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unregistrierter Benutzer (Gast)
Bei meinem Altanbieter Mobilcom wird bei Prepaid ja leider eine Verzichtserklärung mit beeinhaltender Kündigung benötigt obwohl die Bundesnetzagentur schreibt:
Nach § 46 Abs.</abbr> 4 TKG</abbr> kann nun der Teilnehmer jeder Zeit die Übertragung seiner zugeteilten Mobilfunkrufnummer verlangen. Eine Beendigung des bisherigen Vertrages ist für die Portierung der Mobilfunkrufnummer nicht mehr notwendig.
Ich sehe dadurch die Gefahr meine Nummer zu verlieren falls die Portierung nicht klappt oder Ausfallzeiten zu haben. Insbesondere zu Mobilcom gibt es zu dem Thema ja hier schon einige Threads.
Wenn einem Mobilcom also z.B. das Datum 31.2 nennt, wenn man baldmöglichster Termin auswählt, ist das der Tag an dem die Karte nicht mehr funktioniert und der Vertrag endet?
Congstar bietet bei der Anmeldung 2 Optionen, die vorzeitige Portierung aus laufendem Vertrag und die Portierung nach Vertragsende. Wann wird denn dann von Congstar die Portierung bei Mobilcom eingereicht bei zweiter Option?
Dies lässt darauf schließen das dies erst am 31.2 geschehen würde:
Rufnummermitnahme abgelehnt "mobilcom-debitel"
Ist es in dem Fall besser man wählt vorzeitige Portierung obwohl schon gekündigt ist? Ich lese schon stundenlang über dieses Thema und bin schon ganz wirr im Kopf.