Wir möchten dich 🖤-lich zu einer kurzen Umfrage zu unserem congstar Support Forum einladen.
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Dieses Jahr feiern wir mit dir den Null Stress Friday und du kannst alles per Tarifwechsel oder Neubestellung selbst in der congstar App regeln 😎
Hier könnt ihr den Rabatt für euren Tarifwechsel vormerken.
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Hallo, ich habe für einen pflegebedürftigen Angehörigen eine Vorsorgevollmacht auf dem dafür vorgesehenen Formular des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Dow…evollmacht.html). Wird diese Vollmacht von Congstar anerkannt? Kann ich damit alle Vertragsangelegenheiten für meinen Angehörigen regeln? Viele Grüße Petra
diese Vollmacht können wir annehmen, ja. Zur Sicherheit sollte unter Punkt 10 ergänzt werden, dass du dich um alle Vertragsangelegenheiten des Vertragsinhabers bei congstar kümmern darfst.
Alternativ könnte auch unsere eigene Vollmacht für Vertragsangelegenheiten ausgefüllt werden: bit.ly/congstarVollmacht
Zur Sicherheit sollte unter Punkt 10 ergänzt werden, dass du dich um alle Vertragsangelegenheiten des Vertragsinhabers bei congstar kümmern darfst.
Das ist vollkommen unnötig, wenn die richtigen Punkte mit Ja (Vorzugsweise eben alle) angekreuzt sind. Man muss nicht explizit die jeweiligen Vertragspartner aufführen, oder am Ende deren "eigene" Vollmacht nutzen.
Die verlinkte Vollmacht vom Bundesministerium der Justiz wird mittlerweile sogar von Banken und Sparkassen akzeptiert.
meine Meinung dazu ist, dass man den Betroffenen in dieser Situation nicht Vorschläge, sondern eindeutige Lösungen anbieten sollte Wenn man mal so durchgeht, wieviel Situationen im alltäglichen Leben zu regeln sind und jeder Vertragspartner nen eigenen Vorschlag unterbreitet, dann wirds mehr als undurchsichtigt und bedeutet enormen Aufwand