst du derzeit deine Rechnung noch über http://www.congstar.de/meincongstar/meine-rechnungen aufrufen. Wir werden uns allerdings zukünftig stärker auf die congstar App fokussieren. Zukünftig wird es alle Neuerungen und das beste Kundenerlebnis immer in der App geben. Mittelfristig wird das meincongstar Kundencenter nicht mehr zur Verfügung stehen. Aber keine Sorge, wir werden eine Lösung finden, wie du auch zukünftig deine congstar Rechnung erhalten kannst.

    Die Rechnung einfach aus der App heruntergeladen sich per E-Mail selbst zusenden und dann Ausdrucken falls gewünscht.

    Klingt nach einem wirklich kundenfreundlichen Ansatz. :S

    NMike Zum Glück gibt es derzeit noch in der FAQ einen Link zum Kundencenter und Congstar hat in der FAQ auch zugesichert, dass man auch später einen Weg haben wird, ohne App an die Rechnungen zu kommen:

    Zitat

    Ich habe kein Smartphone, wie erhalte ich zukünftig meine Rechnung?

    Wenn du kein App-kompatibles Smartphone hast, kannst du derzeit deine Rechnung noch über http://www.congstar.de/meincongstar/meine-rechnungen aufrufen. Wir werden uns allerdings zukünftig stärker auf die congstar App fokussieren. Zukünftig wird es alle Neuerungen und das beste Kundenerlebnis immer in der App geben. Mittelfristig wird das meincongstar Kundencenter nicht mehr zur Verfügung stehen. Aber keine Sorge, wir werden eine Lösung finden, wie du auch zukünftig deine congstar Rechnung erhalten kannst.

    3. Für Menschen mit einer Sehhilfe oder anderen Sehproblemen ist die App sehr schlecht, also nicht mehr Barrierefrei

    Von Sehbehinderung war vorher nicht wirklich die Rede.

    :?:

    Der Verweis auf die anderen Supportkanäle ist ja gut und richtig (zumindest wenn die aus Kostengründen nicht auch eingestellt werden).

    Aber erstens wurde hier versucht, den Eindruck zu erwecken, dass die App irgendwie doch barrierefrei sei, zum anderen finde ich die Annahme, dass Menschen, die mit so einer App nicht klarkommen sowieso eine Betreuung brauchen sehr fragwürdig.

    Du würdest überrascht sein, wieviel Behinderte selbst geregelt bekommen, wenn man sie lässt.

    Irgendeine Form des Webzugangs wird es weiterhin geben müssen. Das räumt sogar Congstar mittlerweile ein.

    Zitat

    Ich habe kein Smartphone, wie erhalte ich zukünftig meine Rechnung?

    [...] Aber keine Sorge, wir werden eine Lösung finden, wie du auch zukünftig deine congstar Rechnung erhalten kannst.


    zu 3) nutze die Bedienungshilfen von deinem Smartphone wie größere Schriften oder Zoom.

    Du hast wirklich keine Ahnung von Barrierefreiheit. Mit ein bischen Zoom ist es nicht getan, oder sollen sehbehinderte Kunden wirklich immer nur ein Wort auf einmal lesen auf so einem winzigen Smartphone-Display?

    Und was machen Menschen mit anderen Behinderungen, für die die App ungeeignet ist?

    Sind die also alle als Kunden unerwünscht?

    Congstar versucht gerade krampfhaft sich als ignorantes und unethisches Unternehmen zu präsentieren. Ob das gerade von der Zielgruppe wirklich honoriert wird? Ob die PR-Abteilung das wirklich unter Kontrolle behält?

    Ach, ich vergaß ja, ich existiere ja gar nicht und kann mich daher ja auch nirgendwo beschweren. Habe gelesen, nur 6 Kunden mit ihren endlosen Bot-Accounts haben ein Problem damit, alle anderen sind hocherfreut.

    Soso, Verbraucherschutz, Datenschutz und Diskriminierungsschutz sind irrelevant, weil ja jeder freie Vertragswahl hat. :/

    Und nein, ein Mobilfunkvertrag oder gar ein DSL-Vertrag benötigt eigentlich keinen Google oder Apple-Vertrag. Ging bislang sogar ausdrücklich ohne. Nur wenn der Anbieter willkürlich eine Verküpfung herstellt und dann zu feige ist, das in den AGBs auch als Kundenanforderung reinzuschreiben (wobei das ja sogar App-only Anbieter diese Ehrlichkeit absolut vermeiden, die werden wissen warum).

    (Schon mal gefragt, warum es eigentlich einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto gibt? Warum keine Bank ein Basis-Konto verweigern darf? Na, weil Verträge sonst kein Bankkonto voraussetzen dürften. Gibt es einen Rechtsanspruch auf ein Google Konto? Auch noch ohne "freiwillige" Zustimmung zur Datenauswertung? Nein. Na dann....)

    Aber der Verweis auf das Forum hier ist tatsächlich gut und wichtig.  :thumbup:

    Nur gebe ich bei erhöhtem Supportaufwand (und damit Kosten) diesem Forum dann auch keine Zukunft...

    Ergo: Mittelfristig muss man wohl schauen, ob es kundenfreundlicherere Anbieter gibt.

    Das Problem ist aus meiner Sicht neben der unzureichenden Barrierefreiheit und schlechteren Nutzbarkeit primär der damit eingehende Zwang zum Google oder Apple Account. Die App gibt es nunmal nicht frei zum Download.

    Ich nutze beide Anbieter nicht und es bleibt halt die Frage, warum Congstar glaubt, dass sie irgendjemanden dazu nötigen dürfen mit diesen Firmen einen nachteiligen Vertrag einzugehen. Es ist nunmal so, dass es dazu keine sachliche Notwendigkeit gibt.

    Es gibt hier nur eine Abhängigkeit, die das Marketing erzeugt. Und das wird nach der Cannabislegalisierung sicherlich nicht besser.

    Im übrigen:

    Alle Apps die ich auf meinem Android-Handy brauche, bekomme ich auch per f-Droid oder direkt vom Anbieter. (Signal, Threema und Whatsapp bieten beispielsweise alle einen Direktdownload an. Die wollen Kunden offenbar unbedingt haben, Congstar halt nicht.)

    Ob das neue Digitale Märkte Gesetz hier anderweitig Abhilfe schaffen könnte, indem Google und Apple für werbefreie und kostenlose Apps einen accountlosen, anonymen Zugang gewähren müssen, ist zwar denkbar, aber da würde ich nicht die Luft für anhalten.

    So lange bleibt das Problem, dass ich die App von Congstar gar nicht erst installieren kann, selbst wenn ich prinzipiell dazu bereit wäre.

    Guter Punkt mit den weiteren Kontaktmöglichkeiten, allerdings ging es ja zunächst um das andernorts aufgebrachte Argument, mit der Hotline sei die App ersetzbar.

    Obwohl: Der Chat und das Forum dürften ja wohl auch keine Zukunft haben, wenn das Kundencenter mal abgeschaltet wird. Die Argumente wären ja sehr ähnlich und die anderen Marken habe. so etwas auch nicht (mehr).

    Andererseits: Es gibt ja einen Grund, warum man mal web-basierten Selbst-Service eingeführt hat. Andere Service-Kanäle sind teilweise sehr teuer im Unterhalt. Da wird die Kosteneffizienz eher schwieriger als leichter, wenn sie die Konversionsquote zur App nicht auf nahe 100% bringen.

    Barclays hat das dann so gelöst, dass inzwischen die Hotline nur noch über die App angerufen werden kann. Nun ist dafür das Kontaktformular überlastet und einfache Anfragen dauern schon Wochen. Guter Kundendienst ist schon schwer genug, wenn man keine App-Fixierung hat...

    Daneben unterstützen Smartphones auch Bedienungshilfen für Eingeschränkte.

    Du hast dich damit noch nicht wirklich beschäftigt. Das ist für viele vollkommen unzureichend.

    *seufz*

    Dann lieber zu einem ernsthaften Thema, weil es anderswo angesprochen wurde:

    Nein, auch die Hotline ist kein adäquater Ersatz für die Website. Nicht jeder kann diese überhaupt nutzen.

    Man muss das Problem auch mal von der Barrierefreiheit aus betrachten.

    Eine Website ist (gut gemacht) maximal behindertengerecht. Auch Sehbehinderte, Hörbehinderte, Körperbehinderte und anderes Eingeschränkte können über etablierte Wege recht gut damit klarkommen.

    Das trifft auf eine App oder eine Hotline aber nicht zu. Diese verursachen erhebliche Probleme für diese Gruppen.

    Es wäre sehr ironisch, wenn Congstar sich so .... menschenfreundlich präsentiert und dann bei diesem Aspekt jämmerlich versagt.

    keinExtremist

    Kannst du diese Behauptungen irgendwie belegen, oder geht es dir wirklich nur darum, andere zu verunglimpfen?

    Unabhängig von irgendwelchen Prozentzahlen gibt es Menschen, für die ein freier Zugang via Website aus verschiedenen Gründen wichtig ist.

    Und dann gibt es auch noch objektive Gründe dafür. Gesetzesnormen, Barrierefreiheit, und bestimmt noch mehr.

    Du solltest dringend überdenken, was du hier so schreibst.

    Ich finde auch nichts verwerfliches daran, dass die App in den beiden Stores ist. Zur Freiheit gehört halt, dass die Leute das selbst entscheiden können, wenn sie das nutzen möchten, auch wenn es Nachteile und Probleme mit sich bringt.

    Zur Freiheit gehört aber halt auch, dass man zu gewissen Dingen nicht gezwungen werden kann, wenn sie nicht objektiv erforderlich sind.

    Wenn es ein web-basiertes Kundencenter gibt, ist die Freiheit offensichtlich gegeben, weil ich frei entscheiden kann, über welchen der vielen Provider und Browser ich zugreife. Ich müsste tatsächlich nicht mal ein Smartphone haben.

    Neuerdings gibt es auch bezahlte Facebook-Accounts. Das wurde wegen des von mir angeführten Koppelungsverbots in der DSGVO eingeführt. Ein Vertrag darf demnach nicht davon abhängig sein, dass man unfreiwillig eine Zustimmung zur Datensammlung und Analyse erteilt, wenn diese nicht objektiv erforderlich ist. Das "erforderlich" ist dabei eng zu interpretieren. Und es ist auch irrelevant, ob man die Zustimmung bei Dritten erteilen soll.

    Ich sage ja gar nicht, dass das Congstar absichtlich macht, aber ohne Kundencenter wäre mein Vertrag mit ihnen daran gebunden, dass ich bei Google diese Zustimmung erteile. Genau das verbietet aber das Koppelungsverbot ausdrücklich. Auch wer unabsichtlich oder indirekt dahingehend die Freiwilligkeit unterminieren würde, verstößt gegen genau diese Vorgabe.

    Man kann es auch selbst nachlesen:

    Zitat

    Das Koppelungsverbot ist in Art. 7 Abs. 4 DSGVO geregelt und besagt:

    «Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung freiwillig erteilt wurde, muss dem Umstand in grösstmöglichem Umfang Rechnung getragen werden, ob unter anderem die Erfüllung eines Vertrags, einschliesslich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten abhängig ist, die für die Erfüllung des Vertrags nicht erforderlich sind

    Google handelt da bereits in einem Graubereich. Denn die Zustimmung zur Datensammlung und Analyse ist streng genommen nur für werbefinanzierte Apps notwendig. Nicht für bezahlte Apps und schon mal gar nicht für werbefreie Apps von Banken, Telcos, Ladeanbietern, etc. Diese anderen Apps müsste Google auch ohne die Zustimmung hergeben. Tun sie aber nicht. Was dann aber zu Congstars Problem wird, weswegen man sich das vorher gut überlegen sollte.