Hallo 
> mir ist nicht gekündigt worden (anfangs ) auf Grund der Klausel in der AGB
aufgrund welcher Klausel denn sonst? Der entsprechende Punkt 12.2 der AGB lautet:
Das Vertragsverhältnis kann [...] durch congstar mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Eine Kündigung kann schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen.
Das heißt, Congstar kann Dir jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat kündigen. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich, aber natürlich erlaubt. Also haben sie Dir einen Grund genannt. Sie könnten auch einfach sagen, Dein Gesicht gefällt uns nicht mehr. Oder gar nichts.
> Auf den Pharagraphen in der AGB griff man erst zurück nachdem ich Widerspruch gegen die meiner Meinung nach unberechtigte Zwangsaufladung eingelegt habe. Von der steht übrigens nichts in der AGB.
Richtig. Na und? Congstar kann Dir jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen (siehe oben).
Gruß Ingo