Beiträge von steve64

    Google ist nicht der Herausgeber der App. War nie der Fall. Und Subunternehmer ist Google auch nicht.

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    Doch, Google ist der Anbieter der App. Man kann jetzt anfangen ganz kleinlich die juristischen Definition rauszusuchen, warum Anbieter und Herausgeber nicht das selbe sein soll. Das überlasse ich gerne anderen, wenn sie nichts besseres zu tun haben.

    Und natürlich wurde Google von Congstar beauftragt, die App anzubieten und zu verbreiten. Selbstverständlich gibt es da einen Vertrag und selbstverständlich ist hierbei Google der Dienstleister für Congstar. Das kann man dann Subunternehmer nennen - man kann aber auch hier wieder versuchen kleinlich zu diskutieren.

    Am Ergebnis für die DSGVO ändert das aber ja nichts.

    Und für mich ändert das als Nutzer schonmal gar nichts. Congstar verweist mich auf deren App und sagt, ich soll sie bei Google herunterladen. Und Google sagt: Die App gebe ich nur her, wenn ich dich "freiwillig" ausspionieren darf. Wenn ich dann freiwillig nein sage und daraufhin Google den Download verweigert, sagt Congstar dann: Da haben wir gar nichts mit zu tun? Das wird dann schnell kafkaesk.


    letzteres. Du hast offenbar kein Problem damit, G00gle und dessen Dienste zu nutzen (und vermutlich auch die Dienste von Meta), wirfst congstar aber einen Verstoß gegen die DSGVO vor. Gegen welche Vorschrift verstößt congstar denn Deiner Meinung nach konkret? Welche Daten speichert congstar illegalerweise? Du möchtest Dir von einem Fachexperten die DSGVO erklären lassen

    Also mit Schubladen sollte man vorsichtig sein. Ich nutze keinen Google Account, kein Whatsapp, kein Facebook, verweigere konsequent jede Zwangsapp auf meinem gehärteten Android-System. Was soll diese Unterstellung also?

    Congstar verstößt gegen das Koppelungsverbot der DSGVO, wenn sie die Nuztung ihres Produktes (und dazu gehört die Pflege der Vertragsdaten, sowie der Abruf der Rechnungen gemäß AGB), davon abhängig machen, ob man eine Zustimmung zur werblichen Nutzung personenbeszogener Daten erteilt. Dabei ist es unerheblich, ob bei ihnen direkt oder bei deren Subunternehmer Google, der der Herausgeber ihrer App ist. Die DSGVO geht mitnichten nur um "illegale Datenspeicherung", da gibt es so viel mehr zu beachten und einzuhalten.

    Wenn dir das zu hoch ist, dann solltest Du dir mal die DSGVO "von einem Fachexperten" erklären lassen, anstatt andere abfällig zu behandeln.

    Oder mal anders: Warum glaubst Du denn, warum Congstar hier rechtmäßig handelt? Warum ist es legal, wenn sie einen Google-Account voraussetzen und dies weder in ihrer Werbung noch in den AGBs erwähnen? Na, komm, das kann so schwer doch nicht sein?

    Im übrigen verstößt Google nicht gegen die DSGVO, weil sie mich nicht zu einem Account bei ihnen nötigen oder zwingen. Warum sollte ich also gegen die vorgehen? Was würdest du dir davon versprechen? Warum sollte jemand so etwas Dummes tun?

    Wobei: Man könnte über den neuen Digital Markets-Act als Gatekeeper erfordern, dass Google und Apple werbefreie Apps auch ohne Account herausgeben müsste, weil dazu das Werbeeinverständnis nicht notwendig ist. Das ist aber eine ganz andere Geschichte und hat mit dem Vorgehen von Congstar erstmal nichts zu tun. Congstar könnte das aber ja von Google/Apple verlangen, um ihr Geschäftsmodell zu legalisieren. Viel Spaß dabei.

    Im übrigen frage ich mich die ganze Zeit: Warum Threema? Es gibt doch Whatsapp vom Marktführer. Vollkommen datenschutzkonform und vollkommen unproblematisch. Es wäre doch unsinnig gegen Windmühlen zu kämpfen und ernsthaft alternative Messenger zu bewerben, oder? ;)


    steve64

    Bitte halte uns auf dem laufenden! Mich interessiert das auch brennend.

    Ich habe schhon verstanden, dass diese Formulierung hier zum Dissen benutzt wird. Ein netter Weg, unverdächtig die Netiquette zu verletzen.

    Halte mich auf dem laufenden, wenn du erwachsen wirst. Das interessiert mich brennend.

    Eine kleine Ergänzung dazu:

    Es gibt auch andere Situationen, in denen man die Rechnungen für die Steuer braucht. Wenn man z.B. eine nebenberufliche Weiterbildung macht, für die ein Internetzugang erforderlich ist, dann kann man normalerweise hierfür einen Teil der monatlichen Internetkosten als Werbungskosten ansetzen. Hierfür wird auch ein Nachweis gebraucht.

    Es gibt vielleicht auch noch andere Fälle, z.B. könnte es auch möglich sein, dass man für Homeoffice einen Teil ansetzen kann (seit einigen Jahren kann man ja für die Homeoffice-Pauschale angeben, wie viele Tage man im Homeoffice gearbeitet hat, und damit könnte man ggf. die Internetkosten entsprechend anteilig ansetzen).

    Noch eine kleine Ergänzung: Von Finanzämtern werden grundsätzlich 20% aller Telekommunikationskosten (incl. DSL/Mobil-Provider und Fritzbox/Handy plus Zubehör) als beruflich veranlasst akzeptiert. Das kommt dann zu den Werbungskosten dazu und wird einem von jedem besseren Steuerprogramm von alleine so angeboten. Ich mach das schon seit über 2 Jahrzehnten bei verschiedenen Finanzämtern (genauso wie 50% aller IT-Ausgaben als fachliche Weiterbildung). Wurde noch nie angemäkelt, auch bei Widerspruchsverfahren nicht.

    ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll.

    Ich weiß nicht, wie ich das jetzt verstehen soll. Lachen oder weinen bezüglich Congstar oder mich? :/

    Ja, es klingt merkwürdig, dass ein Forumsbesucher etwas anprangert, wo ein Konzern wie die Telekom anscheinend kein Problem sieht, oder sich wirklich die Frage wegen des Koppelungsverbots nie gestellt haben soll.

    Andererseits weiß ich selbst, was in großen Firmen abgeht, und wie wenig sich da Manager für Realitäten interessieren, wenn sie eine große Vision haben.

    Aber ja, vielleicht finde ich mal die Zeit und finde heraus, wie der Landesdatenschutzbeauftrage von NRW so drauf ist. Der Bundesdatenschutzbeauftragte jedenfalls teilt wohl meine Interpretation der DSGVO:

    PS. Beschwerde/Anfrage an die Pressestelle ist bereits raus.

    Dito :)

    Einen Punkt möchte ich hier noch zu bedenken geben, welcher sicherlich nur eine Minderheit betreffen mag, dennoch aber für diese elementar ist: Die Zugänglichkeit über nicht iOS- oder Google Android-Systeme. Dies mag Notebooks oder Hotspot-Router betreffen, aber vor allem Smartphone-Nutzer, welche ein alternatives System (sei es ein Google-/PlayStore-freies Android oder auch etwas völlig anderes) nutzen. (Hier wäre eine dokumentierte API auch eine Alternative, aber diese Lösung schränkt den Nutzerkreis doch sehr ein. ;) )

    Danke!

    Das geht sogar noch etwas weiter, da die derzeitige Ausgestaltung sogar Grundsätzlich gegen die DSGVO verstößt.

    Die Congstar App ist nämlich nicht frei verfügbar. Die Installation ist an einen Vertrag mit einer Drittpartei gebunden. Und diese dritte Partei verlangt die "freiwillige" Zustimmung zur werblichen Nutzung personenbezogener Daten.

    Da ich ohne diese Zustimmung nicht mehr ains Kundencenter komme, welches für den Betrieb aber essentiell ist (ich sage nur Legitimations-PIN und Vertragspflege), ist diese Zustimmung also nun nicht mehr freiwillig. Congstar nötigt mich dazu. Dies verstößt gegen das Koppelungsverbot der DSGVO.

    Congstar darf demnach nicht voraussetzen oder erzwingen, dass ich so eine "freiwillige" Verpflichtung eingehe, ohne das dies objektiv für die Verwaltung des Mobilfunkvertrags nötig ist. (Als nächstes wird sonst Support über Facebook oder Zahlung über WeChatPay verlangt?)

    Wenn Congstar die App zur Pflicht machen möchte, müssten sie mindestens ihren App-Vertrieb zwingen, die App anonym ohne Account rauszugeben (viel Spaß dabei!), also frei von irgendwelchen sachfremden Verpflichtungen.

    Solange Congstar also die App nicht frei (z.B. als APK oder IOS Direktdownload) anbietet, verstoßen sie gegen geltendes Recht.

    Es gibt nunmal keine Pflicht zum Besitz eines Google- oder Apple-Accounts um ein Handy oder Surfstick betreiben zu können, schonmal gar nicht solange sie mit Zustimmungen zur werblichen Datennutzung verbunden sind. Congstar darf das für den Abschluss oder Durchführung eines Mobilfunkvertrags weder vorausssetzen noch erzwingen.

    Hallo steve64 ,

    wir vom Support-Team sind keine Juristen. Daher wird es in diesem Forum grundsätzlich keine rechtliche Stellungnahme oder Beratung geben.

    Ich bitte um Verständnis.

    Gruß Christian

    Gebt ihr das wenigstens an die Rechtsabteilung weiter, oder wird auch Congstar versuchen es auszusitzen und totzuschweigen?

    Jetzt schon jegliche(!) Stellungnahme auszuschließen, sogar im Namen der Rechtsabteilung, wäre schon sehr ... speziell.

    Wenn meine Ausführungen zu widerlegen sind, sollte Congstar das doch aus eigenem Interesse tun. Und ich habe niemanden vom Support aufgefordert hier inhaltlich Stellung zu nehmen. Ihr sollt die Rechtsabteilung kontaktieren und die sollen Ansagen, warum Sie glauben, es ist OK, mich zu einem Google-Account zwingen zu wollen. Ich würde das wirklich gerne wissen.

    Welche konkrete Rechtsnorm meinst Du damit? Wo genau steht das also? Oder ist das nur blödes Geschwätz?

    Wie wäre es mit Verletzung der DSGVO?

    Die Congstar App ist nicht frei verfügbar. Die Installation ist an einen Vertrag mit einer Drittpartei gebunden. Und diese dritte Partei verlangt die "freiwillige" Zustimmung zur werblichen Nutzung personenbezogener Daten.

    Da ich ohne diese Zustimmung nicht mehr an meine Rechnungen herankomme (geschweige denn an die Legitimations-Pin um den Support überhaupt kontaktieren zu können) und auch sonst keinen Zugriff auf meine Vertragsdaten habe, ist diese Zustimmung also nun nicht mehr freiwillig. Congstar nötigt mich dazu. Dies verstößt gegen das Koppelungsverbot der DSGVO.

    Congstar darf nicht voraussetzen oder erzwingen, dass ich so eine "freiwillige" Verpflichtung eingehe, ohne das dies objektiv für die Verwaltung des Mobilfunkvertrags nötig ist. (Als nächstes wird sonst Support über Facebook oder Zahlung über WeChatPay verlangt?)

    Wenn Congstar die App zur Pflicht machen möchte, müssten sie mindestens ihren App-Vertrieb zwingen, die App anonym ohne Account rauszugeben (viel Spaß dabei!), also frei von irgendwelchen sachfremden Verpflichtungen. Die App wäre aber für einen Surfstick-Nutzer ohne Smartphone noch immer unzumutbar und mit einer sachfremden Verpflichtung verbunden, was in diesem Fall sicherlich gegen den Verbraucherschutz verstößt, sollte das jemals Eingang in die AGBs finden (unangemessene Benachteiligung).

    Solange Congstar also zumindest für Smartphone-Nutzer die App nicht frei (z.B. als APK oder IOS Direktdownload) anbietet, verstoßen sie gegen geltendes Recht.

    Es gibt nunmal keine Pflicht zum Besitz eines Google- oder Apple-Accounts um ein Handy betreiben zu können, schonmal gar nicht solange sie mit Zustimmungen zur werblichen Datennutzung verbunden sind. Congstar darf das weder vorausssetzen noch erzwingen.

    Das gilt im übrigen auch für Banken und andere Verblendete, die meinen es gäbe irgendeinen göttliche Pflicht, dass jeder Mensch dieses Planeten einen Google/Apple Account haben müsse. :rolleyes:

    Patrick Eine fachliche Stellungnahme der Rechtsabteilung dazu würde mich sehr interessieren. Bislang ist meine Erfahrung mit anderen App-Erzwingern aber, dass der Support das DSGVO-Problem nicht verstehen "will" und die Geschäftsführung bzw. Rechtsabteilungen dazu einfach schweigen und jegliche Stellungnahme verweigern (vermutlich weil das ein persönliches Risiko bedeuten würde).