Die Aussage(n) klingen für mich durchaus plausibel.
Hallo ![]()
jein.
Startguthaben etc, also alles was Du nicht selbst aufgeladen hast, ist als geschenktes Guthaben anzusehen. Dazu gehört auch das "von einem Freund geworben".
Soweit, so richtig.
Das Du daher nur 9 € auf dein Konto erhalten hast, klingt für mich korrekt.
Für mich nicht. Die Kündigung (bzw. Deaktivierung) der Karte hat nicht der OP (Kunde) veranlasst, sondern ist ein Fehler von Congstar. Der Kunde hat hier eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass er den "Vertrag" weiterführen möchte. Deshalb muss IMO der Zustand vor dem Fehler wiederhergestellt werden. Dem Kunden darf daraus kein Nachteil entstehen.
Meine Empfehlung: Um solche Ereignisse künftig zu vermeiden, solltest Du idealerweise zu 'Congstar wie ich will' wechseln. Selbst wenn man nur extrem selten Umsatz generiert, es wurde bisher niemand gekündigt. Auch musst Du dich nicht mehr um Guthaben kümmern etc.
Falsch. Auch ich bekam kürzlich die Androhung der Kündigung meines Prepaid-wie-ich-will wegen Inaktivität.
Zitat von Congstarleider müssen wir Ihnen hiermit das Vertragsverhältnis zum 15.12.2016 kündigen, da wir festgestellt haben, dass die letzte Aufladung Ihres Guthabenkontos 15 Monate zurück liegt.
Sollten Sie den Vertrag fortsetzen wollen, um weiterhin mit Ihrer Rufnummer XXXXX telefonieren zu können, brauchen Sie nur neues Guthaben aufladen. Der Vertrag wird dann unverändert zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt.
Bitte laden Sie in diesem Fall spätestens bis zum 15.12.2016 Ihr Guthabenkonto auf.
Sollten Sie bis zum oben genannten Datum kein weiteres Guthaben aufgeladen haben, endet der Vertrag am 15.12.2016. Ab diesem Datum können Sie keine Dienste mehr nutzen und sowohl die Karte als auch die Rufnummer werden deaktiviert.
Gruß Ingo