Prepaid gekündigt trotz rechtzeitiger Aufladung + Restguthaben wird nicht vollständig ausgezahlt

  • Henrik D.

    Hallo Congstar-Support-Team,


    auf Anfang Januar 2017 hat mir Congstar die Kündigung meiner Prepaid-Karte angekündigt. Dies könne durch die rechtzeitige Aufladung von neuem Guthaben verhindert werden. Ich habe ca. 2 Wochen vor dem Kündigungstermin 30 EUR aus dem Freunde-Werben-Programm aufgeladen.


    Am Kündigungstermin wurde mir die SIM-Karte trotzdem abgeschaltet. Im Support-Chat wurde der Fehler eingeräumt, ein paar Tage später wurde die Karte reaktiviert. Soweit keine Glanzleistung, aber Fehler können passieren. Nun wird es jedoch traurig.


    Congstar erstattet eventuelles Restguthaben automatisch auf das Bankkonto, trotz sofort veranlasster Reaktivierung des alten Vertrages. Wieviel Restguthaben und wann, wird natürlich nicht erwähnt, so dass man sich erstmal hingehalten fühlt. Nach 2 Wochen wurden 9,xx EUR auf mein Konto überwiesen, die 30 EUR fehlen. Wieder schreibt Congstar im Supportticket, dass "geschenktes" Guthaben nicht ausbezahlt wird; keine Bezugnahme auf meinen Hinweis, dass ich doch an dem ganzen Ablauf keine Schuld trage und die 30 EUR kein Startguthaben o. ä. sind.


    Dafür, dass Congstar einen Fehler gemacht hat, darf der Kunde jetzt seinem Geld hinterherrennen, ein paar Tage nicht erreichbar sein und das alles ohne eine Entschuldigung?! Warum erstattet ihr nicht einfach das Guthaben (nicht "geschenkt", sondern als Gegenleistung für einen Neukunden verdient!) aus dem Freunde-Werben-Programm anstandslos in meinen dortigen Account zurück, damit eine neue Prämie ausgesucht werden kann? Oder auf meinen Vertrag? Oder oder oder ... aber es wird ohne mit der Wimper zu zucken einfach die kundenunfreundlichste Variante durchgezogen.


    Bitte gebt Bescheid, wie das hier weitergehen soll.


    Gruß
    H. D.

  • Hilfreichste Antwort
  • Hi!


    Die Aussage(n) klingen für mich durchaus plausibel.


    Startguthaben etc, also alles was Du nicht selbst aufgeladen hast, ist als geschenktes Guthaben anzusehen. Dazu gehört auch das "von einem Freund geworben". Das Du daher nur 9 € auf dein Konto erhalten hast, klingt für mich korrekt.


    Meine Empfehlung: Um solche Ereignisse künftig zu vermeiden, solltest Du idealerweise zu 'Congstar wie ich will' wechseln. Selbst wenn man nur extrem selten Umsatz generiert, es wurde bisher niemand gekündigt. Auch musst Du dich nicht mehr um Guthaben kümmern etc.


    Grüße.

    Die Aussage(n) klingen für mich durchaus plausibel.


    Hallo :)


    jein.


    Startguthaben etc, also alles was Du nicht selbst aufgeladen hast, ist als geschenktes Guthaben anzusehen. Dazu gehört auch das "von einem Freund geworben".


    Soweit, so richtig.


    Das Du daher nur 9 € auf dein Konto erhalten hast, klingt für mich korrekt.


    Für mich nicht. Die Kündigung (bzw. Deaktivierung) der Karte hat nicht der OP (Kunde) veranlasst, sondern ist ein Fehler von Congstar. Der Kunde hat hier eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass er den "Vertrag" weiterführen möchte. Deshalb muss IMO der Zustand vor dem Fehler wiederhergestellt werden. Dem Kunden darf daraus kein Nachteil entstehen.


    Meine Empfehlung: Um solche Ereignisse künftig zu vermeiden, solltest Du idealerweise zu 'Congstar wie ich will' wechseln. Selbst wenn man nur extrem selten Umsatz generiert, es wurde bisher niemand gekündigt. Auch musst Du dich nicht mehr um Guthaben kümmern etc.


    Falsch. Auch ich bekam kürzlich die Androhung der Kündigung meines Prepaid-wie-ich-will wegen Inaktivität.



    Gruß Ingo

  • kee8O

    Falsch. Auch ich bekam kürzlich die Androhung der Kündigung meines Prepaid-wie-ich-will wegen Inaktivität.


    Der Vorschlag war, so habe ich ihn jedenfalls verstanden, auf den Postpaid-Tarif umzustellen.

    Für mich nicht. Die Kündigung (bzw. Deaktivierung) der Karte hat nicht der OP (Kunde) veranlasst, sondern ist ein Fehler von Congstar. Der Kunde hat hier eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass er den "Vertrag" weiterführen möchte. Deshalb muss IMO der Zustand vor dem Fehler wiederhergestellt werden. Dem Kunden darf daraus kein Nachteil entstehen.


    Hi Schlingo. :)


    Grundsätzlich hatte Congstar ja (fälschlicherweise) die Kündigung umgesetzt und infolge dessen wurde dem TE das Geld überwiesen. Je nachdem wie nun weiter entschieden wird, bin ich der Meinung dem TE muss *Gesamtguthaben* - 9 € = xx € auf seinem Guthaben Konto gegeben werden.


    Ein Nachteil würde dem Kunden so nicht entstehen.



    An dieser Stelle sollten wir besser auf die Chefs warten, um den TE nicht zu verwirren. Ich würde aber vermuten, Sophie braucht nen Update.

  • Henrik D.

    Für mich nicht. Die Kündigung (bzw. Deaktivierung) der Karte hat nicht der OP (Kunde) veranlasst, sondern ist ein Fehler von Congstar. Der Kunde hat hier eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass er den "Vertrag" weiterführen möchte. Deshalb muss IMO der Zustand vor dem Fehler wiederhergestellt werden. Dem Kunden darf daraus kein Nachteil entstehen.


    Danke, Du hast mich verstanden :)


    Und offenbar tut sich seitens Congstar etwas: man hätte das nochmal von der Fachabteilung prüfen lasse. Heute kam eine Rechnung über -30 EUR (minus = Gutschrift), die in den nächsten Tagen auf meinem Bankkonto eingehen soll.


    Ich bin verhalten optimistisch.

    Grundsätzlich hatte Congstar ja (fälschlicherweise) die Kündigung umgesetzt und infolge dessen wurde dem TE das Geld überwiesen. Je nachdem wie nun weiter entschieden wird, bin ich der Meinung dem TE muss *Gesamtguthaben* - 9 € = xx € auf seinem Guthaben Konto gegeben werden.


    Hallo :)


    das ist die eine Möglichkeit. Oder alternativ die Auszahlung des bisher vorenthaltenen Guthabens (siehe unten).


    Ein Nachteil würde dem Kunden so nicht entstehen.


    Korrekt.


    offenbar tut sich seitens Congstar etwas: man hätte das nochmal von der Fachabteilung prüfen lasse. Heute kam eine Rechnung über -30 EUR (minus = Gutschrift), die in den nächsten Tagen auf meinem Bankkonto eingehen soll.


    Das hört sich doch gut an ;)


    Ich bin verhalten optimistisch.


    Die Rechtslage ist hier aber auch recht eindeutig. Viel Glück :)


    Gruß Ingo

  • Diva

    Wieso eigentlich fälschlicherweise? Sind diese Aktion nich aus den Freunde werben Freunde Programm und damit auch "geschenktes Guthaben" aus der Premie? wieso sollte da den das Geld ausgezahlt werden das verstehe ich nicht. Da wurde den doch auch kein Geld reingesteckt und man soll ja AUFLADEN und nicht Premie besorgen.
    Bei der Auszahlung würde dementsprechend Congstar ja 30 EUR schenken oder? Würde ich als Betrieb auch nicht einfach machen wollen 8|.
    Ich würde es jetzt nicht als Fehler bei congstar sehen ehrlich gesagt ?(