Tach (nochmal) allerseits,
Vielleicht hatte sich mein vorheriger Thread Klick schon vor Erstellung erledigt, nachdem gestern das Telekommunikationsgesetz geändert wurde...
Bisher war eine Rufnummernmitnahme immer an einen Anbieterwechsel gebunden (...dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters..., § 46 TKG a.F.)
Seit gestern muss der Anbieter sicherstellen, dass Endnutzer auf Antrag eine Nummer behalten können. Dieses Recht ist nun offensichtlich von einem Anbieterwechsel losgelöst (...müssen sicherstellen, dass Endnutzer auf Antrag die ihnen zugeteilte Rufnummer beibehalten können (Rufnummernmitnahme)..., § 59 TKG n.F.). Die Formulilerung "bei einem Wechsel" ist hier weggefallen.
Mal sehen, was die kommenden Tage seitens der Anbieter und der Bundesnetzagentur bringen werden. Vielleicht können die Mods eine Aussage treffen, ob an der bisherigen Regelung bezüglich eines Wechsels (Telekom, Congstar, Fraenk) vorerst festgehalten werden soll.
Also nochmals vielen Dank an die Mods für die Geduld im anderen Thread!