Nochmal Rufnummernmitnahme - doch alles gut?

  • Tach (nochmal) allerseits,


    Vielleicht hatte sich mein vorheriger Thread Klick schon vor Erstellung erledigt, nachdem gestern das Telekommunikationsgesetz geändert wurde...


    Bisher war eine Rufnummernmitnahme immer an einen Anbieterwechsel gebunden (...dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters..., § 46 TKG a.F.)


    Seit gestern muss der Anbieter sicherstellen, dass Endnutzer auf Antrag eine Nummer behalten können. Dieses Recht ist nun offensichtlich von einem Anbieterwechsel losgelöst (...müssen sicherstellen, dass Endnutzer auf Antrag die ihnen zugeteilte Rufnummer beibehalten können (Rufnummernmitnahme)..., § 59 TKG n.F.). Die Formulilerung "bei einem Wechsel" ist hier weggefallen.


    Mal sehen, was die kommenden Tage seitens der Anbieter und der Bundesnetzagentur bringen werden. Vielleicht können die Mods eine Aussage treffen, ob an der bisherigen Regelung bezüglich eines Wechsels (Telekom, Congstar, Fraenk) vorerst festgehalten werden soll.


    Also nochmals vielen Dank an die Mods für die Geduld im anderen Thread!

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    Hallo Paradise_Lost !


    Aktuell wird nichts an dem Vorgehen geändert ( also was die Rufnummermitnahme betrifft). Sollte sich da nochmal was ändern, geben wir aber gerne Bescheid :thumbup: .


    Grüße Conny

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  • Mehr kann man nicht erwarten ;)


    Ich gehe davon aus, dass Ihr den Sachverhalt schon intern weiter gegeben habt. Wenn Ihr noch die Ausführungen des dazugehörigen Referentenentwurfs weiterleiten wollt, könnt Ihr Eurer Fachabteilung ein wenig Arbeit ersparen...


    Bundeswirtschaftsministerium


    Fundstelle Seite 343 letzter Absatz ;)


    "Die Regelung basiert auf dem bisherigen § 46 Absatz 3. Die Rufnummernmitnahme umfasst die Mitnahme einer Rufnummer aus dem Vertrag mit einem Anbieter in einen Vertrag mit demselben oder einem anderen Anbieter."

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Paradise_Lost ()

  • Guten Morgen Conny ,


    gibt es schon etwas neues bezüglich der Rufnummernübernahme in einen anderen Vertrag? Soll man immer noch über einen quasi "Dritt-Anbieter" eine Rufnummernmitnahme durchführen?


    Ich hatte kurz telefonisch Kontakt mit der Bundesnetzagentur. Dort meinte man auch dass es damit zu tun haben könnte, dass es sich um den gleichen bzw um unterschiedliche Anbieter nach der alten Rechtslage gehandelt hat. Man zeigte sich dort jedoch verwundert, dass aufgrund der beim dem Telefonat ebenso angesprochenen AGB, es sich in den hier angesprochenen Fällen immer um die Telekom Deutschland GmbH als Vertragspartner/Anbieter der Endkunden handelt.

    Schließlich könnte so, abhängig vom Tarif, einem Kunden die sog Aktivierungs/-Bereitstellungsgebühr zweimal berechnet werden.


    Man bat mich, den Sachverhalt nochmal elektronisch für eine weitere Prüfung einzureichen. Jedoch wollte ich erst nochmal bei Euch (Congstar / Telekom Deutschland GmbH) nachfragen, ob Ihr nicht schon Abhilfe geschaffen oder eine Lösung gefunden habt...

    Hallo Paradise_Lost ,


    das Dokument dass du mitgeschickt hast, ist ein Referentenentwurf von 2020. Im aktuellen TKG ist davon nichts mehr zu sehen :/ .

    Wenn es dazu gesetzliche Anforderungen gibt, wird congstar die natürlich umsetzen. Danke auf jeden Fall für den Vorschlag, wir schauen, ob das in Zukunft in Betracht gezogen werden kann :thumbup: . Da können und werden wir aber kurzfristig keine Lösung zu anbieten.

    Wenn du also innerhalb der Marken congstar und fraenk eine Rufnummermitnahme machen willst, dann geht das aktuell nur über den Umweg mit dem Wechsel zu einem anderen Anbieter ( beispielsweise Rewe oder Penny Mobil ).


    Grüße Conny

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  • Conny Genau deswegen die Bitte, dies intern weiter zu leiten...


    Im eigentlichen vorgeschlagenen Gesetzestext steht das auch nicht so nicht mit drinnen (Seite 72 des verlinkten Referentenentwurfs) und auch im ersten Beitrag:


    Bisher war eine Rufnummernmitnahme immer an einen Anbieterwechsel gebunden (...dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters..., § 46 TKG a.F.)


    Seit gestern muss der Anbieter sicherstellen, dass Endnutzer auf Antrag eine Nummer behalten können. Dieses Recht ist nun offensichtlich von einem Anbieterwechsel losgelöst (...müssen sicherstellen, dass Endnutzer auf Antrag die ihnen zugeteilte Rufnummer beibehalten können (Rufnummernmitnahme)..., § 59 TKG n.F.). Die Formulilerung "bei einem Wechsel" ist hier weggefallen.


    Bei der später angesprochenen Textstelle auf Seite 343 des Referentenentwurf sind die Überlegungen warum der Gesetzgeber den Gesetzestext in der vorliegenden Fassung beschließt / beschlossen hat (Begründung ab Seite 233)...


    Soll ich Deinen letzten Post als offizielle Stellungnahme mit in die Sachverhaltsschilderung aufnehmen, oder möchtest Du Dich intern nochmal mit den Juristen bei Euch abstimmen?

    Paradise_Lost dann melde dich bitte über den offiziellen Schriftweg per E-Mail oder Post, damit wir das an die Rechtsabteilung weitergeben können. Dann kannst du dich gerne direkt mit den Kollegen austauschen.


    Grüße Conny

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  • Es ist mir klar, dass ein Moderartor nichts ändern kann. Jedoch stehen Moderatoren auch im Austausch mit den entsprechenden Ansprechpartnern im Konzern und setzen nur um, was entsprechend vorgegeben wird.


    Das hier ist doch genauso der offizielle Kontaktweg, wie unten auf der Seite verlinkt Kontakt (zumindest wird dort auch auf das Forum verwiesen)


    Daher: Soll ich nun wirklich nochmal über das Kontaktformular oder an die Kontaktadresse


    congstar Kundenservice

    Postfach 1165

    61466 Kronberg


    mein Anliegen schicken, damit der Ausdruck dieses Threads beim Kundenservice, welcher mir hier auch antwortet, landet? Dass sich dann ein weiterer Mitarbeiter einlesen muss? Und man es dann an die Rechtsabteilung weiterleiten kann? Hmmm, dann sind wir wieder so weit wie bei der Rufnummernmitnachme, dass ich wieder einen "Anbieterwechsel" zusätzlich machen darf um meine Nummer in einen Vertrag beim gleichen Anbieter bekomme...


    Das einfachste und wohl auch das ökonomischste wäre doch, einen Eurer internen Ansprechpartner den Link zu diesem Thread zu schicken.


    Vielleicht kann ich aber auch die Logik dahinter einfach nicht begreifen.

  • Hilfreichste Antwort
  • Hallo Paradise_Lost,


    wenn du Zweifel daran hast, dass wir die Neufassung des TKG richtig umgesetzt haben, steht es dir natürlich frei dies bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen und prüfen zu lassen. In unserem Fall ist das folgende:

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
    Tulpenfeld 4
    53113 Bonn


    Wenn ein Verstoß festgestellt wird, setzt sich diese mit uns in Verbindung. Wir setzen nötige Änderungen dann fristgerecht um.


    Ein offizielles Statement kannst du überdies bei unserer Pressestelle anfragen.


    Und auch nochmal ganz deutlich:
    Zu rechtlichen Fragen können wir hier über das Forum keine Auskunft geben. Ich bitte um Verständnis.


    Viele Grüße

    Jonathan

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  • Hi Jonathan


    vielen Dank nochmal für Deine Antwort!


    a) ich wollte nie eine rechtliche Würdigung über das Forum bekommen,

    b) ich bat um interne Weiterleitung an Eure internen Ansprechpartner und

    c) bin ich nicht von der Presse und brauche keine Pressemitteilung

    d) Inkraftgetreten ist die Gesetzesnovelle zum 01.12. (zum Thema fristgerechte Umsetzung)


    Da ich bereits telefonisch in Kontakt mit der Bundesnetzagentur stand,


    Ich hatte kurz telefonisch Kontakt mit der Bundesnetzagentur. Dort meinte man auch dass es damit zu tun haben könnte, dass es sich um den gleichen bzw um unterschiedliche Anbieter nach der alten Rechtslage gehandelt hat. Man zeigte sich dort jedoch verwundert, dass aufgrund der beim dem Telefonat ebenso angesprochenen AGB, es sich in den hier angesprochenen Fällen immer um die Telekom Deutschland GmbH als Vertragspartner/Anbieter der Endkunden handelt.

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    wollte ich nur erfahren, ob schon was geändert wurde. Dann hätte sich schon alles erledigt gehabt. Dann kann ich die den Sachverhalt zur aufsichtsrechtlichen Prüfung entsprechend weitergeben.


    Wie Du aber unter dem Nachrichteneingabefeld lesen kannst, ist dieses Board öffentlich und jeder kann die Nachricht lesen. Somit Sind Eure Äußerungen, z.B.

    Hallo Paradise_Lost !


    Aktuell wird nichts an dem Vorgehen geändert ( also was die Rufnummermitnahme betrifft). Sollte sich da nochmal was ändern, geben wir aber gerne Bescheid :thumbup: .


    Grüße Conny

    als Statement des Kundenservice zu verstehen.


    Dann kann man den Thread bitte auch schließen. Bis ich das ganze zusammen gestellt habe, könnt Ihr mich auch gerne per E-Mail erreichen (Mods haben Mailberechtigung)

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Paradise_Lost () aus folgendem Grund:
    Ein Beitrag von Paradise_Lost mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • du scheinst dich ja bestens über die internen kontaktwege bei congstar auszukennen, eventuell schon dort gearbeitet? wenn dir die moderatoren allerdings berichten, dass solche dinge immer über den schriftweg mit der rechtsabteilung geregelt werden, solltest du dem glauben schenken. ich denke niemand hier wählt mit absicht den schwierigeren weg. ich kann mir auch gut vorstellen - nimm es nicht persönlich - das moderatoren oder agenten auch angewiesen sind nicht jede kleinigkeit weiterzugeben. da hier aber niemand ein geschultes auge hat, was wichtig ist und was nicht, steht es den moderatoren vermutlich nicht einmal frei, es weiterzugeben. schreib doch einfach ne mail oder nutz das kontaktformular. dann kannst du dich mit den zuständigen juristen unterhalten.

    „Gedanken fliegen, doch Weisheit landet immer sanft.“

    Hallo Paradise_Lost,


    bezüglich deiner personenbezogenen Anfrage haben wir dir doch schon den Weg per Brief oder Kontaktformular eröffnet.


    Gegenwärtig gehen wir davon aus, dass die Änderungen des TKG gesetzeskonform umgesetzt wurden. Sollte uns eine öffentliche Stelle darüber in Kenntnis setzen, dass hier Änderungen nötig werden, setzen wir diese fristgerecht um. Dass das Gesetz bereits in Kraft getreten ist, ist uns natürlich bewusst.


    Gerne gehe ich noch auf deine Kernfrage ein:
    Nein, bisher wurden keine Änderungen vorgenommen. Es gibt keinen Weg über einen Tarifwechsel die Marke zu wechseln.


    Viele Grüße

    Jonathan

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  • Jonathan


    Da sag mir einer, ein Moderator würde keine juristisch abgestimmten Aussagen hier im Forum treffen ;)


    Zum Glück ist die entsprechende Vorschrift im TKG nicht bußgeldbewährt; mal sehen ob die zuständige Behörde dieses Vorgehen nicht dafür als unlauter einstuft...


    Ich denke es ist alles gesagt. Daher nochmal meine Bitte um Schließung des Threads.

  • Jonathan

    Hat das Thema geschlossen.