Beiträge von schlingo

    Ich muss mich dann praktisch nach der Anleitung "vor Vertragsende Rufnummer mitnehmen" halten, auch wenn es sich um einen Prepaidvertrag handelt, oder?


    Hallo :)

    nein. Du hast bei Fonic doch Prepaid, oder? Dann solltest Du nach der Anleitung "Prepaid Rufnummer mitnehmen" vorgehen.

    Oder normal kündigen und dann gleich neue Congstarkarte bestellen


    Nein, wenn Du bei Congstar eine neue Karte ohne Portierung bestellst, bekommst Du ja eine neue Nummer.

    Sorry, falls es sich doof anhört, bin aber da, wie gesagt noch unsicher!


    Wird schon :)

    Gruß Ingo

    Wie muss ich jetzt dabei genau vorgehen (Reihenfolge), damit das alles sauber klappt!


    Hallo :)

    So funktioniert die Rufnummernmitnahme

    Funktioniert das mit Prepaid zu Prepaid ohne Probleme?


    Grundsätzlich ja. Probleme kann es natürlich immer geben, insbesondere wenn man sich nicht peinlich genau an die Anleitung hält.

    Danke.


    Bitte und HTH
    Gruß Ingo

    Da fragt man sich halt, wozu gibt es Gesetze wenn sich niemand daran hält?


    Hallo :)

    weil Du bei Nichtbefolgen dagegen vorgehen kannst. In diesem kannst Du AFAIK nicht selbst klagen, sondern musst Dich bei der BNetzA beschweren. Die klären das dann mit dem Provider. Du kannst den natürlich zunächst auch freundlich auf den Passus im TKG hinweisen und Dir weitere rechtliche Schritte vorbehalten.

    Gruß Ingo

    Bundesnetzagentur schreibt mir:
    "Weiterhin wird in den
    AGB von vielen Prepaid-Produkten geregelt, dass die Kündigung des Prepaid-Vertrages
    automatisch mit der Übernahme der Rufnummer erfolgt, d. h. der Vertrag endet
    zeitgleich mit der Portierung der alten Rufnummer."


    Hallo :)

    das mag sein, ist hier aber völlig irrelevant.

    hieße also man hat bei Prepaid kein Anrecht auf vorzeitige Übernahme.


    Das entscheiden weder irgendwelche AGB, noch die BNA noch sonst jemand. Entscheidend ist das TKG. Wo genau wird dort zwischen Postpaid und Prepaid unterschieden? Inwiefern ist der Wortlaut missverständlich?

    Davon abgesehen ist die Frage auch eher akademisch. Wozu solltest Du unbedingt einen Prepaid-"Vertrag" nach Portierung der Nummer weiterführen wollen? Gemäß TKG hast Du ein Recht auf jederzeitige Portierung. Wenn der Provider den Vertrag danach beendet, wo ist das Problem? Notfalls schließt Du einfach einen neuen ab.

    Gruß Ingo

    Ich habe heute schon zweimal im Chat und einmal über das Kontakt Formular versucht das Problem zu klären. Leider ohne Erfolg, vielleicht ist man hier hilfsbereiter.


    Hallo :)

    widerrufe den Vertrag über das Kontaktformular und bitte um eine entsprechende Bestätigung. Gib auch an, dass Du Dir weitere rechtliche Schritte (Strafanzeige) vorbehältst.

    Ich habe diesen Vertrag nicht abgeschlossen!


    Alles wird gut. Im Zweifel muss Congstar nachweisen, dass Du den Vertrag abgeschlossen hast.

    Gruß Ingo

    die Bundesnetzagentur schreibt:
    Nach § 46 Abs.</abbr> 4 TKG</abbr> kann nun der Teilnehmer jeder Zeit die Übertragung seiner zugeteilten Mobilfunkrufnummer verlangen. Eine Beendigung des bisherigen Vertrages ist für die Portierung der Mobilfunkrufnummer nicht mehr notwendig.


    Hallo :)

    das ist völlig korrekt. Weise Mobilcom auf den Wortlaut des §46 TKG hin. U.a. heißt es da:

    Zitat von TKG

    (1) Die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze müssen bei einem Anbieterwechsel sicherstellen, dass die Leistung des abgebenden Unternehmens gegenüber dem Teilnehmer nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Teilnehmer verlangt dieses.
    [...]
    (4) Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können. [...] Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt; hierauf hat der aufnehmende Anbieter den Endnutzer vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen.


    Bei mir hat übrigens die vorzeitige Portierung von Mobilcom zu Congstar vor eineinhalb Jahren ohne Kündigung einwandfrei geklappt. Der Vertrag mit Mobilcom ist Ende letzten Jahres nach Ende der Vertragslaufzeit ausgelaufen.

    Gruß Ingo

    ,,,das mit Deinen Kündigungfristen beim alten Provider zusammenhängt.


    Hallo :)

    nein. Davon abgesehen, dass Du natürlich auch zum Ende der Vertragslaufzeit portieren kannst, besteht nach § 46 (4) TKG ein Anspruch auf jederzeitige Portierung (siehe dazu auch bei der BNetzA). Diese hat mit einer Kündigungsfrist überhaupt nichts zu tun. Der Vertrag läuft nämlich unabhängig von einer vorzeitigen Portierung bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit weiter.

    Gruß Ingo

    Davon abgesehen halte ich die hier immer wieder angeführte Argumentation "LTE war nie Vertragsbestandteil" bzw "Ihr bisheriger LTE-Zugang war ein Versehen ..." für äußerst fragwürdig.


    Hallo :)

    das darfst Du gerne tun. Aber rein rechtlich gesehen hast Du mit Deinem Vertragspartner einen Vertrag zu genau festgelegten Bedingungen abgeschlossen, die in den AGB definiert sind. Diesen AGB hast Du bei Vertragsabschluss zugestimmt. Solange Dir dort kein LTE zugesichert wird, darf Dir es Congstar selbstverständlich aus Kulanz (oder beliebigem sonstigen Gründen) gerne zur Verfügung stellen. Du hast aber keinen Anspruch darauf. Das ist die rein rechtliche, aber letztlich entscheidende Seite.

    Wie gesagt, seriös ist anders.


    Die Kundenfreundlichkeit ist eine andere Seite der Medaille. Darüber lässt sich mit Sicherheit diskutieren.

    Gruß Ingo

    Hallo,


    Hallo und willkommen im Forum :)

    gibt es [...] die Möglichkeit das Prepaidguthaben quasi für beide Karten zusammen zu nutzen oder kann ich Guthaben zwischen beiden Prepaid-Tarifen verschieben?


    Nein, das ist nicht möglich.

    Oder sind die Karten zwangsläufig völlig voneinander getrennt, unabhängig davon, dass sie beide mir gehören?


    So ist es.

    Danke für ne kurze Antwort


    Gruß Ingo

    Grundsätzlich hatte Congstar ja (fälschlicherweise) die Kündigung umgesetzt und infolge dessen wurde dem TE das Geld überwiesen. Je nachdem wie nun weiter entschieden wird, bin ich der Meinung dem TE muss *Gesamtguthaben* - 9 € = xx € auf seinem Guthaben Konto gegeben werden.


    Hallo :)

    das ist die eine Möglichkeit. Oder alternativ die Auszahlung des bisher vorenthaltenen Guthabens (siehe unten).

    Ein Nachteil würde dem Kunden so nicht entstehen.


    Korrekt.

    offenbar tut sich seitens Congstar etwas: man hätte das nochmal von der Fachabteilung prüfen lasse. Heute kam eine Rechnung über -30 EUR (minus = Gutschrift), die in den nächsten Tagen auf meinem Bankkonto eingehen soll.


    Das hört sich doch gut an ;)

    Ich bin verhalten optimistisch.


    Die Rechtslage ist hier aber auch recht eindeutig. Viel Glück :)

    Gruß Ingo

    Die Aussage(n) klingen für mich durchaus plausibel.


    Hallo :)

    jein.

    Startguthaben etc, also alles was Du nicht selbst aufgeladen hast, ist als geschenktes Guthaben anzusehen. Dazu gehört auch das "von einem Freund geworben".


    Soweit, so richtig.

    Das Du daher nur 9 € auf dein Konto erhalten hast, klingt für mich korrekt.


    Für mich nicht. Die Kündigung (bzw. Deaktivierung) der Karte hat nicht der OP (Kunde) veranlasst, sondern ist ein Fehler von Congstar. Der Kunde hat hier eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass er den "Vertrag" weiterführen möchte. Deshalb muss IMO der Zustand vor dem Fehler wiederhergestellt werden. Dem Kunden darf daraus kein Nachteil entstehen.

    Meine Empfehlung: Um solche Ereignisse künftig zu vermeiden, solltest Du idealerweise zu 'Congstar wie ich will' wechseln. Selbst wenn man nur extrem selten Umsatz generiert, es wurde bisher niemand gekündigt. Auch musst Du dich nicht mehr um Guthaben kümmern etc.


    Falsch. Auch ich bekam kürzlich die Androhung der Kündigung meines Prepaid-wie-ich-will wegen Inaktivität.

    Zitat von Congstar

    leider müssen wir Ihnen hiermit das Vertragsverhältnis zum 15.12.2016 kündigen, da wir festgestellt haben, dass die letzte Aufladung Ihres Guthabenkontos 15 Monate zurück liegt.

    Sollten Sie den Vertrag fortsetzen wollen, um weiterhin mit Ihrer Rufnummer XXXXX telefonieren zu können, brauchen Sie nur neues Guthaben aufladen. Der Vertrag wird dann unverändert zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt.

    Bitte laden Sie in diesem Fall spätestens bis zum 15.12.2016 Ihr Guthabenkonto auf.

    Sollten Sie bis zum oben genannten Datum kein weiteres Guthaben aufgeladen haben, endet der Vertrag am 15.12.2016. Ab diesem Datum können Sie keine Dienste mehr nutzen und sowohl die Karte als auch die Rufnummer werden deaktiviert.


    Gruß Ingo

    Bin nicht ganz sicher, ob ich den Umstand, dass du Chapeau mit dem zugehörigen Wikipedia-Artikel verlinkt hast, als Beleidigung auffassen soll.


    Hallo :)

    ganz im Gegentum. Das wäre eine völlig falsche Interpretation. Der Grund der Verlinkung ist ganz einfach, dass den Begriff sicher nicht jeder kennt. Meine Zustimmung war in keinster Weise ironisch gemeint. Tut mir leid, wenn Du das falsch verstanden hast. Sorry for that.

    Jedenfalls sind die Bedingungen nicht gang und gäbe. Bei Aldi Talk klingt das ganz anders und eben kundenfreundlich. 30 Tage.


    Da bist Du Dir ganz sicher? Wie lange ist denn Deiner Meinung nach die "Kündigungsfrist" bei Congstar Prepaid Wie ich will? Dir ist schon klar, dass Du Prepaid mit Postpaid vergleichst? Das sind zwei völlig verschiedene Paar Stiefel. Selbstverständlich kannst Du auch bei Congstar einen Prepaid-"Vertrag" jederzeit "kündigen". Hint: manchmal hilft es, vor dem Schreiben das Hirn einzuschalten und zu warten, bis der Anfall vorbei ist,

    "[...] Sie verlängert sich automatisch um
    weitere 30 Tage bei ausreichendem Guthaben. [...]


    Das ist also ganz sicher Postpaid?

    Kann ich nur empfehlen.


    Richtig. Congstar Prepaid Wie ich will.

    Gruß Ingo

    wenn ich mit MVLZ gewählt hätte, könnte ich doch auch mit einer sofortigen Rufnummernportierung jederzeit aus dem Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit raus


    Hallo :)

    nein. Pacta servanda sunt. Der Vertrag läuft selbstverständlich (mindestens) bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit weiter. Nach der Portierung bekommst Du von Congstar eine neue Rufnummer. Falls Du nicht rechtzeitig kündigst, verlängert sich der Vertrag wie in den AGB vereinbart.

    und würde die Optionen alle kündigen, sodass ich dann bis zum Ende der MVLZ nur 0€ Rechnungen bekommen würde? - oder ist da ein Denkfehler?


    Nein. Das ist richtig. Sobald Du alle Optionen kündigst, fallen im "Congstar wie ich will" keine Kosten (mehr) an.

    Gruß Ingo