Hallo mdd,
die AGB ist dahingehend vor dem Hintergrund der Reaktivierung wirklich etwas missverständlich.
Die Reaktivierung ist dabei aber gar kein Bestandteil der AGB. Wir gehen mit diesen aus Gründen der Kundenbindung aber natürlich sehr kulant um.
Die entgültige Deaktivierung meint hier entsprechend aber die Deaktivierung nach Ablauf der sogenannten Messagetime, also die Zeit von der Benachrichtigung der Deaktivierung bis zum Ablauf der benannten Aufladefrist.
Ich erlaube mir hier die Passage einzufügen:
Zitat von Congstar AGBs
13 Vertragslaufzeit/Kündigung
13.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Freischaltung derSIM-Karte und läuft auf unbestimmte Zeit.
13.2 Das Vertragsverhältnis kann durch den Kunden ohne
Einhaltung einer Frist und durch congstar mit einer Frist
von einem Monat gekündigt werden. Eine Kündigung
muss in Textform erfolgen.
13.3 Nach der Kündigung wird ein eventuell bestehendes
Restguthaben bei endgültiger Deaktivierung der Karte
erstattet. Dem Kunden unentgeltlich überlassenes
Guthaben (geschenktes Guthaben) wird nicht erstattet.
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Nach Deiner Interpretation ist mit dem Wording "endgültige Deaktivierung" aus dem AGB-Abschnitt 13.3 Kündigung die Deaktivierung nach dem Nichtaufladen der Karte gemeint, noch vor der Aussprache einer ordentlichen Kündigung seitens Congstar?
Der Abschnitt 13.3. wird mit dem Wording "Nach der Kündigung" eingeleitet und die Kündigung erfolgt gem. 13.2 "in Textform". In meinem Fall hat keine Seite eine Kündigung ausgesprochen, also können wir uns nicht im Prozess "nach der Kündigung" befinden, wo dann "die endgültige Deaktivierung" formuliert ist bzw. erfolgt.
Es müsste bereits durchgedrungen sein, dass es mir nicht um die 22,xx Euro geht, sondern darum, dass man mich 4 Mal (2x Telefon, 2x Mail) für dumm gehalten hat und jetzt -nach meinem Empfinden- sich weiterhin die Textpassagen zurecht interpretiert.
Das Kulanzangebot aus der Mail ist mit Verzicht in Höhe von X meinerseits verbunden. Auch wenn dieser Verzicht marginal erscheinen mag, bin ich nicht bereit, auf etwas zu verzichten, weil ich mich in Recht sehe.
Alleine die Zeit, die ich investiert habe, Euch davon zu überzeugen, dass Ihr eine Lücke im Prozess habt (um das Wort "Fehler" zu vermeiden), ist nicht in Geld aufzuwiegen.
Sollte ich also mit allem richtig liegen, was ich bis hier geschrieben habe, dann erwarte ich genau den Betrag zurück, den ich im Ursprungsposting geschrieben habe (22,xx). Oder wenn Congstar meint, dass "die Höhe von X" vernachlässigbar ist, dann soll bitte Congstar den Betrag X im Kulanzangebot drauflegen, dann sehe ich gewisse Gerechtigkeit wiederhergestellt.